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Willen oder nicht die Fähigkeiten hatten, sie nach seinerAbsicht in Vollziehung zu setzen.
Werden nun, wie es in unsern Monarchien wirklichStatt findet, alle Beamten von dem Monarchen un-mittelbar ernannt und sind sie von ihm abhän-gig; so ist die Sache nicht verändert. Für das Volk(seine Unterthanen) ist es beinahe gleichgültig, ob dasselbeunmittelbar von seinem Herrn, oder mittelbar durchseine Diener und Beamten*) beherrscht wird; ja, dasVolk würde die unmittelbare Herrschaft des Fürsten(weil sein wahres Interesse mit dem seiner Unterthanenzusammenfällt) der mittelbaren vorziehen. Soll nundie Regierung nach Gesetzen verwaltet, sollen die Ge-setze mit Weisheit gegeben, ihrem Zwecke und Willengemäß vollzogen, alle Zweige der Verwaltung im In-teresse des Volks geleitet, die Ueberschreitung der Ge-walt der Beamten und untreue Ausübung ihrer Berufs-pflichten gczügelt, und selbst der Despotismus oder dieUnfähigkeit des Monarchen verhütet, unschädlich gemachtund überhaupt seine Machtvollkommenheit in Schrankengesetzt werden; so müssen die Beamten, oder um dieEinzelbeamten und Collegien mit Einem Worte zu be-zeichnen, die verwaltenden Autoritäten müssenselbstständig und vom Monarchen unabhän-gig seyn.
Würden sie aber auch von aller Verantwortlichkeit
Daher nannte man sie auch bis zur Zeit der FranzösischenRevolution überall Bediente, wie man heute die Domestiquennennt.