Band 
Dritter Theil. D - Ha.
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stieret werden, desgleichen alle land-güther, die fremde per-lenen desessen haben , wenn sie ohne kinder gestorben, und vor-der nicht naturalisiret worden, wie auch nicht weniger astewüsten gründe oder ländereyen, die von Überschwemmung derlee wiederum errettet worden , alle golb-und silber-bergwercke,ulle von ihren besitzen, verlassene und in die schwitze geschlage-ne, w dann alle durch strandungen und schiffbruch verlohbneund aus uftr schwimmende güther, alle gefundene schätze, de-nn eigenthums - Herr unbekannt, alle Königliche fische, als«Msische, delphins und dergleichen, alle Königliche vögel, alslchwane, die nicht gezeichnet sind, und frey herum schwimmen.uOlese und noch viel andere besondere vorzüge gehören der^rvne , als merckmale der Königlichen würde; dero inügnialind die crone, der scepter, der purpur-rock, die göldene erd-ige! und die salbung, die allesamt bey der crönung gebrauchtwerden. Zu der Königlichen hohen würde gehöret auch diestchsse ehrerbietigkeit, und der sonderbare respect, den der Kö-wg von seinen Unterthanen empfanget. Jederman, wer zuM vor den König gelassen wird, muß vor ihm auf die kniekalten, wie er denn auch allezeit auf beyden knien bedienetWird. Seine Herrschafften in Europa erstrecken sich nicht al-wnr über gantz Britannien und die dabey gelegenen insuln, son-dern auch über das Königreich Irrlanb und die insuln JerseyAid Garnsey , nebst »och einigen andern geringen an derRorniandischcn küste. So hat er auch einigen anspruch aufdas Königreich Franckreich , wie bann dasselbige mit in seinem'st«! stehet, und er deswegen in seinem wapen auch die li-!^n führet. Desgleichen prätendirt er die Oberherrschafft überdas Britannische meer, ja auch so gar über die ufer der be-nachbarten länder. Es pflegten vor zeiten alle fremde schiffe,Wenn sie fischen und auf die gedachte see fahren wollten, zu erstdey dem Könige in Engelland um erlaudnis zu bitten, unddoch bis jetzo streichen sie in diesem meer die segel vor allenKöniglichen krtegs-schiffen. In Asien hat er die insul Bom-day unweit Goa, und dabey noch verschiedene vestungen undMdlungö-bequemlichkeiten in Indien , China und Levante.>-den dergleichen bequemlichkeit zur handelschafft hat er auchauf der kuste von Africa. Seine grösten Herrschafften aberNffit des meers sind in America, allwo er Maryland, New-Lvrck, Pensylvanien , Carolina und Hudsons-Bay nebst vie-"a bekannten insuln, als New-found-Iand, Jamaica , Ber-wudes, Barbados, und unter den Leeward-insuln, Nevis,-vtvnrserat, Anguilla, rc. hat. Zur see ist die Engellandischewacht so groß, daß die Königliche flotte zum wenigsten auskriegs-schiffen bestehet, welche in 6. rares oder ordnnngenAbgetheilet werden, ohne was noch die juchten und andere ge-A"ge schiffe sind. Mit des Königs macht und Hoheit kommet. w'ch sein Hof überein, welcher in ansehung des staats, prachtww guten ordnung einer von den vornehmsten in gantz Enro-ist. Er bestehet aus civil-kriegs-und geistlichen Personen ,Ae allerseits unter einem besondern regiment sind. Das ci-wi-und bürgerliche regiment ist das vornehmste, unter dessenhöchsten bedienten, als da sind der Lord-Steward oder O--A - Hofmeister, der Lord - Chamberlain oder Ober - Cammer-Horr, der 6room okttrs üols oder InkxeÄor über die ßarcls-roh-^ öder kleider-kamnier, und der Master ok che Korse oder Stall-"chter. Unter diesen sind die meisten Königliche Hof-bediente.M deschützung der Königlichen Person ist innerhalb demMvß-thore eine gewisse anzahl von Gentlemen-Pensioners oderTssEeuthen, die deswegen ihre pension haben, und deren 40.

ver zahl sind, bestellet, desgleichen auch ic>o. sogenannte§.^0rnLn os tke gsrcl unter ihren absonderlichen Officirern.7 -ufierhalb der thore sind 4. compagnien reuter, deren jeglichey)!" 200. mann bestehet, ohne was noch die 60. granadirer zur/> x , die noch über dieses zu jeglicher compagnie gehö-w; desgleichen ist daselbst ein regiment zu Pferde, so insge-"Au daS Orfvrdische regiment genennet wird, und aus 9.^Mpagnien bestehet, deren jegliche ;o. mann hat. Die gardek" wsse bestehet in regimentern. Über dieses gehören auch' Och zu jeglicher bataillon der Engelländischen regimenter 8°.,/chwdirer zu fuß, und eine compagnie Cadets oder junger Edel-Zu des Königs goltesdienste ist eine Königliche capellekvryanden, worüber ein Deosnus gesttzt ist, welcher unmittel--5 unter den König gehört, und ausser ihm kein Oberhauptbin-» kennet, hak unter sich einen kub-vecanum, i2.Hof-Prc-b'D 20, Capellmeisters und 12. chor-knabcn, die zur music« sind. Nebst diesen sind 48. ordinaire Capelläne, wel-ue- Ewigen müssen. Der König hat auch einen Lord-Almo-<>,,-,?der Almosenier, welcher seine allmosen unter die armen' und einen LIerst osrke Llokoc oder Cabinet-t-» u"chen ^welcher ihm in dem geheimen bär - zimmer aufwar-tun^ .^Die Königin hat gleichfalls ihre befondere Hofhal-uus verschiedenen Officirern und Damen , nebstZufingen bedienten beyderley gefchlechts bestehet.Ne wlches staats und zu andern Unkosten der Cro«

riukün/^ dem Könige von Engelland niemals an zulänglichenWen befehlet, welche vornemlich von den Cron - güthern,

das uccrsen, gehoben werden, ohne was noch über dieses

sey »nv zehenden und erstlinge der früchte, geld-stra-

Kvninä L"bsmungen der guther eindringen, so, daß unter deslich^f^acvblll.reglerungdle Königlichen einkünfte sich iähr-Kvmas Pfund sterling beliefen. Der älteste söhn des

nrgs von Engelland hat von des Königs Eduardil. ältesten

Printzen zeit an stets den titul, Printz von Wales, geführet; wie-wol er erst, nachdem er einige jähre erreichet, darzu gemachtwird; da hingegen alsvfort die geburt ihn zum Grafen von Ehe-ster und Flint, und zum Hertzoge von Cvrnwall macht; gleich-wie er, in ansehung des Königreichs Schottland, Hertzvg vonRothsay und dieses Königreichs Highstcward oder Groß - Hof-meister ist. Die jünger« söhne depcndiren sowol in ansehungder ehren-titul als ihrer einkünfte einig und allein von des Kö-nigs gnade, ohne, daß sie krafft des gedurts-rechts, gleichwieauch der Printz von Wales, Staats-Räthe sind. Alle unt-r-thanen müssen in gegenwart der Königlichen kinder das Hauptentblößet halten, und knien, wenn sie zu derofelden Hand-kussegelassen werden. Über der tafel werden ihre Königliche Hohei-ten allezeit auf den knien bedienet, ausgenommen in des Kö-nigs gegenwart nicht. Nächst der Königlichen familie sind diehöhen Cron - bedienten, der Lord-Oder-Hofmeister, Admiral,Constable, Cantzler und Schatzmeister, der Präsident des gehei-men Raths oder Lord priv^ kesi oder Verwahrer des geheimensiegels, der Groß-Cammer-Herr und Groß - Marschall. Unterdiesen haben allein der Groß-Cammer-Herr von Engelland undder Groß-Marschall ihre Chargen erblich ; die ämter aber deSOber-Hofmeisters und Groß - Constable sind allzuwichrig, daßsie also nicht stets bleiben, sondern nur bey der Königlichencrönung im brauche sind, wie auch bey dem gerichtlichen ver-höre eines oder mchrer Lords, die etwas verbrochen haben, wo-durch sie das leben verwürcket, da der König auf eine zeitlangeinen Highsteward oder Groß-Hvfmeister machet, welcher einenweiffen stad in seiner Hand führet, und denselben öffentlich zer,bricht, wenn die fache zu ende ist, da sich dann auch zugleichsein amt endiget. Die chargen des Groß-Admirals, Cantzlers,Schatzmeisters und geheimen Siegel - Verwahrers werden bis-weilen durch verschiedene Cvmmissarien verwaltet. Der En-gelländische Adel wird in z. grade und gattungen eingetheilet ,als da sind die Hertzoge, Marggrafen, Grafen, Burggrafen undBarons, welche allesamt Pairs sind, und den titul Lords führen,auch zu allen zeiten grosse privUeW gehabt haben. Sie ma-chen zusammen, nebst den geistlichen Lords, das Ober-Hausim Parlement. Der Lord-Cantzler, Schatzmeister, Präsidentdes geheimen Raths und geheimer Siegel-Verwahrer, gehen,krafft ihrer ämter, über alle Hertzoge, die nicht Printzen vorngeblüte sind. Allein der Groß-Cammer-Herr von Engelland ,der Ober-Marschall, der Ober-Hofiimster und Königlicher Hof-Cämmerer gehen nur über alle diejenige», die mir ihnen gleichesHerkommens sind. Aller Hertzoge und Marggrafen söhne wer-den Lords, und ihre töchter Ladres genennet. Der älteste söhneines Hertzogs wird Lord Marquis, und eines Marggrafen vondiesem oder jenem orte tituliret; allein ihre jüngeru söhne wer-den blos nach ihrem tauf-nahmen genennet, mit Vorsehung destituls Lord, als z. e. Lord William, Lord Thomas. In denGräflichen Häusern wird nur der älteste söhn Lord, alle töchteraber Ladies genennet. Der Burggrafen und Baronen kinderaber anlangend, wird keiner von ihren söhnen Lord, noch ihretöchter Lady tituliret. Was den rang betritt, so stehen zu erstdie Hertzoge und Marggrafen, darauf folgen der Hertzogen äl.testefohne, so dann die Grasen, hiernächst der Marggrafen älte-ste söhne, unk der Hertzogen jüngere söhne; ferner die Vicom-ten oder Burggrafen; nach diesen der Grafen älteste und derMarggrafen lungere söhne; auf diese folgen die Barons , derBurggrafen älteste und der Grafen jüngere sehne) endlich derBaronen älteste, der Burggrafen und Baronen lungere söhne.Nächst dem grossen Adel, welcher gleichsam die blüthe dieses Kö-nigreichs ist, folget die sogenannte Gentrv oder der kleine Adel,welcher den mittlern rang zwischen vorgedachtcm hohen Adelund dem gemeinen vvlcke hat, wiewol die Reichs - gesetze kei,neu solchen unterschied zugeben , sondern alle diejenigen, wel-che unter der würde eines Barons sind, werden mit zu denCvmmvners oder Gemeinen gezehlet. Die Gentry aber, oderder kleine Adel hat grade, als da sind die Knigths, Es-quires und Gentlemen. Ausser den Knigths ok rke Garteroder Rittern des Hosenbandes, welches eine würde ist, dienur denjenigen , welche zum hohen. Adel gehören, gegebenwird, sind noch dreyerley arten von Rittern, nemlich Ba-ronets , Knigths ok rks Bath und Knigths Batchelvurs.Die erste gattung ist eine erbliche, die andern beyden abernur persönliche würden. Von der ersten art werden anjetzo indie 700. gerechnet, von der andern sind nur etliche wenige, undvon der dritten mehr als iooo. vorhanden. Esquires werbeneigentlich diejenigen söhne der Edellcuthe, welche nicht den ki-tul Lord führen, desgleichen auch dieser und der Ritter älte-ste, und wiederum immerfort derofelden ältere söhne genen-net. Es giebt auch Esquires von des Königs leib-garde, undnoch eine andere art von Esquires, die der König auf dieseart machet, daß er ein hals - geschmeide mit dem buchstaben8s sezieret um ihren hals leget, und sie mit einem paarsilberner sporen beschencket. Allein, dieser titul wrrd überdieses auch noch von unterschiedenen andern Personen ange-nommen, welche krafft ihrer dienst« prätension darauf ma-chen. Eben so ist es auch mit dein titul 6emiLm-m, odexEdelmann, bewandt. Dann obwol eigentlich nur der-jenige ein Lenttemrm heißen soll, welcher aus einer gutenfamilie herstammet, und ein wapen - schad führet, ob er schonnur einen besondern titul hat; so wird doch auch ein jegli-cher also tituliret, der nur wie em Lenttemsn ausstehet

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