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Vorhandensten der rechtsgültigen Ursache nicht mehrder entfernteste Zweifel übrig seyn kann, — daß in derThat Nothwehr vorhanden war. Die unendlichen Ge-fahren, die mit einer Revolution für alle, welche sie unter-nehmen oder daran Theil nehmen, verknüpft sind, die immergeringen Mittel, welche dem aufrührerischen Volke zurSeite stehen, und der ebenfalls immer zweifelhafte Erfolg,der dem Nachdenken der Mehrheit des Volks nie entge-het, — dies Alles beweiset, daß Verz weifelung aneiner Verbesserung des Zustandes des Volks die Ge-müther ergriffen hatte: eine Stimmung, die ohnehinjede rechtliche Jmputation ausschließt. Hiernach warenalso die Revolutionen in England, Frankreich (diejüngste einbegriffen) u. a. rechtmäßig, wenn auch gleichdie beiden Königsmorde ungerecht und — selbst dannwenn sie als gerecht gedacht werden könnten, — nachdem innern Rechtsgefühle empörend-abscheulich gewesensind. Aber eben aus den nämlichen Gründen warendie Entthronungen mehrerer Könige, namentlich die desKönigs Christian II. von Scandinavien und der Kaiserin Deutschland, ungerecht, weil sie nur von Parteienausgingen. „Das ist Recht, was bei allen Völkern,wenn auch nicht in geschriebenen Gesetzen, doch alsRecht gilt; was die roeta ratio, das Gefühl rechtlichgesinnter Menschen, die Volksstimme, durch welcheGott spricht, die Legum, dafür erkennt."