Band 
Dritter Theil. D - Ha.
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547
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1 .x,y.j Oissertstmnlblis ^ worunter eine äs Xc>vc> Lnno,

svn»^ in 4 . äs Lrario kopuli komani, die in Gräviiüar^^^'s^rt. p. 6;r. f-gg. zu finden, Benjam. Prioli üi-he^,,z mit anmerckungen und einem nützlichen registergegeben, ^ 0 ^,. /««eL,.

SeE-»^ttsteitt, (Christian Gottfr.) waran. rssr. zu Leipzigckenff-i» ' Sein vatter, obbemeldter Christian Friedrich Fran-h>iedm-/ k'rok. I^inAUL L Hilf. halte ihn zur Theologie ge-Lgz ö?, V. wozu er aber nicht sonderliche Inst bezeigte, und davorkliüvs^^ni ^uris, welches er mit erlernung der Historie ver-gieng,' ergriff. Nachdem er eine weile zu Leipzig studirt hatte,Mv kGiessen, kam aber darauf wieder in sein vatter-luchm « "üch seiner eltern absterben, fremde länder zu be.

, und in Frankreich, (wo er den Laralogum derllber nittoricorum verfertigte) und nach Engelland reisete.dqMsschlickreich kain er hernach nach Basel, und promovirteland tk?" Dodkorem. Nach seiner zurückkunft in sein vatterrluden?-sich durch practiciren und lesen hervor, weil er abereine 7^" keine sonderliche lust hatte, bemühete er fich um

seine Heurath in Leipzig

- . _ _^ . ..ch unterschiedene voca-

Ratks Tübingen, Altorff und anderwärts nebst einigen^hukfEn, , ausschlagen müssen. Er ward also an. 1694. alsVvcz.'"^ll. Eellor in dem Schöppen-stuhl, an. 1696. alsLä-ins in das Ober-Hof-Gerichte, und an. 1707.

^".niütorlum gezogen. Gleichwol hielt ihn die Verwaltung

diefi

Knd^Mr nichts, daß er nicht deswegen der studirenden ju-?°ktre«i^ '?"bn collegüs gedienet, wobey man sonderlich seinleg von ^ Mdächtnis, aus dem er die aUsZata mit allen zah-?uvte ^lnis und capiteln ohne den geringsten anstoß anführen>rn, d^n, undern mnste. Er starb an. 1717. Seine schrif-r.) dj° »" er aber seinen nahmen nicht vorgesetzt, sind folgende:Uach z. »ranzosische Gesandtschafft des Marquis von LavardinAv»,i-!^aus dem Italiänischen übersetzt; 2.) das leben der^-hrlstma; ;.) 8 uppismsntum Xotarum L poüeriorisekste„.LkrioIi cIe Kebu8 0 aIl. lib. XII. 4.) Fortsetzung desdes Xvn?on Pufendorffs einleitung znr Historie, bis zu endeBon fej"- »eculi; 5.) dritter theil zu Pufendorffs einleitung.des Xvs " L<,Ilegii8 ist vieles verlohren gegangen. Die HistorieWin s,'?ud XVII. Lculi ist zu Giessen unter dem nahmenM , aber sehr fehlbar, heraus gekommen, daher

Ul lohn Jacobus Augustus, von dem der folgende arti-g/ih sich entschlossen, dieselben nebst seines vatters übrigen, '-ecurarerheraus zugeben. Gek. Zeitung. 1717. k. II.An, gAAenstein, (Jacob August) des vorhergehendenAsche s.Mren den 27. dec. 1689. trat an. 1707. seine acade-s^deww an, und habilitirte sich zu der an. 171;. aufdaflger«erst-».-^langten IVlagister-würde durch die an. 1715. gehal-i ' ^7is f^^lation äs Titulo kraternit-itis, welcher die zweyteworauf er der studirenden iugend mit lehrenN Af„ ^und koliticis zu dienen suchte, auch an. >719.

.1 voÄor-hut annahm, nachdem er vorher ässatter,gVu.dtsputirt hatte. An. 1721. ward ihm in seiner

dl die krokelfto äurib blaturL ch Osmium oräinaria, ncha er durch eine rede äs Oegmionum füre äu-!?l. An dlnem krogrammate äs Lola in Kelli8 illicito an-iirs, kam er nach Zerbst als würcklicher Hof-Rath,d sein? - "ach 2. jähren wieder nach Leipzig, und wied-des .",°^ge lebens - zeit der studirenden iugend, wie ersicherl>is 8. auch öfters mehr stunden mit lesnngdi?Koni«-^orum zubrachte. An. 17;-. ward er von^er ab-x -kugusto mit einer jährlichen pension begnadiget,seines frühzeitigen todes, welcher an. 17;;.Mhrten iv/*f°lgte, kurtze zeit geniessen können. Ausser an-Mig^. "'vmscionibus, hat er noch folgende öffentlich ver-

^oÜLtions Lanorum; äs furibu8 ,/uäiLorum lin-äug.:" "^wsnin; äs Ulsfruris; äs krserogsüvis vo-ss"u>N- äs krolopolixü»; äs Ligors koensrum MU-

t,. ^^^0 in pscemin constituto; äs Tocstions ,su-

m '^'eni iXl. Seine übrige schriften, deren die wenigsten um^ von ?>?^aien gedruckt worden, sind das historische Tkea-UberstgtztV^ugall, Engelland und der Schweitz, so zurÄKpentt-?^' bis 172;. heraus gekommen; der 7. theilt»?^- äure publiso; Xotse aä Lsn2om8 vitam tten-ItKiigten ^^oü8, welches nebst einigen andern von ihmSiU ' und Äsungen in Menckenii scriptor. rer. 8sxon." Pvliu^kchledene vorreden, sonderlich zu der Gundlm-an d-n b Staaten. Übrigens hat er seit sechzeheir

" Lateinischen und Teutschen üLIs Lruäitorumtnie^ - BerÄ^^et. Die gedancken über den titul einesdes bibmÄ^ in Thüringen, so im 21. stück der ver-des^°ciar.(Mck zu sehen, entwarf er bey gelegenheit sei-und behauptete darinnen die RechteMtt. ^Uri 8 Hauses Sachsen. In Putonei Lnun.

üb-? man rhm das 9. und 14. stück zu dancken.

sthx-ssM »«gedruckten schriften sind: AnmerckungeniUs»w?b Franck-«u"""ers und groß-vatters Christianivv^*Uen N)i.x^nsteins, welche er in etlichen volummibusLebe» zu lassen, durch den tod verhindert

'^ck; Leben s thaten Georg Friedrichs, Grafen vonFrancisci I. Kvnigs in Franckreich ; Entwurf

fra ;47

zu einer emleitung in die Chur-Sächstsche Historie; Historie deS16. und 17. jahrhunderts; Historisch - politijche anmerckungenüber Pufendorffs einleitung, erster und dritter theil, nebst dercontinuation; krosramm. von Alberto, Churfürsten zu Mayntz,und Ertz-Bischoff zu Magdeburg; Von dem EmigrationS-Rechle, aus dem 5 urs publiso; die drey vilp. äs litlllo Lm-termtLtl8, nebst verschiedenen andern historisch - und politischenDissertationen, welche zusammen gedruckt erscheinen sollten;Länotmiones über Böcleri Xoririam Imperü; so ist auch derachte theil zu Speners ^urs publiso mehrentheils zum druck fer,tig. Gelehrte Zeitung, an. 17;;. p. 49z. leg.

^ranckenthal, lat. kransoäalla, eine stadt in der Unter-Pfaltz zwey weilen über Worms, war vor zeiten nichts mehrals eine Abtey, allwo in den Französischen und Niederländi-schen kriegen mehr Häuser zu erbauen angefangen worden , biseine stadt daraus wurde. An. wurde daselbst, auf Ver-anstaltung des Churfürsten von der Pfaltz Friderici III., eineUnterredung zwischen den Reformirten und Wiedertäufern ge-halten. An. 1574. nahmen noch mehr Niederländische exu-ianten ihre zuflucht dahin, weswegen sie Pfaltzgraf Friedrichder IV. an. isog. mit stattlichen freyheiten versehen und wohlbevestigen lassen, welches durch seinen Nachfolger mit gleichemeifer fortgesetzet worden. Sie wurde an. 162;. von denSpaniern i z. Wochen vergeblich belagert, doch darauf, als sichder Englische König Jacobus durch der Spanier versprechenhatte einschläfern lassen, der Jnfantin zu Brüssel in legue-strum, damit der vertriebene König Friedrich in Böhmen ^Jacobi eidam, desto leichter möchte ausgesöhnet werden-überlassen, aber von den Schweden an. 16)2. ihnen abgenö-thiget, bis sie die Kayserlichen an. 16;;. aufs neue erobert.Sie ist darauf bey dem Münsterischen friedeus - schlusse demChurfürsten von Pfaltz wieder abgetreten, aber an. 1688. von denFranzosen abermals eingenommen, und gantz und gar ruiniretworden. ori§. kslst. k. II. c. iz. topoM. kalat. p. 20.

Lmade, in Teutsch, nation. herrlichk. c. ;8.

^ranckfurt am MaM, lat. kmncosurtum aä Mosnum,eine freye wohl -- bevestigte Reichs. stadt in der Wetterau andem flnß Mayn gelegen, welcher sie in 2. ungleiche theile schei-det, davon der kleinere Sachsenhausen genennet wird, und andem grossem mit einer steinernen brücken angehänget ist. Ei-nige suchen zu behaupten, daß sie ihren nahmen daher bekom.men, weil CaroluS M. daselbst eine furth vor seine Franckengesunden, gleichwie hingegen Sachfenhausen seinen nahmenvon der Sachsen lager und grossen Niederlage, welche zur lin-cken des Mayns geschehen, erhalten. Doch laugnen sie nicht,daß nicht Franckfurt bereits vorhero ein ansehnlicher ort ge-wesen. Gleichwie sie nun eine grosse anzahl einwohner in ih.ren ring-mauren begreift, also hat sie auch ausserhalb der-selben unterschiedliche dorfschafften, die ihr Unterthan seynmüssen. Unter den geistlichen gebäuden sind zu sehen der Domzu St. Bartholomäus, welcher von Pipino gestiftet, und vonCarolv N. mit reichen einkünften versehen worden, ferner dasStift St. Leonhard, unserer lieben Frauen Stift, das Teut-sche Haus und kirche, die Barfüffer.nnd St. Peters-kirche;item das weisse Frauen - kloster, Carmeliter-Prediger-St.Anthoni- und Catharinen, kloster; wie auch ein sehr reicherspital und wayfen - Haus, nebst andern. Unter den weltli-chen ist das Rathhaus, der Römer genannt, drey zeug-häuser und die vortrefliche steinerne brücke. Sonst hat diestadt grosse freyheiten, welche sie aber von dem Kayser CaroloIV. um 20000. marck silber wiederum lösen müssen. Beson-ders hat sie die ehre, daß auf dem gedachten Römer, vermögeder güldenen bulle, welche sie gleichfalls in Verwahrung hat,die Römischen Kayser erwehlet werden, welches auch nochan. 1742. geschehen, da der Kayser Carolus VII. allda ge,crönet worden. Ehedessen war auch die Kayserliche undReichs - Cammer daselbst, .und war es an dem, daß siebey letzt - entstandener Französischen unruhe aufs neue dahinsollte verlegt werden, wo. nicht die stadt sechsten, damitverschonet zu werden, gebäten. Über dieses kan der Kay-ser und das Reich weder sie noch ihre zugehörungen jemalsverpfänden. So ist auch keinem erlaubet, m ihrem be-zirck auf;. Meilen einen vestungs-bau und dergleichen aufzu-richten , oder auf die bürger neue zolle zu legen, da hinge-gen dem Rath frey stehet, warten, schlag - thürne, castelleund schantzen aufzurichten. Die burger und beysassen könnenallein daselbst güther kauffen, welches sonst niemand von geist-und weltlichen, hohen und niedern Personen thun kan. We-gen den messen sind sie in Kayserlichem und des Reichs sonder,barem schütz, und der begleitung halben, wie auch der achtund ober-ächt wegen, wohl privilegiert. So können sieauch nicht vor fremde geeichte gezogen werden, und derRath, welcher gantz allein aus Evangelischen bestehet, ist invielen stücken inappellabel. Die Jüden, welche eme befon.dere gaffe haben, geniessen ebener maßen solche freyhett, undhaben aus ihrem eigenen Mittel gewiste Beamte »welche vonder Obrigkeit über sie gesttzet sind, und Baumerster genanntwerden. Das Pfeiffer - Gericht ist eme alte ordnung, danemlich die städte Nürnberg, Worms und Bambcrg, aufder Herbst-messe von des heiligen Reichs-und Stadt-Ge-richts - Schultheissen ihre habende handlungs - und zoll - ge-rechligkeiten gegen gewisse kleine abgaben mit pfeissern abholen

s t 4 müssen.