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Erster Band.
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gesetzlichen Richter entzogen werden sollte; 4) daßden Ständen die Stcuerbewilligung zustand, und5) daß in ihren Versammlungen unbeschränkteFreiheit der Rede Statt hatte. Diese Freiheitenwaren in Brabant und Limburg durch eine Verfassungs-Urknnde, genannt, genau bestimmt und

selbst vom Kaiser Joseph durch einen Bevollmächtigtenbeschworen worden.

Gleichwohl nahm er von dem Aufstande wegen denVeränderungen in Religionsangclegenheitcn Vorwand,diese ganze Verfassung plötzlich aufzuheben, setzte eineRegierung an die Stelle der Stände, hob die National-und Patrimonial-Gerichte auf, und theilte die gesamm-ten Niederlande in Kreise ein: mehr als 6000 Personensollen dadurch außer Amt gesetzt worden seyn.

Allerdings scheinen 'seine Absichten dem wahrenVolks-Interesse gemäß gewesen zu seyn. Die Ständeund Gerichte hatten ihre Rechte häufig gemißbraucht,und das Volk fühlte die Härte der Aristokratie nurdarum weniger, weil es zu ungebildet war, um seineeigenen Rechte einzusehen, und weil eine lange Gewohn-heit diesen Verlust weniger empfinden ließ. Die nämlicheAristokratie, besonders die Geistlichkeit, fachte hieraufdie Empörung an, oder begünstigte sie wenigstens,wozu sie die Verhaftung eines Kaufmanns von Brüssel,de Hondt, der (gegen die vorhin erwähnten Freihei-ten) den Niederländischen Gerichten entzogen und nachWien abgeführt wurde, benutzte.

Indessen standen die Angelegenheiten Oestreichs durchden Krieg mit den Türken nicht zum Besten; und darum