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halb aus dem Adel (den gebildeten Ständen), halb ausden Bauern (den unteren Volksclassen) wählen. DieserAusschuß nebst den zwei höchsten Geistlichen schlugendem König drei Candidaten vor, aus welchen dieserEinen als Lagman bestätigte, der lebenslänglich imAmte blieb, wenn er dessen nicht durch Urtheil undRecht entsetzt wurde. Für jede Härate war ein ähn-liches Verfahren zur Ernennung des Vorstands des Be-zirks, Häratshöfding, eingeführt. In der allgemeinenVersammlung der Härate erkohren die Unterthanen unterder Leitung des Lagmans einen Ausschuß von zwölfMännern, ohne jedoch hier an den Stand derselbengebunden zu seyn; und dieser Ausschuß mit dem Lagmanschlug nun ebenfalls dem König drei Candidatenvor, unter welchen der Monarch Einen auf Lebenszeitbestätigte. Man siehet, daß mein Vorschlag genau mitdieser Einrichtung übereinstimmt, nur mit den Abände-rungen, welche die fortgeschrittene Cultur des Volksfordert. Statt des Lagmans und der beiden höchstenGeistlichen habe ich den Areopag und die Notablen derdritten Ordnung stubstituirt: aber das monarchischePrincip hat dadurch keine Beschränkung er-halten.
In Frankreich erließ Franz II. auf den Rath desbraven Kanzlers Olivier eine Ordonnanz, welchergemäß das Parlament für jede vacante Stelle in die-sem Collcgium dem Könige drei Personen in Vor-schlag bringen sollte, wovon der Monarch Eine erwäh-len wolle. Allein in der Folge wurde diese Vcrord-