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Zweiter Band.
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bis auf diese Stundenicht den entferntesten Zweifeldagegen erhoben, sondern ihre Aussprüche immer befolgten.Diesemnach — um nur die auffallendsten Folgen davonzu berühren — darf kein Monarch seine Unterthanenschinden und braten lassen, wie es Nero, Caligula u. s. w.mit den Römern und die Türken mit den Griechenmachten. Das Gesetz Gottes, in unsere Brust eingeimpft,befiehlt uns nicht, einen Heinrich VIU-, eine Maria,einen der drei letzten Stuarte, einen Carl IX., LudwigXIV. und XV. und Carl X., — einen Philipp II. undFerdinand I. in Spanien, — einen Ferdinand II. inBöhmen und auf dem Kaiserthron, — einen Carl XII.in Schweden und viele andere Monarchen, welche dieGeschichte wegen Mißbrauchs der Gewalt ächtet, zudulden, wenn sie auch geduldet wurden. Keiner, derseinen Beruf als Fürst und Oberhaupt des Staats ver-kennt, der dem Willen Gottes und den Rechten derMenschheit Hohn spricht, darf die Unverletzbarkeit seinerPerson in Anspruch nehmen, um die Unterthanen, dienicht geschaffen sind, um seinetwillen elend zu seyn, zu

(welche das Volk wider die Usurpatoren der Kirchengüter und fürdie Befreiung der Geistlichkeit vom Kriegsdienste vorgeschlagenhatte) vollzogen werden." Carl antwortete gütig, erklärte aber.daß die Sache den ganzen Staat betreffe, mithin ein allgemeinesGesetz dazu erforderlich sey und daß folglich dieses Gesetz demganzen Volke vorgelegt werden müsse. (Baluze. st'. I., p. 4051— Ueber diese Frage und die Ansichten der Kirchenvater. Gelehrtenund Völker darüber muß man Grotius 4« st- U. er ?. l.> 4und seinen Commentator Barbeyrac nachlesen.

*) S. oben Seite 17 ff.