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1,40. auf dem zu Carcassone versammleten Capitul zum Gene-ral erwehlet ward. Seiner mutier bruder, Clemens Vk machteihn 2. jähr hernach zum Cardinal, mit dem titul St. Sabina,auch verwaltete er eine Zeitlang das amt eines Päpstlichen Lega-ten in Franckreich. Nachdem er seinem orden und den armenviel gutes gethan, starker zuAvignon dem?, sept. an. 1Z4;.oder I Z45. Er hat Lommentaiia IkeoloZica, und eine 8)'N0-xsm in Lguinaris geschrieben hinterlassen.
eaMa, in kiü. orä. kr-eälc.ckron. orä. Lrseäic. Lo«re/a^. elenck. Laräin. KVrso«.
* Domarus oder Domar, ein söhn, oder bruders - enckel-es Domaldri, Königs in Schweden , regierte das land in ruhe,wozu der haß des volcks gegen ihn wegen der tyranney seiner vor-fahren , und die forcht, solchen nicht noch zu vermehren, vielbeytragen mochte. Mit Drotta, Dageri tochter, zeugte er Da-
gerum seinen Nachfolger. Lsece». kill. 8uecic. I. x. 5. /oa«.
, Kilt. Lock. L 8ueon. VlI. 21. Vermöge der Zeit-rechnung Thormodi Torfäi, in 5 er. keg. van. III. 2. soll er an.84. gebohren, an. no. zur regierung gelangt, und an. i;2.gestorben seyn, nachdem er an. 106. den söhn gezeuget.
* Domat, (Johannes) ein berühmter Rechtsgelehrter, war
zu Clermont in Auvergne den ;c>. nov. an. 1625. gebohren.Nachdem er unter aufsieht des berühmten Jesuiten Sirmond ,als seines nahen anverwandten, in dem LoUegio von Clermont,oder Ludvvici N. zu Paris theils in den philosophischen und ma-thematischen wissenschafften, theils aber in der Griechischen,Italiänischen und Spanischen spräche, sich genugsam umgese-hen und geübet, legte er sich zu Bourges auf die Rechtsgelehr-samkeit, und nahm allda im 20. jähre seines alterS die wurde ei-nes vocloris an. Nach diesem that er sich in seiner vatter-stadtmit practiciren sehr hervor , und wurde um das jähr 1655. Kö-niglicher Advocat bey dem dasigen Präsidial, welche charge erbey nahe ;o. jähr mit so grossem rühm bekleidete, daß man bin-nen dieser zeit kaum vier exempel weiß, worinnen man von seinermeynung m den rechtlichen aussprüchen abgegangen wäre. Daihm aber nachhero aufgetragen wurde, sein unter Händen ha-bendes werck auszuführen, zog er nach Paris, woselbst er einejährliche pension von 2000. pfünd genoß, und starb daselbst den14. mertz an. 1696. im 71. jähre semes alters. Sein vorbemeld-tes werck: kes kuix civiles äans leur oräre naturel, ist erstlichan. 1694. gedruckt, und sodann zum öfter» wieder aufgelegetworden. ä« remr.
Donibes, lat. vumk-e, eine kleine landschafft in Franckreich,welche von Beaujolois durch die Saone abgeschieden, unddurch die landschafft Bresse umgeben wird. Sie ist ein sou-veraines Fürstenthum , hat ein besonderes Parlement, undbestehet aus n. Castellaneyen, davon die vornehmste Tre-voux, die Haupt - stadt des landes ist. Die übrigen sind: Beau-regard, Mvntmerle, Tvissey, Laus , Chalamon, Chatelar,Samt Trivier , ViUs neuvs, Emperieu und Lignieu. DiesesFürstenthum war sonst ein theil von dem FürstenthumBurgund,hernach aber kam es nach verschiedenen revolutionen durch Heu-rath an die Herren von Beaujeu. Hierauf gab es an. 1400.Eduardus II. Ludovico II. Hertzoge von Bourbon, bey welchemHause es geblieben, bis aufHenricum von Bourbon, Hertzogvon Montpensier, welcher nur eine tochter Mariam hinterließ,die an Johannen» Baptistam, Hertzog von Orkans, den jun-gem söhn Henrici IV. vermählet wurde. Daher Anna MariaLouisa von Orkans, souveraine Fürstin von Dombes, entspros-sen, nach deren tode an. 169;. dieses Fürstenthum an Ludovi-cum Augustum, Hertzog von Maine, einen kgitimirten söhndes Königs Ludvvici XIV. von Madame äs Montespan, gekom-men , dessen ältester söhn davon den nahmen führt, welchem zugefallen es auch zur Paine gemacht worden. Kilt. äs
Lrells. O« , äroits äu Hoi Lc.
* Dombo, oder Dombro, eine kleine stadt und castell in
Ober - Ungarn am ffuß Capasso, gehöret dem Bischoffzu Zagra-bia. Sie ist verschiedene mal, als an. i;;;. und 1599. geplün-dert und verbrannt worden; nach diesem aber haben sie dieChristen wieder bekommen. vunA xer k. II.
PS8- 4 Z 4 -
* Domerham, (Adamus äs ) ein Engelländer, von seinem
unter das kloster Glastonburg gehörigen geburts- orte von Do-merham genannt, hat zu ende des XIII. lkculi stocket, undHilloriam äs kekus gellis Llaltouienkkus verfertiget, darinnener die geschichte seiner zeit von an. 1126. bis 1290. accurat be-schrieben. Es schernet eine fortsetzung des Wilhelmi Llalmes-burienks äs Lntiguitste Lcclelise Llakonisnsis zu seyn, Und istvon Hearne aus dem manuscript zu Oxford an. 1727. in 2. vol.in 8. heraus gegeben worden, 1729. p. igz- Leg.
Ausser dem eignet man ihm auch noch Uiitoriam Lontroverka-rnter Lpilcvpos LLLkonismeb OlrrKonienles zu /
welche H. Wbarton In Lngl. sacra wm. 1. drucken lassen. Ben-thems Englischer kirchen - und schulen - staat, XXIX. §. 92.
* Domesnes, Domenes, ein vorgebürge in Curland, ge-gen norden, an dem Ltestandsschen meer-busen , und ist denschiffen, so nach Liestand segeln wollen, wegen seiner weit her-vorragenden fand - banck gefährlich.
* 00 M 8 HCI, wurden zur zeit des Orientalischen Kay-serthums überhaupt alle subalternen genennet, welche entwe-der an dem Hofe, oder auch bey den Gerichts - LoIIs§üs in öf-
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fentlichen amtern stunden. Es hatten aber nicht allein dieKayser, sondern auch die kisekeiki krTtorio, vuces, Lomiresund andere, dergleichen vomekicos, welche öfters von vorneh-men stände waren, und gemeiniglich um die wichtigsten undgeheimsten dinge wußten. Da man nun hernach dieselben theilsbey Hofe, theils in den provintzien, ingleichen bey der armcezu ansehnlichen bedienungen erhub, geschahe es, daß die La-teiner dieser benennung sich zum öftern bedienten , wenn dieseeinen kriLleökum, kxarckum, oder auch einen Capitain anzei-gen wollten. Am deutlichsten aber lässet sich von ihnen urthei-len, wenn dieser nähme noch mit einem andern beywort ver-knüpfet ist. So hieß z. e. LIsbaävmekicus , oder Oomelki-cus magnus, der Genera!, so die trouppen zu lande cvmman-dirte , zum unterscheid des Admirals, welcher Llagnu« vuxgenennet wurde. Er genoß bey der armee fast eben die ehren-bezeigungen, welche dem Kayser selbst widerfuhren, wiedenn auch sogar diejenigen, so aus Kayserlichem geblüteentsprossen waren, wenn er ihnen begegnece, von ihren Pfer-den abstiegen, und ihre ehrcrbietigkeit dadurch erweisen mu-sten. Er gab auch alle befehle in dem lager, wenn gleichder Kayser selbst zugegen war, und konnte seine sahne , wennes ihm beliebte, und auch selbst noch vor der Kayserlichen,aufstecken lassen. Hiernächst bekam er von der beute den grö-sten theil» erbte auch die soldaten, welche ohne kinder stürben,und muste in einer jeden provintz, wo er hinkam, noch eher,als der daselbst commandirende Officier, um seine ordres be-fraget werden. Es scheinet aber , daß dieser titul allererstzu den Zeiten Cvnstantini Lopron^mi aufgekommen, vome-lkicus exLubitorum war so viel, als Lomes äomeüicorum.vomeüicus menüe war der Haus - Hofmeister, und hatte nichtallein die Kayserliche tafel zu bestellen, sondern muste auch vor-nemlich bey derselbigen aufwarten, da er denn dem vomelkicoinsgno, wenn derselbige zugegen war, die speisen in die Hän-de gab, der sie hierauf selbst dem Kayser überreichte, vows-üicus murorum muste dafür sorgen, daß die stadt - Mauren undbevestigungs - wercke zu Constantinopel in gutem stände erhal-ten wurden. Oomsllicus Iwmerorum war über die Kayserli-che leib - garde gesetzet, und vermuthlich einerley mit dem vc>-mekico Ickolmum , welcher titul in den letztem üeculis derOrientalischen Kayserlichen regierung gewöhnlich worden. Zumwenigsten stund auch dieser letztere allen sogenannten lckoliroder sckolsribus vor; ob man gleich nicht versichert ist , daßnicht durch die länge der zeit auch in dieser charge einige Verän-derungen vorgegangen. Oomeiiicus optimatum hieß der vor-gesetzte von den trouppen der sogenannten oxrimacium. Vonden Domeiticis rksmarum ist weiter nichts zu bemercken , alsdaß sie über die legionen oder rkemara, im Orient und Occk^dent zu befehlen , und zuweilen auch die publiquen gefchäffte cso in den provintzien vorfielen, zu besorgen gehabt. An demFranzösischen Hofe, der überhaupt in den meisten stücken nachdem Orientalischen eingerichtet gewesen, war dieser titul evemfalls nicht unbekannt. Ob nun gleich die scribenten steh nochnicht völlig vergleichen können, worinnen eigentlich das anssdes vomestici Luise an diesem Hofe bestanden, indem aus al-len umständen erhellet, daß er mit dem Majore äomus nicht ?uvermengen sey; so kan man doch mit genügsamer gewißhchbehaupten, daß derselbe nichts anders gewesen, als was n»rheut zu tage einen Hof - Marschall zu nennen pflegen; und daßer einen noch hohem rang als die Lomices gehabt. Sonst?"aber waren daselbst noch viele andere Üomekici, welche oh"^zweifel unter dem erst - bemeldten vomslkioo Luise oder Doms'üico Majore gestanden, und die zum theil über die Königlich?lust-und land-Häuser, ingleichen über die publiquen cassen ctheils aber über gantze provintzen gesetzet gewesen , und den"auch insonderheit bey den vornehmsten Gerichten des Reich"Lllellores mit abgegeben. So war auch diese benennung felo,in der kirche nicht ungewöhnlich , da denn dieser titul, we""er ohne beynahmen gefunden wird, einen vorsinger bedeutetder nach dem krocopiaics wegen des kirchen - gesangs verord"Vwar, und auch die lieber selbst anstimmen muste. vomeM'cus oltiorum aber heißet bey den Orientalischen kirchen - 1,ccl.bentcn derjenige, welcher achtung zu geben hatte, daß ke>"laye in das tribunal der kirche, oder in die sacristey komEmöge. Es wurde dieses amt anfänglich den visconis, naAgehends aber den Lukäiaconis aufgetragen, vomeltic, 6"^und vomeüici Lei , werden in den schriften der Kirchen - vEalle gläubigen und Mitglieder der wahren kirche genennet. ss".är««, , äs olkc. Lonlkautiuop. <L alii scriptores
rsntiui xassim. ÖL F>e/»e, §Iakac. Karin. tom. II. sä. 8?" 'äiekin.
^omfront , lat. Osmkronium oder Ounkronium incis , eine stadt in Franckreich an den qrentzen der Normal"?und der provintz Maine gelegen. Sie ist klein, schlecht bewoß'^und mit blossen mauren umgeben. Gantz nahe dabey lEzwey hohe berge gegen norden und gegen Westen , von we><v^sie kan beschossen werden. Das darzu gehörige schloß istfalls in einem schlechten zustande. Dessen ungeachtet defend"sich darinnen an. 1574. der Graf von Monlgomery mit grov^.tapferkeit gegen den Marschall von Matignon, muste sich Lxdoch zuletzt ergeben. An. 1590. bemächtigten sich die einwoh"des darinnen liegenden Ligistischen Gouverneurs , »mb um.»warfen sich freywillig dem Könige Henrico IV. "
äs kranss tom. III. x. zov. 87z.
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