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messingene creutze an den mänteln tragen. Ausser diestn giebtes eine grosse menge von bedienten und zugethanen , d,e mankami!isre8 nennet, welche gleichsam spivnen oder gehulffen sind,und die inquisiten in arrest nehmen. Selbige stehen vor keinemandern Gerichte, als vor dem Inquisitions-Rath, dahero lassensich die vornehmsten Herren in Svanien darzn gebrauchen, undsollen deren über 20000. seyn , deren Gesellschafft Is simm Her-rnanäsä, oder die heilige Brüberschafft genennet wird. Dieserhohe Rath hat über alle andere Inquisitionen vollkommentlich zubefehlen, allermassen solche ohne der General-Inquisition ein-willigung keine sirafe exequiren können. Es sind aber die In-quisitions-Gerichte zu Sevilien, Toledo, Cordova, Granada,Murcia, Valladolid, Barcellona, Saragossa, Valencia, Compo«stell, Cuenca, Logronno, Derena, Palermo, Mexico, Car-thagena, Lima, in den insnln Maiorca, Sardinien, und denenCanarieü. In diesen Inquisitions-Gerichten wird die lehre,so wider die Catholische Arche ist, untersuchet, nicht wenigerauch die Polygamie, Hexerey und dergleichen wider die naturstreitende laster. Wenn nun einer dergleichen von 2. zeugen be-schuldiget ist, werden einige familiäres und zwar von dercondition als der inquisit ist, geschicket, um ihn in verhafftzu nehmen. Da wird sich keiner weiter widersetzen, denn sobald sie nur sagen auf befchl der Inquisition, so wird ein solchermensch von allen freunden, selbst von vatter und Mutter verlastsen, und unterstehet sich kein mensch sich seiner anzunehmen,weil sie sich dadurch nur verdächtig machen. So bald er in dasgefängnis kommt, welches keine'fenster hal, sondern nur klei-ne löcher, daß man ihn nicht sehen kan, wird ihm das Hauptgantz abgeschoren, und er wegen seines nahmens, vatterlandes,eitern und vermögens gefraget. Damit er auch alles rechtansage, wird er um der barmhertzigkeit Christi willen beschwo-ren. Wenn er nun alles erkläret, versichert man sich seinergüther, und verkauft solche an die Meistbietende, und wenner auch gleich los kommt, erhält er doch selten etwas wieder,weil man es auf die Unkosten der Inquisition rechnet. Mansagt ihm weder sein laster, dessen er beschuldiget wird , nochstellet man ihm seine angeber und zeugen vor, sondern ermuß alles errathen, und wenn 7. zeugen wider ihn ausge-saget , da hilft keine Widerrede, sondern er wird verdammt.Wann er 2. oder z. monate in dem gefängnisse gewesen, wirder vor das sogenannte heilige Amt geführet, und fraget ihnder oberste Inquisitor, warum er da sey ? wenn er denn sagt, erwisse nichts, wird er unter Versprechung das leben zu behalten,ermähnet alles zu bekennen. Nach diesem wird er wieder zu-rück in das gefängnis geführet, allwv er bis auf das erste ur-theil des glaubens üuto äs sie genannt, manchmal 2. oderjähr aushalten muß, nur daß er bisweilen vorgeführet wird ,da man ihm gleiche frage vorlegt. Der sicherste weg soll seyn,daß man sich selbsten angiebt, da kommt man noch mehren-theils mit dem leben davon, sonst wenn mau seine Unschuldmit gemalt behaupten will, wird man auf der zeugen aussagenichts destoweniger verdammt. Wenn aber ein inquisit seinelaster bekannt, so muß er auch seine gesellen, die ihm behülflichgewesen, anzeigen, und wo er dieses nicht gutwillig thun will,wird er auf die folter gespannet, bis er bekennet, und so darfman weder vatter, mutter, noch Ander schonen. Wird er we-gen des Iüdenthums eingesetzt, und bekennet es, machet auchandere nahmhafft, fd entgehet er dem tobe, wofern er sich nurnicht wieder auf gleicher lehre betreten läßt, läugnet er aber seinJüdenthum, und wirb doch überwiesen , so stranguliret manihn, und wirft ihn sodann ins fener. Wann einer beständigläugnet, zum andern mal vor dieses Gerichte kommt, oder ei-nes grossen lasters, als der Polygamie, Hexerey, und andererwider die natur lauffenden fünden beschuldiget wird, so wirder verbrannt. Sind es aber andere dinge, wird er mit confi-scativn der güther, landes-verweisung oder geringern leibes-strafen beleget, welches auch den Protestanten geschicht. Kommteiner wieder los, so muß er einen körperlichen eyd leisten, daßer von dem, was er gehöret oder gesehen , nichts aussagen wol-le. Beschweret er sich aber, und es wird erfahren, wird erzum andern mal ergriffen, und zum tobe verdammet.
Das öffentliche Inquisitions-Gerichte wird nicht eher, als et-wan alle r. oder z. jähr und zwar mit vielen ceremonien gehal-ten ; insgemein wird ein fest-tag darzu erwehlet. Es wird sol-ches zu Madrid auf einem öffentlichen platze, welcher jedoch miteinem grossen tuche bezogen wird, an andern orten aber in einerArche gehalten. Daselbst wird eine grosse bühne aufgerichtet,und darauf in form eines ampkitkeatri viele sitze, wohl vor z.bis 4000. mann, über einander gebauet, da denn die Inquisi-tors« ihren gewissen ort haben, nicht weniger auch andere Lol-legis; in der mitte sitzet der General-Inquisitor auf einem stuhl.Auch findet man darauf einen geschmückten altar, cantzel undeinen kleinen sik, worauf der beschuldigte sitzet. Das gerichtehebet sich von morgens 6. uhr an , und wahret bis gegen abend.Man führet alsdann die gefangenen aus ihrem gefängnisse, wel-che mit einem engen kleide von schwachen tuche weiß dnrchwür-cket angethan sind. Über dieses tragen sie einen Habit, 8sm-beniw genannt, welches wie ein Meßgewand gemacht, wor-auf verschiedene bilder, woraus man fehen kan, was der be-schuldigte vor ein urtheil zu gewarten. Die, so der todes-stra-fe entgehen, tragen einen von braunen tuche, worauf hintenund vornen.ein rothes Andreas-creutz zu sehen. Die, so zwarzum tobe verdammet , aber wegen ihres freywilligen bekänntnift
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fes noch gnade erlangen, tragen einen langen rock,gekehrten flammen versetzet, welches die Portugiesen^.^ -B"to nennen. Die aber zum feuer verdammet sind,grauen rock, woraufdes inquisiten Portrait im feuer °welches die teufe! anblasen. Unten findet man st>ue"^viEnebst seinem laster verzeichnet, entweder por berewwenn er in seinem imputirten irrthum verharret, ^ '
negstivo convito, wenn er beständig läugnet , dynp Bdurch zeugen überwiesen worden, oder por Lerere rex .er wieder in seinen vorigen irrthum gefallen. Über ^^1» ^eine papierne mütze auf dem Haupte, welche m» *flammen bemahlet ist, so sie Carochas nennen. Etragen eine gelbe wachs-fackel in der Hand, und gieb'jedweden einen familiären des heiligen Oisicsi zu r.v.» »e»"'»an den tod beystehen muß, welchen sie ihren, puwAlsdann gehet die prvceßion an. Die Domimcaw »Mder fahne des heil. Dominier voran, darauf folgenInquisitoren alle mit wachS-fackeln, und dann vn MflÄten, deren einer auf den andern folget, mit bwM pj, irköpfen, bis auf. die zum tode verdammten, weikstragen. Auch wird ein grosses crucifix mitgetragensichte denen, so noch der todes-strafe entgehen,denen aber, so zum tode verdammt sind, wirdkehret. An deren seile werden auch die gebeine A stachi>>in dem gefängnisse gestorben sind, oder welche rrn ^B ^tode in die Inquisition kommen und ausgegrave>>schwachen sargen, so mit flammen und teufeln ^ chnebst derselben bild, so in lebens-grösse von papp^,B Vgemahlet, auf einer stanze vorgetragen. Wenngerichts-stelle kommen, nimmt ein jeder seinen M« ^ °auf tritt ein Prediger auf, und hält eine serNw. M ^rung der Jüden und ketzer. Wann dicfer gepredu>^js,tchner von den Inquisitoren auf, und ruft einen «wst ^!,sidem andern. Der beschuldigte gehet von stwUyrek, e pwird durch einen Alcayde vor den Inquisitordann sein urtheil höret. Wenn nun alle urtheile ^ ^kommt ein Inquisitor nebst einigen Priestern zu v flcllVnicht am leben, gestraft werden, giebt ihnen ,"lo§- ^der ruthe , Und machet sie dadurch von dem bch" ^ pck.pdie andern anlangt, so übergiedt sie der lnh «Mer/E
lichen Obrigkeit, bittet darbey die anwesenden F
barmhertzigkeitGOtteswillen, gütig, undwow ^^blut zu vergießen, mit ihnen zu verfahren. §jst, Vser unglückseligen tod schon vorher bejchlow" per Mweltliche Richter die macht nicht hat, solche 0°"»^ E ^strafe zu befreyen; so kan man diß alles nlEjtex-ljaMÄals ein gespött. Darauf werden sie zum Est
führet, und ein jeglicher ins besondere an emen^sch^F
den. Ehe aber selbiger angesteckt wird, frage,'';ter zuvor, in welcher religion sie sterben wollen - ^pE,Bsage», daß sie als Christen stürben, werden siealsdann verbrannt, wo nicht, verbrennet m"f pie»Nicht weniger hat auch die Inquisition aufM "fqedlsWssdergestalt, daß ohne deren consens kein buch Aschen d«den, wie man denn auch die aus fremden ucbrachte bücher darinnen examiniret.
Inquisition von Goa-
Die Portugiesen haben in dieserdie Inquisition gestiftet. Es giebt daselbst --ren der eine, welchen man den obersten lnq^ ein Ä
lezeit ein weltlicher
, :r Priester, der andere aber^ei „ner ist. Nächst dem giebt es auch daselbst v ^ , 0
Arte des heil. Ostieii, "welche aus allen geist^Aser anzahl sind.
Diese wohnen dem gersth^
nicht eher, als bis sie darzu beruffen werden p>eb^tzuilliÜLstorez des heil. offen genennet, N'' /orelUminiren müssen. Auch giebt es einentorem und Advocaten vor die gefangene i / perverlangen, wiewvl selbige mehr darzu viel" ^gedancken auszulecken, als sie zu verthewla^ sicv HInquisitor daselbst hat grosse authontat,geist-und weltliche Personen erstreckt, blsam ^„p bseinen obersten Vissrium , den VicerKoiNss^neurs. Alle übrige kan er lassen in arrest wr ^ l>raer es an den Königlichen Hof berichten, nntions-Rathe geheime ordre erwarten.
Inquisition zu Toulo-»^:
Dieses ist die erste Inquisition, so d"Äl>gsIX. angelegt worden. Diestlbe hattt ^heit-
spruch, jedoch bekam sie an. 1229. völlige
die Albigenfer in Franckreich zerstreuet wv
qursition wieder, und behielten sie auM^ ,rde>'geistlichen bücher, nicht viel übrig, ledocy^ dctrch^l t.lemente manchmal einige fachen, die Atzr b r ^ge aebracht. Nicht weniger behielten stew'Adaß ihnen alle jähr das protocvll, s? sschjckl A F!,,ren zu Toulouse gehalten ward, inuste Mss^ , rtiv^ppt^^untersuchen, ob jemand unter den erwE ^
halber verdächtig wäre; allein dieses re