Band 
Erster Band.
Seite
422
JPEG-Download
 

der gctreuesten, fleißigsten und aufgeklärtesten Unter-thanen gemordet oder genöthigt, in fremden Ländern

abhauen, — seine Kinder sogar nicht schonen würde." Sechs Per-sonen, die man für schuldig hielt, wurden bei gelindem Feuerverbrannt: die Deutschen Fürsten, denen er weißmachen wollte,die Reformation zu begünstigen, machten ihm darüber Vorwürfe,„weil er ja sogar mit dem Türken in Allianz steheaber er ant-wortete, die verbrannten Ketzer seyen keine Deutschen gewesen,und läugnete die Verbündung mit Solyman, die un-mittelbar darauf vollzogen wurde. Wüthend verfuhr er mit denWaldensern (Albigensern) in der Provence und in Oauphine durchden blutdürstigen Präsidenten de< Parlaments zu Air, Baron vonOppeda, und den General-Procurator Guerin. DaS Parlamenthatte eine Menge Menschen zum Feuertode verdammt, schwängernWeibern den Leib aufreißen lassen u. s. w. Der menschenfreund-liche Bischof von CarpentraS, Cardinal Sadolit, verwendete sichzwar für sie, aber eS wurden einige Tausende gemordet oder auf dieGaleeren geschickt. — Ein Edicl Heinrichs II. verurtheilte alleLutheraner zum Tode, und alle Parlamente registrirteneS ohne Modifikation. Von den Gräueln, durch Diana vonPoitierS und den Herzog von Guise betrieben, und von dem geheimenArtikel deS Vertrags von Chateau-Cambresi- war schon die Rede.Der König ordnete in jedem Parlamente eine eigene SectwnsKammer) an, die Ketzer zu richten, und sie verfuhr mit sogroßer Grausamkeit, daß man sie disrnbres arstent,-» nannte. —Unter Franz II. gleichfalls harte Verfolgungen und FeuertovS-strafen, auch gegen die todten Bücher. — Uyter Carl IX ergin-gen mehrere barbarische Beschlüsse von dem Parlamente zu PariS(einige derselben sind abgedruckt in Mably'S O^ei-vatian; P.VII., cliap. 5 , Kemarques 4 et z), worin befohlen wurde, dieProtestanten zu ermorden, „ohne Besorgniß, deSfallL jemals zurVerantwortung gezogen zu werden." Die Spione wurden ermäch-tigt, Protocolle gegen sie zu errichten, „ohne sie zu unterschreiben."Bei dem Edicte von« 12 . März 1560 bemerkte te Thou, daß das