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Ausweg, um die Beschlüsse der Stände von Blois, dieihm nicht gefielen, für nichtig erklären zu lassen. Hein-rich IV. hatte mit den Parlamenten geheime Verabre-dung getroffen, welche Befehle sie nicht cinregistrirensollten.
In den Jahren 1763 und 1771 machten die Par-lamente schon als ausgemachtes Recht gelten, daßsie die Reichsstände im verkleinerten Maßstabe vorstell-ten : und die Regierung sah nun ein, daß es Noth thue,die Anmaßungen dieser Beamten - Aristokratie zur Ord-nung zu verweisen. Daß es aber Anmaßungen waren,ergibt sich aus dem Bisherigen, und dies wurde auch selbstvon den Parlamenten erkannt, wenn Umstände vorlagen,die es rathsam machten, solches einzugestchen, oder auchwohl ein edler und kluger Mann die Gefahren einsah,die daraus für den Thron entstehen könnten. Dahererklärte das Parlament zu Paris durch seinen erstenPräsidenten, Jean de Vaquerie, den nämlichen, derLudwig XI. die vorhin erwähnte Gegenvorstellung mitso edler Festigkeit und so großem Muthe gemacht hatte,dem Herzog von Orleans, (nachherigcm Ludwig XII.,der vom Parlamente die Regentschaft über den minder-jährigen Carl VIII. zuerkannt haben wollte, welche dieStände dessen Schwester übertragen hatten, und daßder König mit seinem Conseil regieren sollte): „dasParlament sey nur für die Rechtsverwaltung da,und Finanzen, Krieg und Regierung des Königs gehörten
*1 Meine „Untersuchungen", I., S. 377.