Band 
Vierdter Theil. He - Mc.
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... , bis sie alle zwölfe übereingekommen.

^ solcher zeit einer von ihnen plötzlich ster-e>^^gcn ej«p^ gefangene abfolvirt. Nachdem sie insge-^ verbiet ( so heißt ihr ausfpruch auf Englisch)lind wirrer aus ihrem mittet, auf befragen der3» >, j Weuwart des beklagten / mehr nicht als das

A ledern 'Huldig, oder not , d. i. unschuldig,tkkd^ed/n.>elll muß nothwendig der beklagte losgespro-rs /ein erstern aber müssen nothwendig die Rich-

§lH fechte ^ssN zu einer solchen strafe verdammen, wiesich bringen. Wenn ein ausländer wegensrr hAi s. .vor gerichte gestellt wird, so pflegen 6. frem-°vl!tern zu Juries genommen zu werden. Aus-" ojx D^nen, von welchen wir jetzo gehandelt haben,«ths.Me n^rffs viner jeden provintz 24. angesessene undAnaj^lgcn pz""rr , welche eks 6r-ll,äIury genannt werden.

^ Hu, die anklagen, ehe sie noch recht an-vii» N ;u v^U'd, zu untersuchen, und nach befinden bald^u exx,^^werffe„ , oder deren fernere fortfetzung vor

kl

'"aren -V " / vvcr oeren serneee svelfeyung vvr". cri>u,n^,^" Schottland werden nicht 12. sondern ii^>e» dem v lullen gebraucht. Camdenus hält davor,^/«Lulo, zu des Königs Ethelred Zeiten, der-wie^«> flEand üblich gewesen, allein es ist wahr-- - j^uvere behaupten, daß die ir. geschworne, deren

7 ^,., .'e Meldung cn-<

^^tzer"so,vb Meldung geschiehet

/als wahrhafftige Ge-jure als äs täcio zu urtheilen macht ge-

^in^hrhÄ^Mn'dre geschworne,welchen weiter nichts, alssÄ einen ausfpruch zu fällen, zukömmt,Veit s^ o durch Wilhelmum den Eroberer , nach

V >k^den zs chblichen Hertzogthums Normandie, ein-v , etüt nossveau äs I» 6r. öretLgns.

,» r> lvz^ Lritsnnin. c-o-nx/ear -i/i. 0/L«Zi.

>» räiitio,.

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Petrus)

woselbst

war zu Mer in der Dieses von Blois

^ dx« w^vst sein vatter Daniel Reformirter Pre-vteii Wville an. rö;7. gebohren. Nachdem er>,..^v^der anwetsung seiner beyden anver-

S-s vtidsss »>uer ver anweisung seiner beyden anver-1^. ,^»e "ud Molinäi einen guten gründ geleget»L Ä Holl-und Engelland, woselbst er

d.«A hL^vohnhctt der " ..

Englischen kirche vrdiniren° rr in sein vatlerland zurück beruffen,

... li, ,l>ach M statt zum Prediger angenommen. Von»ss? ^ gleicher station , woselbst er seinen

ols-vRe» 7^'ON schrieb, und hernach als krok. sskso-" nach Sedan; da er sich aber mit sei-

atte,'^^mnc, welcher viel gelindere xnnsipm

er als

tlÄer ^ie h' M zum besten vertrug. Als an. 1

Nn„°»Hvmirten genommen ward, sollte er alsi>»s^<°st erf^n kommen, weil man aber an dem Pa-!>! ,1. p , daß er der autbor der pisss : la koli-

er siH- , wäre, gieng dieses wieder zurück,

Ware, ,

gjs p'^vs nach Holland retiriren, da er dennSkk^ qj,Warb- Owlwr bey den, Lvmnsllo und Prediger»>»>^ starb ^ und daselbst den n. jan. an. 171;. inUZiyxj'^ war ein arbeitsamer aber sehr hefti-jkln, Wit beyden eigenschafften seine vielfältige,r».^l2ch- fouer abgefaßte streit-und andere

, Ä 'Qu ersten hat er verschiedene dem BostAstkt Arnauld, Bayle, Basnage, Saurm,ße ^ Nor-i» Gunter folgende zu mercken sind: .sulii-I?' ^ deformes contre Är. Lrriaulä;

^7, n? t ^relervstiv sontre ls LkÄNgemenrL ai^ore ivr^-' Wollust; I.ettre sontrs l'läistoire äut -L^ile '.'str b^^mkourg ; Ls. Unter die letzter» ge-Dken,!.. ?^vn erzehlten: Lkrsge äs l'üilkoirs

r> s - äugement lur Isg IVIetboäss rigiäes

? äs I3 kroviäence L äs 1r> Orscs ; äsLonsulrstio; ls IsblsLu äuüs Ppf.^08 2oZms8 6: äes Lultes äes ^uils; lsN ^rsirs äs la Nawrs L äs I-i 6ra-

t .! ULlUzirs oü snn, Notes!? ls» tlNiätions

mportant:

s,Asses

Durch seine starcke ein-

»A-S j "L- '^8 er ^^ire. Liurcy ieme irarcrc ein-

^ MavN wiScN^bn aufprophezeyungen zu ver-tl^ ^Herstellung des Reformirten gotles-

5 a„/° ^68s. und auf die zukunft des

cle?Hvret dgeschehen sollte, gerichtet wa-d - w-n->PbE?°tt -hm unter dem titul: Lssom-

Lrrae, lupplem.Hollanä. x. 2;;.P. y;2. Lg.

eine kleine stadt nebst

V»..vies?^7,--'««»L oem Hertzoge vonMayennede^^^oste macht übern Haussen ge-Mor/^Ute^ ves Komgs fachen erst von der zert an^stehen begnnten, die s.iLne hinge-Theil,

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gen sich niemals mehr hat erholen können. Siehe Henri«cus IV.

M8. In Italien hatte man zu zeiten der Römischen Repu.blick dreyerley rechte, nemlich i. Zus tzuiririum, welches so vielwar, als das Römische bürger-recht. Die solches ,ju« hatten,waren einer seits allen gesetzen des Römischen volcks unterworf»sen; genossen aber dagegen auch alle Vorrechte der Römischenbürger. 2. ßus l-srü. Dieses ward anfangs den Lateinernverstattet, und nachmals auch vielen andern städten durch alleprovtntzen ertheilet. Vermöge desselben behielten diese alle ihrevorigen gesetze, wehleten ihre eigene Obrigkeiten, borsten auchwol in den Versammlungen des volcks, wo es dem, so darinnpräsidirte, sie darein zu beruffen gefiel, ihre stimmen geben,nur die erwehlung der amter ausgenommen, als wozu diedas blosse Lateiner-recht hallen, nie sind gelassen worden. Dasallergröste Vorrecht dieser Lateiner, und deren, so das Latei-ner-recht genossen habest, war, daß wann sie sich in die stadtRom zu wohnen begeben wollten, sie das vollkommene bür-ger-recht allda erlangen konnten, und so gar um chren-stellmdorften anhalten. Mit der zeit aber haben die Lateiner auch,ohne daß es nöthig war, darum aus ihren wohn-stättcn genRom zu ziehen, den völligen bürger-stand zu Rom erhalten,da hingegen das I-sm andern örtern durch alle provintze»verstattet ward. z. .jus ImUs- war etwas geringer als das vo-rige, weil sich die übrige Italiänische völcrer mehrencheils andas Römische volck ergeben müssen. Es war dahero unter-schiedlich, nachdem ein volck bessere oder schlechtere bediugnis.st erhalten hatte. Insgemein hatten die Italiänischen pro-vintzen etwas mehr freyheit als andere, allein sie waren des.wegen nicht Römische burger, sonsten musten der Republickeinen gewissen tribut geben , und ihre trouppen wurden nichtunter die legioncn, sondern nur unter die copias auxiliaresgezehlet. NL»». äs ant. ^urs civ> ssom. 6c äs ant. Ans Ita-lic. *

ssv 8 kkINMIMIM siehe paniß-briese.

Just, (Henricus) ein Pfarrherr und kroksssor zu Basel,ist gebohren den 12. dec. an. i;6i. von Lnca, einem Prediger beySt. Martin» hernach Pfarrherrn bey St. Peter, welchen I. I.Grynans pflegte den Barnabam zu nennen. An. i;8i. »ahmHenricus den graäum MgAsserii an, und ward bald darauf Pre-diger bey St. Jacob. Nachdem er eine zeitlang die kraksllio-nem Virgilisnam in?TäsZogso bedienet, kam er an. i;89. beyder Universität zu der Lrokc-sswn. des Orxsni LriüsteliLl. An»r;y;. ward ihm noch dazu das durch seines vatters lod erledigtePastorat bey St. Peter conferirt , bey welchen beyden stationcner bis an sein ende verblieben. Zweymal wurde er durch son-derbare Vorsehung bey schweren fällen lebendig erhalten; au.r zy6. ward er bey einsall eines neugewölbten kellers in St. Astbans-vorstadt von dem mauerwerck gäntzlich zugedeckt, aber un-verletzt erhalten, da ein anderer neben ihm stehend gleich zu todegeschlagen wurde. An. 1606. fiel er bey St. Peter von demboden;. gemach hoch herab in den Hof: und da die seinen heftiganfiengen zu weinen, gieng er sofort ohnbeschädigt die treppenhinauf sie zu trösten. Als er also einmal schon begraben, dasandere mal schon als todt beweint worden, starb er wahrhafftigan. 1610. im vct. an der pest. Er hat unterschiedliche bey seinenerben noch befindliche theologische, historische und philosophischeschriften verfertiget, welche aber niemal in druck heraus gekom-men. ffx Lons. kunebr. Groß, Baßler-chronick rc. *

Iuftellus, (Christophorus) Französischer Rath und 8ecrs-tsrius. Er war den mart. an. i;8o. zu Paris gebohren, undwar ein mann von vortreflichen gaaben nnd ungemeiner gelebr-samkeit. Nachdem er sein studircn aufder Universität vollendethatte, legte er sich auf die kirchen-historie und Untersuchung derConcilien, und gab auf seiner freunde ersuchen den Loäicsm 8o>sleliiL uissverL nebst den Africanischen Oonsiliis mit annwr,ckungen heraus, worzu er hernach noch viel andere rare tractälehinzu fügte, als unterschiedene aus manuscripten zusammen ge-lesene Griechische und Lateinische Lanonss. Er hielt mit denmeisten berühmten und gelehrten leuthen zu seiner zeit correspow-dentz, und insonderheit mit Usserio, Spelmanno, Salmasio,Blondello und vielen andern mehr. Er starb endlich an. 1649.zu Paris, nachdem er 69. jähr alt worden war, und hinterließeinen einzigen söhn, Henricum Instellum, welcher zu dem grosssen rühm seines vatters und dessen meisten wisstnschafften einesürtrefliche erkänntms girier bücher hinzu gethan hat, und mitden gelehrten leuthen in Europa in brief-Wechsel gestanden.Weil er gleich seinem vatter der Reformirten religion eifrig zu,gethan war, so begab er sich schon an. 1681. m Engelland, allw»er an. 169;. den 2;. sept. mit tode abgreng. Des Chnstoph-rrIustelli schriften sind: Loäex Lauonum Lscleuse univsrffe;Loäex Lsn. Lcslsüse /issiLLnre; LibliotllssÄ ^uris LLNsoisi zKiss.esnsAogrgvs ä'äuvergne Ls. vs« kiL

^suris LsciesisK. äisr. biogmxd. *

St. Iustina, ist eine geistliche Versammlung in Italien. Siewurde zu Padua gestiftet, und zwar durch Ludovicum Barbo,einen Rathsherrn von Venedig, als selbiger die Benedrctinerzu refvrmiren anfieng, welchen dahero Gregorms XU. an,1408. zum ersten Abt machte. Verschiedene kiöster nahmen

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