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Erster Band.
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nicht zu seinen Attributionen." Aber ciuch diejenigenKönige, welche entweder selbst ihre Rechte kannten, odervon kräftigen Ministern geführt wurden, oder Despotenwaren, wiesen das Parlament, wenn es sich weigerte,die ihnen zugeschickten Edicte und Verordnungen zuregistriren, öfters in die gehörigen Schranken. Franz I-erließ ein Edict, welches die Befugnisse des Parlamentsblos auf die Rechtsverwaltung beschränkte, undverbot ihm jede Modifikation der ihm zugefertigten Ver-ordnungen: und es erfolgte kein Einspruch. Carl IX.ließ sich vom Parlamente zu Rouen für volljährigerklären; das Parlament zu Paris protcstirte dage-gen, aber der junge Despot sagte ihm auf Angabeseiner Mutter: „daß es sich nicht um Staatssachen,sondern nur um das Rechtsprechen unter Privatennach den Gesetzen zu bekümmern habe." §) Gegen dasEdict Heinrich's IV-, wodurch ein Urtheil des Parla-ments von 1594, das die Jesuiten wegen des Mord-anschlags von Chastel, sogar mit Unrecht und unklugerWeise, aufhob, machte der Präsident Harlay kräf-tige Vorstellung und mit Beifall des geheimen Raths:aber Heinrich drang auf die Einregistrirung, unddas Parlament gehorchte. *-) Das Edict von Nantes(1598) enthielt in seiner ersten Verabfassung einen Ar-tikel, wodurch die Protestanken zu einer Macht imStaate geschaffen worden seyn würden. Das Parla-

*) Umständlich erzählt von d§ Thon (in der Mutorls nullemp. 1.ib. 35.

Msmmren cle 1. V., 1.iv. 17, r>. 172— 192-