Band 
Dritter Theil. D - Ha.
Seite
837
JPEG-Download
 

W

uer-

tzo-

Mö-

riliN

M-

lcich

,o.

,au-

hot-

vB

vece

>ort

stri-

tt-

stds

ist»

zst-

-s/

lff>

A-

ri»

^ritt

osti

ein

i i»

letz-

ec;

st»i

xeN

,ei!>

»»-

Ih»

Ä-

B-

M

!»r

»r-

t>e

B

«A

inl>

;oS

W

eii'

B-

iH^

>IiN

cbst

Iiss

N

l>0'

B-

cck

Ä-

i„e

el>-

rie-

tt''

etzL

M

F

ek-

h^

B

e»/

L^r

g o t

an. 16; 6. den 24. oct. mit Elisabeths Sophia, Her-;?x-nvhann Philipps von Sachsen-Altenburg tochter , so denüel-.. ün. 1680. gestorben, vermählet, und mit ihr 18. Ander?v Mt, davon ihn 8. überlebet. Die tochter, Elisabeth Do-gebohren an. 1640. wurde an. 1666. den 11. nov. an«st Mas Ludwig von Hessen-Darmstadt vermählt, und starbM L ' Die söhne waren Fridericus, Albertus, Bcrnhar-h«? Henricus/ Christianus, Ernestus und Ioh. Ernestus. Estestier Hertzog Ernst unterschiedene disposttionen gemacht;real'"N. iö;4. hat er sein testament verfertiget, an. 1672. dier«, '"^"ts-verfassung, und an. 1674. die erläuterung oder decla-jst ^üvon; nach welchen disposttionen er keine primogenitur,»es. M des ewigen xaLti c). s. 1629. einführen wollen, sonderndvH , daß alle seine lande, wo möglich, beständig, odersejst^'/. lange, bis selbige entweder vermehret, oder die zahlristx »Mne und nachkommen vermindert seyn würde, daß jederköst„?"kstenmäßige landes-portion cum vow comiüsli habenWas' E communione unter regier-und dirigirung des jeder-tvstW ältesten in den ordentlichen und geringern negorüs, mit«M^rentz aber der übrigen söhne und ihrer descendenten inh^lcrordentlichen und wichtigen dingen ,, beysammen verblei-d«st'Me seine söhne einen Hof bey dem ältesten halten, oderÜhl» lüngern einer 8000. rthl. hergegen der älteste 12000.0^ gewissen deputat aus der gemeinschafftlichen Cammersest.^Au aßignirten Aemtern zur separirten Hof-statt zugenies-glej^^berschiessende einkünfte aber, die ein grosses auswürfen,echUDellen sollten. Solle aber solches nicht angehen und eineH^/ung unumgänglich fallen,ehe mehrere lande dazu kämen,l°lir,» 5^k)l der söhne und descendenten verringert wurde, sokW" "ch deren 2. oder z. in ein Fürstenthum mit Reichs-undunter gleichmäßiger regier-und dirigirung des altern«II r, und andern hohen juribus, wiewvl ohne prsecipuoveiij °">uen, zusammen schlagen, und die übrigen ,jurs undAL1 l^hne zerreissung der Fürstenthümmer möglich, m^ Lk !-°ose theilen, gewisse wichtige fachen aber in communio-Aterli^Äione des ältesten unter allen lassen. Wegen dieserde»,, "chen disposttionen vesthaltung , verglich steh an. 167;.brüh' iuri. Hertzog Friedrich, dessen ältester söhn, mit seinenkrüdkv ' uahm auch die lanbes-huldigung vor fich und seineIm«? von den gesamten eingesessenen Land-Ständen und un-«e»b^u des Fürstenthums Gotha den 22. jun. an. 167;. Al-v«. .Aden y. jul. Coburg den 10. sept. gemeldten jahrs, undstö i.ssv- wegen des Hennebergischen antheils den 21. jun. die-Ü>»cb -> ru Meinungen ein, empfieng die belehnung, undMt«. ?'uer regierung einen vergnüglichen ansang bey ge-nese «-^Haltung aus dem schloß Friedenstein. Als fich aberi° v-^^.ere bald hernach wegen der Vermahlung seiner bruderh>irdKofferte, daß selbige nicht mehr practicirlich schiene, so676. jedem sein obgedacht gewisses deputat erblichAemter aßigniret, darinn sie denn ihre restdentzen-Also fienge maü an nach und nach von der vatterli-^ abzugehen, bis endlich daraus ein gantz anderer

Aid di° r D die punctations-recesse, äs annis 1679. und 1680.Key« folgende darauf gegründete vergleiche, formiret wurde.

k vergliche sich Hertzog Friedrich erstlich mit seinen 4.v>i>:ch"?rudern, Heinrich, Christian, Ernst und Johann Ernst,Wilde,/? vunctations-reccß ä. 3. 1679. und den darauf ge-Haupt-vergleich an. 1680. dahin, daß gedachte 4.^lchtiaprüder an Hertzog Friedrich nicht nur die vatterliche, ein« ^'^udschafften, capitalien , zeug-häuser, bibliotheckenp°rtwnem virilem xr-xcipuam bey künftigen succeßivnen^vtha, und ein viertel ungefehr von jedes gebührenderu väterlichen landen, überliessen, sondern auch mitve» der Lorxus formirten, und die directorial-administra-Aden in den übrigen;. vierteln von ihrer gebüh-

AklvriA? lu bekommenden feptima an landen xerpetua com-,M>N fuhren auftrugen; wogegen ihnen Hertzog FriedrichAden ^. stine übrige gebührende leptimsm an vätterlichen?W«rt!m^ zukommendes recht an allen mitbelehnschafften,Nvn und andern succeßivnen; das jus Lemoratus oderA^ei^s Avende präcedentz und haupt-äucckorii, die gewahrEstern i,. purste,istands und aßistentz wider bedruckungen vonM jh^u stisten und zu geben sich verbunden. Mit den 2.N-Ahark Erste,, oder gleich-folgenden brüdern Albrecht undAst«« hat Friedrich solcher gestalt sich in besondern recessentk> und'r?aß Hertzog Albrecht nach dem punctations-an.A>n Cvk„,?upt-receß an. 163°. zu feiner lexrima das Fursten-du^Avg cum omui jure bekommen; Hertzog BernhardvUr. die punctation an. 1680. und den Haupt-vergleich an.s^Ivtha.^A^b HennebergischeSchleusingischelande (so«>/ 3 tejgi/std gewesen) eoäsm jure erhalten; das Coburgl-W gefüu?otum haben Hertzog Albrecht und Bernhard zu-Fru>»! i das Hennebergisthe Reichs-vowm aber führteI,ssvr,ch vor sich und im nahmen seiner 4. lungernlsk/.- Neue i'a/hellte sich der Sachstn-Gothaische stamm damalskiüAnqimA' den Special-Gothaischen, 2. Coburgischen, z.«,!An vd'chttl, 4 Romhildifchen, 5. Eistnbergischen, 6. Eisfel-k>ie ^urghausischen und 7. Saalfeldischenwovon«x.Ae Msche, Römhtldische und Eisenbergifche aste ohnek-nAlstu, .Uche sprossen in ihren anfängern schon wieder aus-da .vA su^'gss durch ihre ledig gewordene erbschafften den be-^Ue dem i 1 ° 5 ^'^eit im Hause Sachsen-Gotha verursachet;m demselben nach obiger theilung noch viel scrupel,

g 0 t

8Z7

-ifferentien und zwistigkeiten entstanden. Den Special-Gothai«schen äst stiftete Hertzog Friedrich, von welchem ein eigener ar-tickul nachzulesen. Es trüge ihm sein vatter Ernestus kiuswegen hohen alters den 18. oct. an. 1674. die landes-regierungin feinem nahmen zu verwalten auf, welche er auch bis andessen tod etliche monate über geführet. Hernach aber hatte erbey der erfolgten communion die direclion, bis endlich, wieobgedacht, ein anders verglichen worden, und er seine eigenelande nebst der directorial-administration der xublicorum, indem mit seinen 4. jüngsten Herren brüdern constituirten corpo-re bekommen. Sonsten führte er auch noch als 8emor nachabsterben Hertzog Johann Georgs von Eisenach den 19. sept.an. 1686. das auf ihn devolvirte haupt-äireökorium in der gan-tzen Ernestinischen linie. Mit seiner ersten gemahlin Magdale»na Sibylla, Hertzogs Augusti, Läminillmeoris zu Magdeburgtochter, die an. r68i. verstorben , hat er etliche Printzeßinnenund 2. Printzen, mit der letztem Christinn aber, einer Marg-gräfin von Baden-Durlach und Marggraf Albrechts von An»spach wittwe, die an. 1705. gestorben, keine erzeuget. Herstzog Friedrich II. war an. 1676. den 28. jul. gebohren, stundealso nach des vatters tode unter vormundschafft Hertzog Bern-hards und Hertzog Heinrichs, seines vatters brüder, erhielteaber an. 169;. von dem Kayser venism Lt'-uis, da er die re-gierung selbst angetreten; sein bruder Johann Wilhelm suchteseine fortun in Schwedischen, hernach Kayserlichen kriegs-diensten, worinnen er zwar viel rühm und die charge einesKayserlichen General-Feld-Marschall-Lieutenants, und bey demKönige in Engelland auch den General-Staaten der vereinigtenNiederlande die stelle eines General-Lieutenants erwarb , aberdurch einen schuß den tod auf dem berg St. Catharinä in derbelagerung Toulon an. 1707. dem;, aug. fand. An. 1696.den 7. iun. vermählte sich Hertzog Friedrich mit MagdalenaAugusta, Fürst Carl Wilhelms von Anhalt-Zerbssund Sibyllävon Sachsen-Halle einiger Printzeßin, von welcher er bey sei-nem an. 17; 2. den 2;. mertz erfolgten absterben, nachstehen-de 9. Ander hinterließ: 1.) Fridericum III. seinen Nachfolger,gebohren den 14. april an. 1699. 2.) Wilhelm, welcher an.1701. den 12. mertz gebohren, und an. 17;?. die stelle einesKayserlichen General-Wachtmeisters bekleidet, und den 28. nov.an. 17)8. zum Reichs-General-Feld-Marschall-Lieutenant er«hoben worden, nachdem er in dem letzten kriege am Rhein undin Italien sich tapfer gehalten hatte. ;.) Johann August, wel»cher an-17o4.de,, 17. febr. gebohren, und an. 17,7. Kaystrl.General-Wachtmeister, auch Oberster über ein regiment dra-goner gewesen, und an. 17^8. Kayserl. General-Feld-Mar,fchall-Lieutenant worden. 4.) Christian Wilhelm , welcheran. 1706. den 28. may gebohren worden, und an. 1741. Königl.Polnischer und Chur-Sächstscher Oberster über ein regimentcavallerie gewesen. ;.) Ludwig Ernst, welcher an. 1707. den28. dec. gebohren, und an. 1741. Königlich-Ungarischer Ober-stergewesen. 6.) Mauritium, welcher an. 1711. den n. maygebohren, und an. 1741. Oberster in Hessen-Casselischen dien,sten gewesen. 7.) Johann Adolph, gebohren den ,8. may an.1721. war an. 1741. Königl. Dänischer Hauptmann bey derleib-garde zu fuß. 8.) Fridericam, die an. 171;. den 17. jul.gebohren, und an. 17)4. den 27. nov. mit Johanne Adolphe,Hertzoge von Sachsen-Weissenfels, vermählt worden. 9.) Au-gustam, welche an. 1719. den zo. nov. gebohren, und an. 17,6.den 8. may mit Friderico Ludovico , Printzen von Wallis, ver-mählet worden. Der jetzt-regierende Hertzog zu Gotha besitzetdie beyden schönen Fürstenthümmer Gotha und Altenburg mei-stentheils, nemlich Stadt und Amt Gotha. 2. Amt Tenne,berg und städtlein Waltershausen, z. Kloster-Amt Reinhartssbrunn. 4. Kloster-Amt Georgenthal. Amt Schwartz-wald oder 2sll3 8. LlslU. 6. Kloster - Amt Jchtlershausenund Amt Wachsenburg. 7. Kloster-Amt Volckerode. 8. Amtund schloß Friedrichswerth. 9. Amt , stabilem und HerrschafftTonna. 10. Stadt und Herrschafft Altenburg. n. AmtLeuchtenburg und stadt Kala. 12. Stadt und Amt Orlamün-de; wozu nunmehro auch diejenigen Aemter, so aus den Co-burg - Römhild-und Eisenbergischen anfallen an Hertzog Frie-drichen gekommen, welche Hertzog Christian zu Sachfen-Eifen-berg, der ohne Ander gestorben, hinterlassen, und zum Fürsten-thum Altenburg gehören, als stadt und Amt Eisenberq,14. stadt und Amt Camburg, stadt und Amt Ronneburg,16. stadt und Amt Roda , und endlich 17. das von Cbur-Sachsen wieder-känflich erhandelte Amt Borna zu rechnen sind.

WoZ. bistor. ßsnealoz. notit. krocsr. üb. IV.

c. 2. L 26.Souverainen von Europa, x. 1042. leg. Ge»nealog. Handbuch. Hübners 8upxlem.

Gotham, ist ein dorf in Ruscliff-Wapentake, in der südli-chen gegend der Grafschafft Nottingham. Es ist wegen einergewissen art steine, so daselbst befindlich, berühmt, die zwar sehrrauh aussehen, aber vortrestich schöne ädern m sich haben, undden marmorstein an schönheit weit übertreffen. as »

IN3N »f 6ochani, so klug als em mann von Gotham;ist ein sprüchwort, wormtk man m Engelland einen narren zubeschreiben pfleget.

Gothen, , waren ein mächtiges volck, so zu allen

zeiten gar berühmt gemessn. Bon ihrem urfprung und erstensitz sind mancherley gedancken, mdem Cluvertus selbige in demalten TmtsZand und dem heutigen Preussen und Cassuben

suchen