856 gra
bürgerlichen jachen, sowol in geist-als weltlichen, in der Graf-schafft, darinnen sie gesessen, recht gesprochen, und gegen dieÜbertreter, nach ausweisung der Reich-gesetze und ordnungen,mit gebührender strafe verfahren. Dahero, wenn die Komgeneue gesttze ausgehen liessen, wurden solche den Grafen vondem Königlichen Cantzler zugeschicket/ welche sie alsdenn mustenabschreiben, und in ihren Grafschafften verlesen lassen. Auchmusten sie zuweilen bey einem allgemeinen aufbot die Edle undFreybürger zu kriegs-zeiten aufmahnen / sie als derselben Oberstedem Königlichen Heere zuführen / und des megs endschafftauswarten. Damit auch die Grafen ein gewisses Haupt hät-ten / dem sie in abwefenheit der Könige folge leisteten, so wurdeinsgemein über etliche Grafen / deren ein jeder über einen ka-xum, oder eine stadt / oder beyde zugleich zu gebieten hatte,ein Hertzog gefetzet/ und also aus unterschiedenen Grafschaff-ten ein Hertzogthum formiret. Jedoch waren einige Grafen,welche keinen Hertzog über sich hatten. Bisweilen ist es auchdurch der Könige belieben dahin gekommen, daß einem Grafen2. z. und mehr Grafschafften untergeben worden; wiewol dochsolches nicht sowol unter den alten Francken, als unter den jün-gern/und ferner aus Sächsischem stamme entsprossenen Königenzu geschehen pflegte. Hingegen wann ein ?»8U8 gar zu groß/ undalso der Unterthanen in demselben gar zu viel / daß ein einzigerGraf die gerichts-und andere fachen nicht füglich bestreitenkönnen / oder sich auch andere wichtige Ursachen funden, istderselbe in unterschiedene Grafschafften getheilet worden. Esbesassen aber die Grafen ihre Grafschafften nicht eigenthümlich,sondern im nahmen der Könige oder Kayser, und hatte ein jederGraf gewisse land-güther von dem Könige zu lehen / darvoner sich und die seinigen ernehren, und seinen stand führen konn-te. Es waren ihnen auch sonderbare Königliche leibeigene an-gewiesen , die solche güther der Herrschafft zu nutz erbauen,bestellen und handhaben musten. Darneben bekamen sie undihre beysitzer im geeichte insgemein den dritten theil der demIilco Heimgefallenen strafen. Zum öftern hatten sie auch ihreerb-güther darbey, oder wenn sie ihrem amte wohl vorstunden,bekamen sie dergleichen in oder ausser der Grasschafft. Es wa-ren selbige nicht erblich, und wurden der Grafen söhne nurjunge Herren genennet. Jedoch, wenn der erben einer nach desvatters tobe fähig war, dessen stelle zu bekleiden, wurde er an-dern vorgezogen. Es waren aber der Grafen mancherley art:die Frey-Grafen waren über die heimlichen gerächte bestellet;die Holtz-oder Wald-Grafen , beobachteten die Waldungen,forste und wild-bahnen; die Marq-Grafen bewahrten die gren-tzen; die Land-Grafen waren die obersten Richter über einegantze provintz; die Pfaltz-Grafen waren Kayferliche Richterin den landen, worinnen die Kayser ihre palläste hatten, undwelche sie ihnen ins besondere vorbehielten; die Surcz-Grafenwaren über eine Kayferliche bürg oder gewisse vestung des Reichsbestellet; die Heer-Grafen führeten das krieges-heer. Auchsind noch die Oach-Ding-Gav-Haus-Rhetn-Revers-Rug-Gals - und Zent-Grafen nach der zeit aufgekommen, undüber gewisse geeichte bestellet worden. Mit der zeit, und dadie Fürsten sich bey ihren Fürstenthümmern erblich machten,und zu der landes-hoheit empor schwungen , haben auch dieReichs-Grafen dergleichen in ihren Grafschafften und landengethan, und sind theils aus gnaden , theils wegen ihren meri-ten, mit ihren Grafschafften erblich beliehen worden; theilshaben sie auch selbige eigenthätig an sich gezogen, und sind alsozu eigener regierung gekommen. Wie denn, was die unmit-telbare Reichs-Grafen anbelangt, ste in ihren unmittelbarengüthern alle landes-herrliche Hoheit zu exerciren haben. Eshaben auch selbige sitz und stimme auf dem Reichs-taqe , jedochdaß sie insgesamt nicht mehr als vier vors in dem FürstlichenLoUexio nach ihren vier bäncken ausmachen. Vor dem Reichs-tage zu Regenfpurg an. 1641. waren nur zwey bäncke der sämt-lichen Reichs - Grafen und Herren. Sie sind aber damalsnicht allein zu dem dritten, namentlich zu dem Fränckifchcnvow, gelassen worden, sondern es ist auch aufdemReichs-tagevon an. 1654. den Westphälifchen Grafen ein vowm eingeräu-met worden ; daß solchem nach anjetzo auf dem Reichs-tage^.Neichs-Gräfliche Lollegis , als das Wetterauifche, Wcstphäli-sche. Schwäbische und Fränckische admittiret, und wegen dersämtlichen Grafen und Herren auf der weltlichen Fürsten-banckvier vow absonderlich aufgeruffen , und wie sie sich deshalbenin ihren Lollegüs verglichen, abgelegt werden. dVF.
!ik. II. in?«,, äe mor. öerm. riotic. 6s!I. quo loco äs
lenioribuü krsncis sgit. O« , in glock. voce grsvis.
Spttttgenbergs Adel-spiegel, lib. X. Ler-r-iors äe kom. Imp.
Lomitibus. cüron. 8pir. lib. II. c. 17. lfn-
tsgm. äigm't. illulir. c?o»rr«Lr«,, äs Lom. <L Oucikus Imp.cej«,, .furissr. pukl. cap. kedl. z. §. z;. snciq. Ous.
chsiur. äs Robilitste. Vicrisr.illrillr. lib.I.
c. 17. Lucä Grafen-faal. Europ. Herold, lib. I. p. 60;. *
* Gräfin , (Maria Sibylla) des berühmten lVleäici Ma-riani Grafens gelehrte tochter, ein in der natuv wohl erfahrnesfrauenzimmer. Sie hat der raupen wunderbare Verwandlun-gen, und sonderbare blumen-nahruna, vermittelst fünfzig schö-ner kupier - figuren nebst der ausführlichen befchreidung zuFranckfurtan. 1678. in 8. herausgegeben. . sä
Oonringü introäuckionem Nsäisince 9. §. 7. p. 294. ähibl. Älcä. x. z 98. Hiernächsi war sie auch in der zeichen-kunst
g r a
Btärlü
und Mahlerey vollkommen,und nehete mit der nadekgar U ^che und lebhaffte blumen. Sandrarts Teutsche Aca»wm. II. ^ Üb. III. c. rz. x.;; 9. .und
' Grast , (Johann) ein Tübingischer kbilosopnus
ange-
geschickt. Auf dieser letztem hat er den grsäumnommen, folgends sollsgis und verschiedene theologüch.tationen gehalten. Von Königsberg begab er sichnach Leiden, Gröningen und Utrecht, von bannen wuzurück in Teutschland, und kam an. 16; 1. nach TüblnE^ stelleer in dem folgenden jähr des verstorbenen Joh. GemE^seos
die krokeDonern I.oZlce8 lL oräin. UNv
extrsorä. erhalten, und mit vielem fleiß und nutze vru^jjt,Er hat zoo. Lsnäiäsris den grsäum in der Philosophieund denselben in der Theologie an. 1657. selbst emv' .S,,-An. 1667. wurde er zwar in sein vatterland als Gen« ^perintendentdes Fürstenthums Waldeck beruffen,aber"Hertzog Eberhard III. nicht erlassen. Endlich wurde .iS88. alters halben zur ruhe gesetzt, und starb den Dl>:169?. als Abt des klosiers Alpirspach. Seine fch^Wlol>Lrsvisriuni I'bilosopbise ; L^nokurs lVIsncis bumsnL, i>o>^
xbis prims; lVIsrüelis universäls; Hisologis ko>>umiss, samt vielen disputationen. mewor^
^ürtemb. k. II.
Grafton, ist eine geringe stadt in Cleley-Hundred,ostwärts von Towcester in der -Grasschafft NdrM>^„x,Nahe dabey ist ein schöner lust-wald, und ein sehr ^ ^ehr^Haus, welches an. 164z. in dem einheimischen kargetheils verbrannt und ruiniret wurde. Dieser ort ist be->heil wegen Eduardi IV. Vermählung mit der Fräulru'a.^hErühmt, so allhier auf dem alten sitze des Hauses von ^ Eoder der Grafen Rivers vollzogen wurde. DiesesKönig von Engellanb nach der eroberung,welcher rwe! .. Mterthanen heurathete. Als der letzte von gedachter""chnahmen Richard, an. 149°. starb, vermachte er dieses pBandern ländereyen, durch sein testament, dem MgrE EDorset, Thomas Grey. Bey dessen Hause blieb es bt»»rici VIII. zeiten, an welchen es gegen andere güther rn ^ ^ sMschafft Leicesier vertauschet wurde, so daß es nachsäebey der Crone geblieben. .f po»
Grafton , (Henricus Fiz-Roy, Hertzog von) ^Ewston, Vicointe von Jpswich, Baron von Subarudes Hosenbandes. Er war des Königs Carolt gzjcost!/natürlicher söhn von Barbara Villers, des Willtaw HiEvon Grandison in Jrrlandtochter, desRoger Palwsr^.j,,von Castlemaine gemahlin , so von Carolo II. zurCleveland gemachet worden. Er wurde an. 1672-^Ewston, an. 1675. Hertzog von Grafton, und gss r°,M,vom Hosenbande. Er widerrieth es Jacobo U-we - ^nicht mit Franckreich zu verbinden, und that nachww ^ so-nige Wilhelm» III. grosse dienste. Insonderheit lies ^ Fc-u1690. m dem zwischen den Engelländern, Holländern »zosen gehaltenen see-treffen sehr wohl sehen; denn als ^ral Tvrrington die wider die Franzosen tapfer ftcyw' .der im stiche ließ, kam er ihnen mit;. schiffen von ve zgs cbischen flotte zu hülffe, und hielt sich vortreflich wob^^ v»aber noch in selbigem jähre unter commando oev ^ h hev'l.Marlborough sich bey der belagerung Corck in o'ss,
empfieng er eine wunde, woran er den 7. oct. au-... M>u^Er vermählte sich den 16. nov. an. 1679. mit Jftve» ^h,iHenri« Grafen von Arlington tochter, von welcher ^ ^
rolus, Gras von Ewston , jetzo Hertzog von Grafwubitt. Zen.lVIsgn.8ric. III- 8'^
auszug, nov. 1702. p.24. Souverainen von E» E
" Grafunder, (David) lebte im XVII. er >v ^erstlich ttector zu Eüstrin, wurde aber abgesetzt, ' Zollte,Vereinigung mit den Reformirten nicht stimme-.^,seinen untergebenen verbot, die Psalmen hiergwLobwasser vor den thüren zu singen. Er warv ^se,n ^c66;. Pfarrer zu Salgast in der Lausitz , i68°- ^
1667. ksiic>r primsrn,8 zu Luckau, endlich überüor primsrius und 8snior zu Merseburg, nu hselbigem jähre den 24. decembr. an der pest 87ss'5jvlNvon ihm Lslligrspliism Lbrresm ; Orswlnat L , ^
cum 8 z,ntsxi L üexico; Orsmmstissm (.kslaskoetisum Orsecnm; Orstian^ IloLrstis, N >>0Läuc-ctione Libsrorum cum diotis. UNjchNIv vten, 1721. ?- K- 4 - § hjS
Gragorius, (Petrus) gebürtig von Touw^„^„se,^fangs die Rechte zu Cahors, und nachgehendS zu
KASAKN», ..
bibüoch. äes s,.» ^ocleüsckicis ; äs üsxubücs;
* Graba», '7 7 ^ Oroic ton,. I. ^
man von einem, nü,7^Emtes gcjchlecht in Schotttand/ we ^Jergusti II. zetten7Lbns Greme/ der -M L lahrEugenii L MinderlE"^"^ der Schottischen armer, rnich^
Reichs-StaWalter gewesen^