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-Nachdem er seine jugend in eriernung derin ^^ulchaffteü zugebracht, begab er sich zu Rom«ß,, ^ ^.ongregsiionem Orswrii des heil. Phil. Neri,Ij 2 >v ^^tgen zum Mbliorkecsno des klosters St.
and folgends an. ,6-6. durch des Car»,-^auttelung auch zum Bsschoff von Aiazzoerwehlet. Er starb den ;. jan. an. 1627.erschaue fthriftcn, als da sind : lnäsx vniver-
L;>.„ "6 wsterisb in omni bsculcsts Lontulro psr-^crg^' eme^ae tLnpwres L locos äsÜ8nsn8 ; äs Zsers6 üi ss lutsrprstibus Lommenmnus; äsÄx ^ > Tobis3 sxpIsrlstionibu8 biiboriLib K äo-
^ k??/, lHuürscu8 ; und Oonüicutioui LLclestssti-
>v scritcoei biguri. 0/a»r»r UrbsaXUM bi-
' /'Nttori äslls llgurls.
^ Recht, ist, welches der Kayser Iustinianus-ikch/ °>s auf f 5 '°N'bu 8 der Römischen Kayser von Hadria-Zeiten, und den büchern der Römischentkkü» nicht weniger aus seinen eigenen gesehen^ " nie»«, trugen lassen, hiedurch die widereinander
? agilen der Proculianer und Sabimaner, und7,. Mißhe , senden LonüitucionL8 zu vereinigen, mithiniM Römischen Rechtsgelehrsamkeit aufzuhe-hatten sich zwar viele vor ihm vorgenom-^ de^N nur Crassus, L. Scävola, Julius Cäsar und1-. Mrs (- chen im sinn gehabt, Cicero auch so gar ein
^ i>«! b/llliu,z ^ w artem rscligenäo geschrieben, sonderns NNaex» das LäiÄum kerpetuum, und Theodo-rs durch den von ihm genannten Loäiseni
erstx/'^auf abgezielet, es ist aber das haupt-werckK iiL^eim-.a» ihrem guten vorsah gehindert, die letz-A»de kherle vor die Hand genommen, niemals^>»k, ,»/a/"en. Nachdem aber Iustinianus nach ab-
^l°,'^kg^'Utter bruder Justin- die regierung an. 527.
!d sich durch seine siege wider die VsnäslosM bt, Äderen sich keiner von seinen vorfahren zu rüh--A'!» ein/^^bracht, hatte, folglich um so viel ge-^hte dvll-ge Veränderung der gesetze vorzuneh-V auf.?"' ^8. mit dem sogenannten Loäiss chi-i»''v!u ^en und promulgirtc selbigen im monat
!>i> <)s Orstore lib. I. c. 4;. Vr,?-
leg. 7. cle O. ss ^a/arcs/-etz-molog. lib. V. c. 1. ,
>!ch liab er Siehe LOVLX.
^ie„ im monat dec. 17. gelehrten män-^l> >,s.' der gr^ bon-anus das Haupt war, befehd, daß sie>2»q b ^ a>iae ^5 Nechtsgelehrten, so zu einer unge-Achsen waren, unter gewisse tkulo8 in^'Leh. s° viel als " '
als möglich, sich vor LMino-!^ck a" sollte,, ^nige, was nicht mehr im gebrauch wä-Elches geschahe auch, und wurde die-Uj Mfe, ^bljeirÄ M,de gebracht, und den -6: dec. gedach-^oil -Iustinianus nennete es k-mäL<I»8, son-dessen Julianus die LollsÄionsln des Lcli-V "o^^iffen ,,^nung Iustinianus dem Triboniano und. Wir ej«,"w Muster vorgestellet, also genannt hat-buchet pudern nahmen vigsstg. Es bestehen^ ^0» wiederum aus ütulis, so wieder--
?"i ordn» " "! L-iplm und §§. eingetheilet wer-Uiil- ^ »atuv Milchet aus 7. theilen, welches ihmqe,>??era,^,,^ und beschaffenheit der Materien,-als^ r' Hochachtung der siebenden zahl an
,^'tss' bl,,s'so von^ 61 oMrture8 theilen sie ein in vi.cvie^ls^'w ersinn buch bis auf den dritten theilOM), Und: , so von gedachtem tituio bis
^ w olovum, so von dar an vollends bis zu
^?Mxy ^ustiuj>s^w zu wissen, daß Irnerius, welcher in^i?»dheil all"^ Recht zuerst wieder hervor gesucht,"«C gefaßt «ne geraume zeit nach dem er-der dain^i^^h^ nachgehends die ülolliitorLs
tk.. deo.« so
viel verderbten mund-art inforcistum,l?k ^dvun^^itnna als inlÄrmmm, genennet. Sonst°^is^ sehr n Pandecten überhaupt erinnert, daßs">< und Tribonianus die stellenb>, ^ 7?!'slassn,^ ^lrten, theils durch zusetzung,^'liö^eq^ ewiger Worte sehr geändert, wel-
vor,,/ wegm !>V 08 und LmblemnM Tribomnni zusind ^^Hvttn^ verschiedene gelehrte Jnri-^ch 2 h,s'>d. Jna,chma„iuis gar übe! auf Tridonlanumavgen init ss!?a,n, dap er viel einander entgegen^ l klnschterchen lassen. c?o»ssrk«e. ,e^vclzr >sst- lübsiec. lib.I. o.g. ^«6
li.^a, ' a, ?> l- c. 7. emblewata
^
^?"d^es'Mser vor n^/ jedoch noch vor deren publica-dr^souÄ'li, m^j^lg aus selbigen, und den Inlli.ÄH alss heit dIwm, slorentini, Callistrati, Marcia-H einen kurtzen auszug zu ma-
^ ' ^ zu"L vorlchmack 'vvn der Römischen
^lsixvi e„^w st) v l ^damit sie hernach in denwv. , ^ dies? -s^liü-er fortkommen könnten;*'c«« ^Th"l ^'^"iano und Dorotheo
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auf, so beyde, und zwar der erste zu Conflantinspel , deeandere zu Berytus , die Rechte lehreten, welche die Imkl-tmione8 verfertigten. Sie bestehen aus 4. büchern, derenjegliches seine riwlos ^ und diese wiederum ihre prmcipiaund ZZ. haben. Sie wurden an.im nov. und also nocheher als die Pandecten publiciret, jedoch befahl Iustinianus,daß sie mit diesen von einerley zeit an die Verbindlichkeit ei-nes gesetzes haben sollten. 77. /»M«/. I. r. §. 7«. 6.
/»I. 6s rrilzus lultitur. nsevis lt. stö Inül»
tucionum m-rteri» «L metkoäo. xrXLvAmca, a. L. §. n.
Allein nachdem dieses alles seine richtigkeit Hütte, vcrmerckteIustinianus , daß Tribonianus und seine Mitarbeiter einesund das andere von den abgeschafften gesetzen in die Pande«cten gebracht, welches dem erster» Loäici widersprach; da-mit iiull diesem fehler bey zeiten begegnet würbe, hielt er'nöthig, eitttn andern Loclicem ausarbeiten zu lassen, unddamit er dieses absehen desto eher erreichen möchte, gab erdie ;o. DecilloneS heraus, in welchen er die zwistigkeiten derfetten vollends zu heben suchte, damit selbige eine richtschnurder vorzunehmenden arbeit seyn möchten. Auf diese weistkam der Loäsx repeti-L pr^IettioniZ jM dtt. ÜN. 5)4. z-IMVorschein, welchem nach der zeit die lchchemicR aus den No-vellen, und den LonÜitutiorilbUb der kriäenMrum einversleibet worden. (Siehe l'l-Ib'x rlcst, LODLX, VLLILIO^
X68 lö.) I. 2II. , iii
xrLleäk. s.6 tit. äs 0. ß. §. 8- ^7 ari,äs Ubrls ßuris Lom--nun. §. -4. leg.
Diestn folgten die Xovsll-e des Justiniani, welche nichtsanders als einzele gesetze sind, die selbiger in den folgendenjähren bis auf das jähr 557. nach beschaffenheit der vorfal-lenden umständen heraus gegeben. Es bestehet aber jede Xc>-vsila aus ihrem xrincipio und copikibus, und werden sie beyden Alten in y. collstione8 abgetheilet, welche ordnung etli-che den Griechischen Rechtsqelchrten, andere aber mit bes-sern, fug den erster» Italiänischen 6Io!Iätonbus beylegen.Antonius Contius hat nachgehends d.ie zehende collationemhinzu gesetzt. Sie werden von den äccu-L,nis in Llvssotgr6c non 6lcMtÄ8 eingetheilet, und zehlet man der ersteminsgemein 98. Es ist aber diese eintheilung um so viel mehrin acht zu nehmen, weil die 6loLtT in dem Teutschen Rei-che allein vlm legiz haben, welches sonder zweifel daherkommt, daß die Teutschen die Röm. Rechte von den Italiä-nischen Olossstoribus überkommen , diese aber nicht mehr, alsdie6IolLm8 gehabt, und die andern erst Nachgehends ausden manuscripten hervor gesucht worden: Massen denn kein zwei-fel, daß wir noch nicht alle Xovellgs Just-niant haben, undhak Nicolaus Alemannus angemercket, ^daß deren noch viel inder Vaticanischen bibliotheck vorhanden, so bis dato noch nichtdurch den druck bekannt gemacht worden. Man hat zweyLateinische Übersetzungen, deren die eine nach dem buchstabcnvon einem unbekannten Griechen, welcher der Lateinischenspräche wenig mächtig gewesen, die andere von dem JnIianoLmecellors mehr nach dem wahrhafftm verstände, und mitweglassung der unnöthigen vor-und schlnß-reden, gemacht wor-den. Die erstere gilt allein in entscheidung der rechts - Hän-del , und weit sie noch vor sindung des Griechischen textes inTeutschland bekannt, und angenommen worden, so ist ihransehen dermaßen groß , daß, wenn sie auch dem originalwiderspricht, dennoch diesem vorgezogen wird. Es ist unge-wiß, ob die LoUsÄill dieser Novellen von Justiniano Herstam-me, und ob zwar nicht zu laugnen, daß er selbige zusammen zubringen willens gewesen , auch daß solches geschehen, Cujaciusund Franciscus Hottomannus behaupten wollen, so hat ihnendoch Balbuinns und andere hierinnen widersprochen.
in slnonoloZ. ßultinisni. in priskst. sä Xov. obst
lib. IV. s. ;8- lib. VII. c. y- lib. VIII. s. 40. s. 6.
5»«»'e/rr„, in not>8 sä Vrocop. p. 78»
c. 8- in ßustinisno. Kitte»-,sä pr.
Xov. ?nZe«//ec- 7 e,-, in 8icilim. msnip. 4. <Äavi».-a, n. 16;. §M->obst lib. IV. s. 1. ä.!. §. 17.
Ob nun zwar dieses Recht in dem Morgenlandischen Kay-serthum eine geraume zeitlang bey seiner trafst verblieb, habendennoch die folgenden Kayser durch ihre besondere gefttze sel-bigen nach und nach grossen adbruch gethan, zii welchen dieUnwissenheit der Lateinischen spräche kommen, d-e grostentheilSverursachet, daß Basilius Usesäo, und sein söhn, Leo kkilotb»PÜU8, im IX. lies. aus den InstlniaN. Rechten ein neues Lörpu8,so nach des ersten, nahmen löibri genennet worden,
in Griechischer spräche machen lassen, welches bis auf die zer-störung des Griechischen Reiches und der stadt Constantinöpel,nemlich bis auf das jähr 14; ?. nls ein allgemeines gesetze,beobachtet worden. in not. 6acba/>.
bild. ßur. c. y> ä. 1. §. 18. leg.
In den Abendländischen provintzien, weil selbige dazumaldem Orientalischen Kayserthum zum theil schon entzogen, oderdoch durch die Barbarn beunruhiget waren, ist das Justinia-nische Recht entweder, gar nicht oder doch sehr sparsam inschwang und ubuna kommen. Denn wäs Spanien und Franck»reich anbetrist, so ist zwar in selbigen auch unter herrschafst dekGvthen und Fkancken etwas von den Röm. gesetzen übrig ge-blieben , es haben aber die Gelehrten angemerckct, daß
Qq z dadurch