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"Eal«^>?Eer worden i.) Johann Georgens, der an.^ und Ertz-Priester zu Mayntz verstorben;
bpeyxx „?>,^edrichs, der an. 1617. als Dom-8ckolsüsr zuöe abaeaa!,^ Kayserlicher Cammer - Gerichts-Lllellor mit to-^gepU.Un: ;.) Philipp Albrechts, welcher das geschlechtMs dar. Von dessen nachkommen lebten an. 1712.
""ter welchen Friedrich Wilhelm die stelle eines'Hoff z« Ü' Halderstadt und Cammer-Herrn bey dem Bi-^b. rsü^Hubruck bekleidet. Humdracht, vom Rhein. Adel
Hoiiz, ein Bischöfflicher sitz auf der nord-> ^ kür«^ . in einem engen und tiefen that gelegen,wurde ^ tag im winter wahrer allhier 2. stunden. Es^ zum Bißthum gemacht, und Hialter, der
tssvrnij/./, nahm an. i;;2. die Protestantische lehre an, und
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irischen"« ' ^ die vornehmste von den vereinigten Nieder-u stlbia„zdrovmtzen unter dem titul einer Grafschafft. Eslnitlp.«^ halb-insul, hat die fee gegen abend, morgenkfld dem , die Maas aber nebst der provintz BrabantMe prnv^?thum Utrecht gegen mittag. Im ansang warWt n,ekm^.,!?uge st> groß nicht, als jetzund , wie es denn'H begriffSüd-Holland oder den Dortschcnwerder in^Seyiem'U wurde auch, vor der Dänen einfall, unter dema? Saben >^?^u Frießland mit begriffen, aber die Dä-^u»ge M hernach den nahmen Holland. Von dem ur-"' »der ni, uahmens sind ungleiche meynungen, indem es" miv, duschen, die man allhier ehemals gefunden,
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es >Mln ^ Ulmen, die man auyier ehemals gefunden,rch d,i- oder ein holes land gencnnet wird, weilQle>,i,,)","uHen gnugsam durchgehölet. Andere heis-d e'dessen k Ad' von einem Romer oder Friesen, Ole-d - ur lande Tacito, als eines Römischen befehlhabers indeeeAtiligffe 7- acht wird; jedoch so, daß man beyneben nichtses H^denen , dos nahmens Holland hier herum inner«ei ^?tgeben UEoulis antrift; welches mehr als genug ist die-Uen^ächkff,, öu widerlegen. Etliche führen es von dem En-n N^°dte Holdem her, das ist ein that; anderetv^and zwischen Utrecht und Rhein gelegenen dor.
de Zeiten wurde es Batavia genennet, von Bat-
»v-s? Catten söhn. Der crdbodentst in diesem lan-
rh-N. An ^ , morastig, daß er nicht wohl kan geackertdänm? sie orten ist nichts anders als wiesen, wel-
ll>or^ rma^'Auiemmen würde, wofern selbige nicht die, und- hielten , die mit grossem fleiß aufgeworffenNled-^en d,;». uande erhalten werden. Die vornehmstender "I'UdljE , Muren sind der von Assel, Maas, Sparendam,8er» / 8e„vmn beste theil von Nord-Holland ist aus>»,d ^8eg, worden, und mögen wir wol mit Scali-
k<si, M an «n.se provintz an sich selbst unfruchtbar sey ,Hezwarn?^^^, drngen Überfluß habe. Die tust ist mehrd-ffcherl^» > eingetheilt in Süd-Holland, wei-st dgn,,ss^Eand, Brabant und Utrecht liegt, und bishabe« von Sparendam gehet; und Nord-Holland,ellj^ohilgxffuMvdam bis an die Norb-ste erstrecket. Beyde°vte>, reellen in ihrem umfange, und sind an
vor Und ^mal. Es sind in dieser provintz 29. mit
legjx,,Ue„ >,,a„?„»u umgebene städte, nebst vielen andern, soRdte« Liessen gehabt, und noch bis dato ihre alte privi-stlblc,! ?'idea ii^.uud 400. dörfer. Achtzehen von diesensthaff, ^vvjgj. Deputirte auf die Land-tage. Es wurdeder Senzg^,. ^u denr Kayser Carvlo Lalvo zu einer Grafi-ker udf Graf. .vricus, Hertzog von Aquitanien , war' Welck,^. der König von Spanien Philippus II.MkM der ax.. . „'e einwohner verwarfen, und nebst an-te» pw a>in.gFvMestantischen religion auch zugleich der frey-mnei,. Man, Die Holländer haben verschiedene ar-Deer-k)Mge„ '"ttucen, und hauptsächlich von wollen undAilbesHei, ist Handel mit bulter, milch , käse unddie r,'M , der herings-handel aber am allergrösten.
st»r, ?vge x^w.war der erste, welcher die weise erfand,^47 M er Amltzen , weswegen Carolus V. so curiosAchew grab?« m SAH W Biervliet besichtigte, woselbst er an.Men ^zeigi-^pvden, und auf demselben einen auf die von^ OssMltzemn : Mit Meerwasser, hiemit ohne andere un-?üue'""d mit seiner gesellschafft genösse. Jh-
Iva veNZe von siManssche Compagnien bringen eine ringe-lst siJutzret werd^^^vrzu, welche hernach in gantz Eu-pEbl i^ ln grosse menge der flusse und ca-
le^ lclll,m"ür eine^-n^ handelschafft sehr bequem, und esei«n darastf sthone ergotzlichkeit, mit schritt-schuhenN werden von und zu fahren, unter welchen
lvvlx An a . Ähre , andere aber von Pferden gezo-bk?vvn des hvlEl ^ über alle Massen nett und sau-tr^^Mtl,e^"Sel-unss^.,^VMlchen sie torff, und ihr kalck, nullen ,,tz^/ustor-schaalen gemacht. Die gemei-a ''H lustig ihren guten freunden zu
ih>, M vchs^e um den monü!"H^' k»r ihre eigene familrevi . , N' nachd^" Monat November einen gantzen oder
i ^ b L Hängi;^h st b-g, El in oder starck ist, saltzen^ntaae äuud esiiä^ss)" rauch, damit sie ihn im som-^ stück ?i»K mögen. Im winter kochen sievmlch, wovon sie hernach die gan»
tze Woche leben, jedoch dabey auch fische, milch und garten-gewächse essen. Alle diese dinge müssen veraccisiret werden,wie man denn angemercket, daß , wenn in Holland eine 9. jäh-rige kuh etwan für 20. cronen verkauft wird , von selbigerschon 22. cronen accis gegeben worden. Der accis ist aufsaltz, obst, wein und die dienstboten gelegt, und sehr öftersmüssen die einwohner wegen ihren guthern vom hundert einsbis zwey geben; ja es ist vielleicht kein land m der Welt wiedieses, da die einwohner mehr geben muffen, und doch da-bey so vergnügt leben, welches von ihrer Handlung, nüch-tertest und ardeitsamkeit herrühret. Das gouvernement be-langend , so schickten vor diesem nur 6. städte ihre Deputirtezu den Land-versammlungen, nemlich Dordrecht, Delft, Lei-den, Amsterdam und Goude; allein der Printz von Oranien,Wilhelmus l. vermehrte deren anzahl bis auf r8. indem ernoch Roterdam, Gorcum, Schiedam, Schoonhoven, Briel,Alcmaer, Hovrn, Enckhuysen, Edam, Monikendam, Me-demblick und Purmerend hinzu that. Diese letzte ist zwareine gantz kleine stadt, hat aber dennoch eben so viel stim-men bey den Land-versammlungen, als Amsterdam, gleich-wie die provintz Ober-Assel bey den General-Staaten eben soviel stimmen hat, als die provintz Holland. Man hält die.fts vor eine politic von dem Printzen von Oranien, daß erdie gewalt des Adels verringerst, und die kleinen städte ingleiche authvrität mit den grossen gesetzt,als welche man leichtgewinnen, und auf seine feite bekommen kan. Die Nitterschaffthat nur ein vorum, und ordnet aus ihrem Mittel 12. Deputir-te zu den Land - Versammlungen ab, jedoch haben sie nichtsdesto weniger ein grosses ansehen in dem regiment, weil manihnen die besten stellen von civil-und militar-dedienungen nebstder verwaltung der kirchen-gülher und domainen giebt. Siesendet ihre Abgeordnete zu den general-versammlungen, hatauch die erste stimme in der Versammlung der General-Staa-ten, und ist befügt, einen Rath in den 2. grossen Gerichts-Höfen zu ernennen. Der Raths-kensionarius, vor diesem derAdvocat von Holland genennet, welcher ein in den gesehenund gebräuchen des landes erfahrner mann und dabey ge-schickt seyn muß, bey öffentlichen gelegenheiten reden zu hal-ten, führet gleichsam das Cancellariat, und kommt auf ihn zumöstern das meiste an. Er sitzet zu nächst bey den Depurirtenin allen provmcial - Versammlungen. Er trägt die fache vor,nimmt die ralhfchläge an, und bringt den gemachten schlußin eine gute ordnung. Die Deputirte der städte besteheninsgemein aus dem Bürgermeister und einem oder mehr Raths-herren , nebst einem Rechtsgelehrten, in welcher ordnung auchvotiret wird. Die übrigen städte und flecken haben keine stim-me , so qar auch der Haag selbst nicht, welcher doch vielenandern gadtrn vorzuziehen. Die zahl der Deputieren ist un-gewiß , nach den gewohnheiten und dein belieben der städ-te , weil jegliche stadt nur ein voeum hat. Die Staatenoder Stande von Holland koinmen allezeit viermal des jahrsin dem Haag zusammen , und zwar in dem sogenanntenHof von Holland, nemlich im febr. jun. sept. und nov. Da-selbst handelt man von Vergebung aller ledigen amter, vonerneuerung und richtigkeit der verpachteten Staats - gefalle,von deytrag der kosten zu Unterhaltung der bedienten, wie auchvon allen andern auf der provintz Wohlfahrt abzielende» wich-tigen fachen, so fern sie nicht in der Union ausgesetzt sind ;nicht weniger von den streitigkeiten, welche zwischen den städ-ten sichereignen. Äusser dieser Versammlung findet sich indemHaag der gecommittirte Rath ; dieser bestehet aus;. Personen,deren einer von den Edlen, einerchon den vornehmsten städ-ten , und einer von den übrigen städten, welche stets in demHaag bleiben, und unter communication mit dem Statt-halter der provintz deren-bestes beobachten, proponiren beyden Staats-versammlungen, vollführen die gefaßten relvlutio-ii<-8, und convociren die Provmcial - Staaten. Wann sichdie Abgeordnete der Provincial-Staaten eines schlusses vergli-chen , senden sie einige ihres mittels nach ihren städten , umvon selbigen die vollmacht der Vollziehung zu holen. Ist diesache wichtig, die städte aber nicht einstimmig, scheiden die De-putirte alle von einander, informiren zu Hause ihre Obern,und disponiren sie zur einwilligung. Zu verwaltung der ge-richtbarkeit ist ein hohes Lollegium, bestehend aus 12. Raths-herren, bestimmet. An dieser gerichts-pflege hat auch die pro-vintz Seeland theil, und setzetPersonen darein. Die übri-gen 9. Räthe dependiren von Holland, und heißet dieser Rathder Justitz-Hofvon Holl-und Seeland. Der Statthalter bey,der provintzen ist das Oberhaupt, und hat die macht dieRathsherren zu denomintren, ausser einem, welcher das cvr-po der Noblesse zu benennen hat. In crimrnal-sachen hatkeine appeüation von diesem Hof-Gerichte statt, in civil-sachenaber kan man an den hohen Rath appelleren, welcher auchin dem Haag residiret. Dieses Appellattons-Gericht ist an.i;82. an statt des Parlements zu Mecheln, dahin sonstendie rechtliche beruffungen aus den gesamten provintzen er-giengen , aufgerichtet worden, ^n diesem LolleZlo sitzen 12.ädeliche und gelehrte Personen, unter welchen einer Präses ist.Die privat-personen haben ihre erste mstantz vor ihrem stadt.Magistrat, und können an den Justitz-Hof appelliren. DieStaaten aber nehmen allhier die erste instantz und von die-sem wird keine appellatton weiter verstattet. Da aber je-mand das beneüeium reMoiüs aüorum ergreiffen will, wer-
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