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und im Areopag für die Wahl des Areopagiten, alsauch in allen öffentlichen Angelegenheiten, * **) ) nament-lich bei der Jury, das Palladium der Freiheit gegeneigne Schwache und fremde Intriguen. Wer seineStimme verkauft hatte, kann auf diese Weise von fei-nem verbrecherischen Versprechen, — und wer ausFurcht oder aus Charakterlosigkeit bei öffentlicher Ab-stimmung fremden Insinuationen nachgeben würde, durchdas geheime Scrutinium unverrathen, zur gewissenhaf-ten Erfüllung seiner Pflicht zurückkommen. Baco ließsich für seine Stimme Geld geben, und handelte gleich-wohl nach seiner Ueberzeugung: würde er letzteres ge-than haben, wenn sein Votum öffentlich gegeben wordenwäre? Wir finden im Prozesse gegen Oppianicus,daß die Richter, welchen Geld versprochen worden war,um für ihn zu stimmen, bei der geheimen Abstimmunggegen ihn votirt hatten. Als Robespierre den Sichcr-heits - Ausschuß, der damals aus Girondisten besetztwar, von seiner Partei wollte ersetzen lassen, drang erim National - Convent, dessen Glieder meistens ihnfürchteten und der daher auch auf ihre Beistimmung,
*) Zuweilen selbst im Eabinette des Monarchen. Ferdinand II.ließ sich in wichtigen Sachen von jedem seiner Räthe schriftlicheGutachten geben und sie glauben, daß jeder allein ins Vertrauengezogen sey. Dadurch erhielt er so viel, daß jeder seine Meinungfrei und ohne fremden Einguß sagte und keiner sich gelrauete,die Sache bekannt werden zu lassen. (Heinrich's Gesch. derDeutschen , V t., S. 686 aus Lamormaini.)
**) LVrer-o Oral. pr» tiluentio, c. 27, seq. Siehe die An-merkungen der Comnientatoren GräviuS, Manulius u. 21. hiezu.