Band 
Dritter Theil. D - Ha.
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A^.Lotbarius, neben den übrigen ländern , zwischen demMein, Rhone und der Maas, auch das Elsaß bekommen, an.neu tag giebt, (x) Endlich verschwand der nähme des Her-tzvgthums Elsaß, zusamt Alemannien, unter den übrigen Ca-rolmgern gar, (^) bis selbiges unter Cynrado I. mit Burchar.vv, Hertzoge von Alemannien, wieder errichtet worden. Vonvieler zeit ansind die Hertzoge von Schwaben bis auf das In-Hertzoge von Elsaß gewesen. Hepidannns (2)«nd Dithmarns (»») gedencken des Hermanni II. als Hertzogsvon Alemannien und Elsaß, welches Werlich (bb) auch von^wem söhne bejahet. Gleicher gestalt schreibet sich Friedrichvon Hohenstaussen einen Hertzog von Elsaß, in einem confir-wations-brief des klosters Tautenhausen, (ca) daß also diejeni-ston unrecht haben, welche Bertoldo das Elsaß ein-

Wmen. Eben dieser Friedrich hat an. 1094. die kirche St.t'ldl zu Schlettstadt gestiftet, (ckck) Von dem vatter Kayser Frie-drichs des Rothbarts, Friedrich dem einäugigen, bezeuget^rusius, (sei daß er Elsaß zugleich besessen. (t2iehe weissen-vurg.s Wiewol Rozerius aus ckiplomaribus beweisen will,daß Gerardus und Theodoricus, Hertzoge von Lothringen, sichHertzoge von Elsaß geschrieben; allein Thuanus undAbrecht haben des Rozerii meynung längst verdächtig gemacht.Nach dem Interregna hat Kayser Rudolph I. das HertzoqthumSchwaben aus seine samilie gebracht, und bezeuget Guille-wann, daß er sich selbst einen Hertzog von Elsaß geschrieben,welches die »anales Lolmarienlss an. 1290. von seinem söhnNudolpho noch deutlicher bejahen. Wiewol die Ertz-Hertzogevon Oesterreich nach der zeit solchen titul wieder fahren lassen,und bekennen selbige gegen Kayser Carl IV. schriftlich , daß sieNne Hertzoge von Elsaß und Schwaben mehr wären, (kk)Den titul aber der Landgrafen von Elsaß haben sie beständigbeybehalten, welchen die Grafen von Hadspurg schon lange,bvr dem Untergang des Hertzogthums Schwaben, mit demHvhenstauffischen geschlecht, qefnhret. Doch bezeuget Obrecht,W man vor Alberto, des Misers Rudolphi alter-vatter, dasD dem vierten vor Rudolpho, weil 2. geburten darzwi-?chen, als Rudolphi I. und Alberti II. keine spur dieses titulsw dem Hadspurgischen geschlecht bey den geschicht-schreibernantreffen werde. Von diesem aber dringet Guillemann ein do-cument von an. n86. vor, auf dessen siege! Albertus sich Land-»vaf von Elsaß geschrieben. Dem man noch beyfügen kanbln altes jagd-horn , welches bis zu ansang dieses keeuli invem kloster Muri aufbehalten worden, und seithero in das Kay-'/rllche cabinet zu Wien verehret ist, auf welchem einige schrift''"gehauen, die diesen Albertum einen Landgrafen in Elsaß"ebnet, und dabey Meldung thut, er habe dasselbe mit heiligenMquien angefüllet, und, wie es scheinet, also dem Gottes-haus verehret. Von dieses Alberti söhn Rudolpho, dem An-derrn oder groß-vatter Kaysers Rudolphi, ist solches vollends"Mr zweifel, und steht derselbe also in dem ckiplomars Fride-II. welches er dem König Ottocaro in Böhmen an. 1212.Ngeden, als zenge unterschrieben; wiewol daraus nicht folgen, als wenn vor den Habspnrgern, oder auch neben den-'^ven, niemand anders den titul eines Landgrafen von ElsaßMuhret: denn da ist gewiß, daß die Egisheimer schon damalsv'e Landgrafschafft Unter-Elsaß besessen, welche nach dem to-Hnnrichs an.!2;8. an seinen poübumum fallen sollen. (Sie-L, Egisheim.) Es wurde aber dieselbe an die Oettinger gege-v", welchen der Bischofs zu Straßburg die ihm durch den todMricj Heimgefallene lehne des Landgrafthums gleichfalls ver-' chen, bis solche Ludovicus der ältere und jüngere vonOet-,-,Wn an. 1 9. wieder an den Bischoff Johannen,, und dasM>ge, so sie vvm Reiche zu lehne getragen, theils dem Kayser>brolo iv. theils ihren Vasallen von Lichtenberg, vors geld^verlassen. (§§) (Siehe Oettingen.) Doch haben die nach-R'mmen Henrici von Egisheim einige güther, samt dem titulL-Landgrafen, behalten. Denn da findet man a». 1259.Mebertum, an. 1270. Iohannem, Sigebertum, HenricumV«chm gebrüdere, allesamt Landgrafen von Elsaß. An. izz2.'"«»er, Landgraf Philipp, gestorben, dessen grabschrift nochWilhelms-kirche zu Straßburg zu lesen, allwo auchb'ne mscription von Landgraf Ulrichen von an. M4?. M fin-N- An. 1,70. ist Johannes Landgraf em burger zu Straß-v»rg gewesen, (kk) Albertus örgem. ack an. i,76.sager,sU er der letzte seines geschlechts sey, und habe ihm BischofsKnn die Landgrafschafft, so da im Stift Fulda, Francken-Wn, Eresheim und Werda bestanden, abgekauft; warum abero^guther der letzter« von Egisheim den nahmen der Land-ä-^ehnstt geführet, da doch diese auf die Grafen von Oettln-um Eansferiret worden, solches ist zu begreiffen, wenn mandaß ehedessen gar öfters der personal-character undTeutschland dem rcrricorw mitgetheilet wird. (Swhecr^E^btM.) Von den Landvögten in dem Elsaß siehe Ha-der Nachdem nun solcher gestalt die Landgraf»chafft Un-ausgegangen , so haben die Habspurger, die sich zwarNx ,„?n Ober-Elsaß geschrieben, den titul der Landgrafen oh-gevM. 2 erführet, besonders, nachdem sie die Landvogtey Ha-Nnd !> sich gebracht. Sonst sind, neben den LandgrafenLandvogtey Hagenau, auch noch andere unmittelbarebur^> '"'Elsaß gewesen: als da sind der Bischoff von Qtraß-iNaiä lindt Straßburg, welche, wie Obrecht zeiget, nie-1 der Landvogtey Hagenau, oder den Landgrafen,"vlret. So hat es auch viele unmittelbare Graf-und Herr-«istHP. ///. Theil.

schassten darinnen gegeben. Endlich ist die im Unter-Elsaß ge-sessene Rikterschafft immediat. gewesen, (D allein, nach demWestvhälischen frieden ist alles in der Cron Frankreich unter-thänigkeit gerathen, und in demselben wurde ihr §. 7;. und87. alles dasjenige im Elsaß abgetreten, was das Hans Oe-sterreich darinnen gehabt. Das übrige aber ist, immediat zuverbleiben, ausdrücklich -irr. 87- bedungen worden. Wie denn.auch Franckreich nach dem frieden mit den Jmmediat-Ständmbündnisse gemacht, die Reichs-stäöte der Landvogtey aus demReichstag sitzen, und collectiren, auch geschehen lassen, daßdie Rikterschafft den Reichs-Rittern zugesellet. (IM Endlich istdas projecl der Französischen Gesandten im Münsterischen frie-den noch vorhanden, darinnen dieselben nicht mehrers verlan-gen , als was dem Hause Oesterreich gehöret. (II) Dennochpratendirte Franckreich an. 1662. von den Reichs-städten derLandvogtey eine Huldigung, unter dem verwand, alS wenn diegclvoLatia eine Ober-Herrfchafft mit sich dringe, ( siehe Hacze-nau) worwider sich aber die städte bey dem Reiche beschwer-ten , welches endlich die fache dahin brachte, daß sie Franck-reich durch Schieds-Richter, Mayntz, Cöln, Schwaden,Cassel, Sachsen und Eychstadt, rc. wollte decidiren lassen, undwurde dieses srbicrium an. 1667. zu Regenspurg im Chur-Mayntzischen quartier eröfnet. Es kam aber die fache ins wei-te, bis das Reich an. 167;. mit Franckreich in einen krieg ver-fiel. Zwar wollte mgn bey dem Nimwegischen frieden aufKayserlicher feite die fache ausgemacht wissen; die Franzosenaber gaben zur antwort, daß sie bey dem Westphälischen frie-den blieben, und weiter keine ordre hätten, (mm) Es waraber kaum der friede geschlossen, so zog Franckreich nach demausspruch der Reunions - Cammer zu Dreyfach gantz Elsaß,und so gar Mümpelgard, die Grafschafft Sponheim, die Ba-denischen örter, Beinheim und Grafenstein, die Pfältzischenörter, Germersheim und Falckenberg, und die Ravpoisteiiit-sche lehen ein. Es machte sich auch an. 168 r. meister vonStraßburg. (nn) Und ob man wol in selbigem jähre zu Franck-furt mit Franckreich eine zusammenknifft hielte , so war dochalles fruchtlos, und das Reich muste den König, wegen desdamaligen Türcken-kriegs, in dem an. 1684. getroffenen 20.jährigen stillstand, in besitz lassen, welche» derselbe hernach indem Ryßwickischen frieden behalten, ausser daß Pfaltz. Wür-temberg , und was ausser Elsaß liegt, restitnirt worden. (3)not. in Königshofens Elf. chron. p.szz. (bl HertzogsElf. chron. lib. VI. c. 2. (c) ckron. c. ,7-

cls Oagob. (ä) lib. I. a. 9. (e) üb. XVI. p. 60. ( f)

in Uablp. lib. II. L. 9. (g) in 6elg. liom.

lib. XLIX. c. ri. proclr. rer. ölst p. 26. (k)

I. c. (i)

(Ic) »ck an. 869. (I)

gä sn. 92;. sä an. 924. OörecH?. I. o.

x. 116. (m) 8«ee/r». stemmatoZ. Lrrz/il,,«,, cls lVIonast. (n)I. c. p. 907. (0) Ol-recde. I. L. p. 262. (p) I.c.

(g)iclom x. 9z6. (r) p. 217. (s) e^a«.

/e. ehrensp. (t) I. L. p. 427. I.L.

(x) (^) ff«». cls sak. 8. 6alli. (2)

in annal. an. 1008. (aa) lib. V. p. 94. (bb) cbron. öugulk. ?.II. p. ,8- (cc) Oöeecör. p. 228. (ää) ickem p. 20l. (es) L. II.lib. IX. L. 6. ( fk) öVrc/i«,, cls orig. 6erm. ap. Lilior. (gg)L. 12. (bb) iäem p. 281. (ü) KArLEff/ic-r, Lorp. ffur.egu. p. zo6. (blr) iclem I. c. (II) Oöree-l-r. p. 16Ü. (mm) 8«-bist. Lranä. lib. XVII. (. 2;. L lib. XVIII. §. 19. (nn)ickem c. 1. *

Elsaßzabern, lat. Dsbern-s ölstitise, ist eine stadt in Nie-der-Elfaß, nebst einem bera-schlosse am fiusse Soor, 4. meilenvon Straßburg gelegen. Ehemals hatte der Bischoff zu Straß-burg seine residentz allda, nachdem aber Straßburg von demKönigin Franckreich an. 1681. eingenommen worden, ließ sel-biger dem Bischoff sogleich das Munster wiederum einräumen.Im übrigen wird sie Elsaßzabern zum unterscheide Berg-undRheinzabern genennct. An. 1929. wurden nahe hierbey dieausrührifche bauren von dem Hertzoge in Lothringen geschlagen;die stadt und schloß aber wurden hierauf von den svldaten ge-plündert , und die burgcr ohne unterscheid niedergemacht. An.1622. ist diese stadt von dem Grafen von Mannsfeld und denPfältzischen vergeblich belagert worden. Hingegen gieng sie inden darauf folgenden jähren verschiedene mal an die Kayserli-chen und Franzosen über. ropoZr. gffM p. 47.

Elsborg, von einigen auch Elfsborg genannt, ist eine ve-stung nebst einem Hafen, in der Schwedischen provintz West,Gothland, hart an den grcntzen von Halland, nahe bey Go-thenburg, gelegen. An. 1902. und 196;. ward sie von den Dä-nen erobert, und erst an. 1970. in dem Stettinischen vertrageden Schweden wieder abgetreten, nachdem sie a». 1964. mitgemalt davor nichts ausrichten können. An. -6n. musten dieDänen auch »»verrichteter fachen davor abziehen, in dem fol-genden jähre aber erhielten sie selbige durch accord, und räum-ten sie den Schweden an. ,6,;. durch einen vergleich wiederumein. invent. 8uee. eim. zur Schw. hist.

Eise, ein fluß in den Niederlanden, siehe Als.

Elsgölv, Lomitatus LlsggnZsnsis, ist derjenige strich lan-des, der zu äusserst am Suntgow gegen Westen, zwischen den»geburge und dem fiuß Carg lieget, darinnen die städte Prun,drut, Dattenriet und Blumberg befindlich sind. Graf Theo-

Z bald