Band 
Vierdter Theil. He - Mc.
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den die Provmciak-Skaaten oder gewisse LümmikK-rü aus ih-rem Mittel auf des impetranten kosten verordnet, welche diefache noch einmal untersuchen. Das Recht, wornach gespro-chen wird, find die Provincial - LonMutionss und gewohnhei-ten, und wo diese aufhören, wird die decifion einer facheaus dem ^sure Llvili gesucht. Hiernedst find auch 2. Lvlls-xig, darinnen die Cammer-sachen abgehandelt werden. Daserste wurde an. 1446. von Hertzog Philippo von Burgundaufgerichtet, welchem die .aussieht über die domainen anver-trauet ist, darin» ein Präsident nebst einigen Cammer-Rä-then, Rentmeistern , Audttorn und einem Greffier fitzen.Das andere ist nicht A alt, und werden darinnen alle rech-nungen über die imposten und zolle, einkünfte der geistlichengüther, kriegs-unkosten und dergleichen untersucht. In die-sem öoliegic, sitzet einer aus dem Adel und 2. Deputirte derstädte von Holland und West-Frießland, welche solches amtjähr lang verwalten. Weil aber unter dem nahmen Hol-land öfters alle 7. vereinigte provintzen verstanden werden,so dienet hier anzumercken, daß diese aus den gedachten 7.provintzen bestehende Republick unterschiedliche Versamm-lungen hält, welche genennet werden die General-Staaten ,der Rath von Staaten und die Rent-oder Rcchnungs-Cammer.Die General-Staaten bestehen aus Deputirten jeglicher pro-vintz. Der Rath von Staaten repräsentiret die gantze Re-publick in abwesenheit der General-Staaten, und wird vonden Deputirten aller provintzen formiret, ist aber den Gene-ral-Staaten nicht gleich, weil eine gewisse bestimmte anzahlPersonen darzu abgeschickt werden , nemlich von Hollanddrey , von Gelderiand , Seeland und Utrecht zusammensechs, und von Frießland, Groningen und Over - Assel durchdie banck einer. Wenn sie votiren, so werden ihre Personengerechnet, anders, als bey den General-Staaten , da alleDeputirte einer provintz zusammen nur ein vmum haben ,wenn ihrer auch gleich 6. oder 12. Personen wären, sintemalihre anzahl von dem belieben der provintzen dependtret. DerRath von Staaten dewerckstelliget alle von den General-Staa-ten gefaßte schlösse, und schlägt ihnen die besten Mittel undwege vor, soldaten und gelb aufzubringen. Er sorget vordie militz und vestungs-wercke, legt in dem feindlichen landeschatzunge» auf, ordnet das regiment in den nach der unionconquetirten Plätzen, hat die zu ausserordentlichen dingen be-stimmte gelber unter den Händen, und regieret die Staats-ausgaben nach der Verordnung der General - Staaten. Wasdie Rent-oder Rechnungs-Cammer betrifl, jö bestehet seidigeaus 2. Deputirten von jeglicher provintz, welche allejähreinmal verändert werden. Ausser diesen Versammlungen hatman daselbst auch den sogenannten Rath der Admiralität.Wenn die General - Staaten eine flotte in die see zu schickenbeschlossen haben, so bringet dieser Rath alle dinge in gute ord-nung. Er wird inLollegia unterschieden, wovon inHolland sind, nemlich das erste zu Amsterdam, das andere zuRotterdam, das dritte zu Hoorn, das vierte zu Middelburg inSeeland, und das fünfte zu Harlingen in Frießland. Ein je-des von diesen Lollegüs bestehet aus 7. Deputirten, unterwelchen ihrer viere von derselben provintz , und ;. von denandern ernennet werden. Der Admiral tst allezeit Präsidentin diesen versammlu ngen, welcher ausser seiner besvldung aucheinen gewissen antheil an den prisen hat. Der Statthat,ter oder Gouverneur von Holland, nemlich der Printz vonOranicn, war ehemals General über die armer, desgleichenAdmiral, und hatte alle triegs-chargen zu vergeben. DieStaaten einer jeglichen provintz haben innerhalb ihrer juris-diction eine absolute gewalt, legen taren auf, schlagen mün-tze u. d. g. jedoch wenn sie mit den andern 6. provintzen ver-einiget sind, uni eine^Republick zusammen zu formiren, wel-che von den General-Staaten prasenliret wird , so haben die-se letztere allein macht, mit auswärtigen Potentaten friede zumachen, krieg anzufangen, oder bündllisse aufzurichten. Die-se eintheilung wurde gleich anfangs bey aufrichtung dieserRepublick gemacht, worzu der Printz von Oranien nicht we-nig beytrug. Die Staaten von jeglicher provintz massetensich die souvcrainen rechte an, die sonst den Königen vonSpanien gehörten, und präservirten dem Printzen Wilhelmvon Nassau alle gewalt, die er als Vice-König und Gouver-neur dieser provintzen hatte. Denn weil die vereinigten pro-vintzen ihr aufnehmen meistentheils demselben zu verdanckenhatten, haben sie auch die Printzen von Oranien nach ein-ander zu dem Statthalter-amte beruffen, und sie zu Häupternerwehlet, jedoch allezeit mit der beschaffenheit, daß sie nichtHerren des Staats gewesen, sondern unter der provintz ge-sehen, gewohnheiten und souverainität behalten worden sind.Es wurde zwar anfänglich Wilhelmus III. König von Engel-land, vermittelst des an. r6?o. aufgerichteten ewigen edicts,vorfalle» grossen Staats-chargen, insonderheit aber von die-ser Statthalterfchafft, ausgeschlossen , muste auch dannenheroan. 1.672. bey antritt der angetragenen General-Cavitain-undAdmiral-charge vermittelst eines eydes der Statthalterfchafftabsagen, weil selbige nach denen von der Wittischen parteygeführten princlpiiz mit jenen inkompatible war. Allein esmuste sich solches bald anders schicken, indem die städte derprovintzen Holland und Seeland diese eydliche mortification derStatthalterfchafft erliessen, und dem Printzen selbige würde an-trugen, wormlt der ansang de»2y.jun. an. -672. gemacht,und darauf von den übrigen städten bald nachgesvlget wurde.

Es war aber der Statthalter nicht nur General zur see uyo zlande, sondern auch das oberste Haupt in po-üccy und germpfachen, und berechtiget, die meisten obrigkeitlichen persouch'den städten von Holland, Seeland und Oder-Assel zuerwntz

allezeit

voi^

die

len, da man ihm alle jähr etliche vorstellte, dererpelt so viel waren, als ihrer seyn sollten, davon er denn .helfte erwehlte. Die Staaten gaben ihm zu seiner untery"tung alle monat rooooo. pfund, und wenn er bey der arnwar, bekam er noch 40000. pfund mehr, ausser denPfunden, so zu gemeinen diensten bestimmt, wormit er nawfallen handeln konnte. Er dirigirte die armee, dorfte aber v,ne der Staaten einwilligung nichts wichtiges unternehmeEr führte einen ziemlichen staar, und hatte vielNicht weniger haben sich die Holländer in Ost-Indien vesie ? §fetzt, und daselbst auf der insul Java in der stadt BatapiaA'eigene Regierung angerichtet,welche ftadt auf den ruineNAalten stadt Jacatra aufgebauet worden, nachdem sie den ^,ser von Mataran, und die mit ihm verbündete EngellM^von welchen sie in ihrem magazin waren belagert worden,Aerhaltenem entsatz unterm General Köhn, gäutzlich gesch^Mund sich also der gantzen gegend im iahr 1619. meisterSie griffen hierauf in der insul Java noch ferner um iM.be-hielten die Könige von Bantam in der vestung Batavia Afangen, woselbst die zwey jungen brüder in sichere rE ,rung genommen wurden. Denn der letzte Kayser vonran hinterließ söhne; unter diesen rebellirten die der ^jüngsten, der älteste aber rief die Holländer um hülffe an,gab ihnen die stadt Japara, üo. meilen von Batavia 1 E Awoselbst sie ein kdrr baueten, und darein eine starcke bejElegten. Der krieg währte so lange, bis einer von den br»^getödtet, und der andere gefangen bekommen wurde.aber der Kayser den Holländern eine grosse summe gelbes ^dig war, so gab er ihnen auch die stadt Cheridon, die ro.'len von Batavia liegt, durch welche beyde städte siewurden, den Kayser selbst unter ihr joch zu bringen.auch meister von der insul Sumatra, woselbst sie ein rm. -

Padan und 2. contoirs haben , so daß die Könige von "ANund die übrige kleine Herren der insul ihren Pfeffer undniemand anders als allein den Holländern verkauffenÜber dieses haben sie noch 6. General-Gouvernemens inJn ^worüber sie absolut zu befehlen haben. Das erste ist amkäste von Coromandel,allwoPaliacate diehaupt-stadlM'andere ist zu Ambona oder Amboyna, einer von den MMschen insuln, wovon Victoria die beste stadt ist, von wa>E„ m

gemein viel würtz-nelcken weggeführet werden; dasauf der insul Band«, worinnen muscaten-unsse wachst"'vierte ist zu Ternate, so eine von den kleinen MolucktMsuln, worinnen Gamaleme die Haupt-stadt ist, allwo sie b'yFcken-bäume verwüstet haben, um die nelcken von Aniboo>mtheurer zu verkauffen ; das fünfte zu Ceylon, allwodie beste stadt ist, und das sechste ist zu Malaca in einer ANischen halb-insul. Columbo nahmen sie gegen der M'" pc-XVII. üeLuII den Portugiesen weg, auf welcher insul Nstungen haben. An. 1641. nahmen sie Malaca ein, Ä'ver-trieben die Portugiesen daraus. Ausser diesen General-lv -V-nemens oder allgemeinen rcgierungen haben sie auch ch,Achsonderliche, allwo der Gouverneur Commendant genenwA Mals auf dem vorgebürge guter Hoffnung, zu Macastar ^ ^insul Celebes, zu Padan in der insul Sumatra, zu streine von den kleinen Moluckifchen insuln, zu Andragnv Minsul Sumatra, und viel andere mehr auf den kästenlabar. Nebst dem haben sie auch einige contoirs an v^^'neu andern orten, als zu Jfpahan und Ganmaronrabaßi in Persien, von wannen sie seidebringen; zu «.Agra und Amadabat in dem gebiethe des grossenBengala; zu Palimbang und Jambi in der insul S« ALzu Banka, einer insul unweit Sumatra; und endlich ^und Ligor in Tonquin und in Japan. In Ch«m "r" »'Uhiebevor ihre waaren bis in die benachbarte insuln, AFck. §nen sie die Chineser heimlich wegholten. An. i 685 >vier schiffe dahin nebst einem Ambassador und vor .geschenckcn vor den Kayser und dessen lVIlmstros, „vernommen , daß die Chineser sich entschlossen, w.,ß ch,,Häfen zu öfnen. In bemeldten GouverncmenS UA.„n'c.geschehen, wie es von dem Rath zu Batavien btt0;den. Es bestehet solcher aus dem General, welch ^befehlen, und niemand rechenfchafft zu geben hasl vaAneral - virsckors, welcher alle einkünfte unter van'- 1 ^und davon rechenfchafft geben muß; und endnevsechs ordinari und einigen exlraordinari Räthen, ,weilen zwey und manchmal vier sind, nachdem ^ gesiAkGeneral - Directoren, die allezeit in EuropaDiese Versammlung kan alle ämter vergeben, EAkCompagnie bewilligung, welche gemeiniglich alle oen ^billiget. Der General wird nur aufdrey jähr erw^ ,,

aber doch seine gantze lebens-zeit, weil es der Conn ^

zuträglich wäre, wenn sie alle drey jähr einen n iMchern sollte. Er bekommt zu feinem tractament "zoo. cronen, und <;oo. crvnen zu seiner taftl;milie aber und Hofhaltung wird noch s part von der .erhalten. Er hat den schlüssel zu allen Magazinen,daraus nehmen, wenigst zu dem gebrauch , .epe>>ihm beliebet, ohne jemand davon rechenschastl w. ^sich selbst aber darf er nicht handeln. Er fahret n