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Zweiter Band.
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Wo solche barbarische Grundsätze gelten, müssenfreilich Verbrechen geschmiedet werden, die keine sind,und Verdachtgründe, oder was man dafür anzunehmenfür gut findet, als Beweise dienen. Und so hatte dasParlament häufig Handlungen zu Staatsverbrechen ge-stempelt, die kein rechtlicher Mann für strafbar erken-nen würde, wie z. B. der Ausdruck des sehr gerechtenZorns des Thomas Bürdet gegen den, „der demKönig Eduard IV. gerathen hätte, ihm seinen weißenBock zu schießen," den er sehr liebte; wie die Kritikdes Herzogs von Clarence über das ungerechte Ur-theil, das Bürdet verurtheilte; wie die bloße Aeußerung,daß Maria und Elisabeth legitime Kinder Hein-rich VIII. und der Anna Boleyn wären; wie die Nicht-Entdeckung der liederlichen Aufführung der Howardvor ihrer Ehe mit Heinrich, und zwar von ihren eig-nen Eltern und Verwandten, u. s. w.

Der Minister Carl's I-, der feste und tiefblickendeStrafford, *) wurde, „aus Betrachtungen seinerganzen Aufführung und seines Benehmens," (denn erwar stolz, verachtete das gemeine Gesindel der beidenHäuser und war aus einem Oppositionsgliede der treuesteDiener Carl's geworden), — dieser große Mann wurdedarum des Hochverraths schuldig erklärt, und also die„Tendenz," welche in unsern Tagen wieder ein Grundzur Verurtheilung der Schriftsteller und Zeitungsschrei-

*) Siehe indessen oben Seite 83, Anm.