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renden, einträglichen und höheren Staatsämtern warennur Adelige angestellt; nur da, wo es galt, gelehrteund erfahrene Männer zu haben, wurden Bürgerlichezugelassen. „Dies war eine der tiefsten Wunden dergesellschaftlichen Ordnung im Jahre 1789." "4 ,Militärstande war bis zum Jahre 1787 die höchsteStufe, die ein Nicht - Adeliger erringen konnte, dieHauptmannsstelle; und wem es gelang, dahin zu stei-gen, hieß Ollioier llv karlnnv. Seit 1787 bis zurRevolution wurde, in Folge einer Verordnung Lud-wig's XVI., kein Bürgerlicher sogar mehr bis zumHauptmann befördert.
7) Die bürgerliche Freiheitward durch die Censur, durch die berüchtigten Verhasts-befehle ohne gerichtliche Dazwischenkunst und Untersuchung(Uvttr-68 lle oseliet) und durch die geheime Polizei aufshöchste verletzt. Noch unter Ludwig XV., sogar unterLudwig XVI., durfte keine Schrift, noch wenigerZeitschriften, und am wenigsten Tageblätter der Censurentgehen, die nur auf irgend eine Art Aufklärung desVolkes verbreiten konnten. Die geheimen Verhafts-
Da un a nt in der Sitzung der Deputirten-Kamnrer vvm28. Juni 1828.
**) Beaumarchais spottet hierüber in seiner berühmtenCvmödie: l.L lalle sauruse, au ls mariags ils h'igaro , die >M^ 1784 zum erstenmale aufgeführt wurde. Im 5. Acte, Scene3 läßt er den Figaro ei» Selbstgespräch führen, worin, unter an-dern bitteren Anspielungen auf die RegierungSmaximen dieserZeit, die folgenden Stellen vorkommen: „1s lul äirai, qus l«5
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Baranlirrn. Erster Dkm».