und unversorgten, wenn auch volljährigen Kinder un-widerruflich fest.
Die sämmtlichen Listen der — von den Notablender dritten Ordnung in Vorschlag gebrachten Per-sonen für die Kreis- und Centralstellen, einschließ-lich der Notablen dieser Ordnung selbst, wer-den dem Areopag zugeschickt, welcher daraus eineGeneral-Liste verfertigt. Der Monarch ernenntohne weitere Vorschläge aus dieser General-Liste seineMinister. Allein für jede andere vacant werdendeStelle in den Kreisverwaltungen, Criminal- und Ap-pellationsgcrichten, in den Centralstellen und bei demStaatsrathe bringt der Areopag aus der nämlichenListe drei Personen dem Monarchen in Vorschlag,von welchen derselbe Eine ernennt.
Welcher Beamte nicht in dieser General-Liste oderin den Listen der Notablen zweiter Ordnung stehet, wirdangesehen, das Vertrauen der Nation verloren zu ha-ben, und ist schon dadurch seines bisherigen Amtsverlustig.
Welcher Beamte auf diese Art oder durch Urtheils-spruch des Arcopags seines Amts verlustig oder entsetztwurde, und bei der nächsten Wahlversammlung wiederauf eine dieser Listen kommt, kann auch wieder vonNeuem in Vorschlag kommen.
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Geheime Abstimmung.
Die geheimen Abstimmungen sind sowohl in denWahl - Collegien der zweiten und dritten Ordnung