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gebenden mit der oberst-richterlichen Gewalt, und nochgar unter dem aristokratischen Elemente, IStatt hat.
„Von Frankreich, wo die Minister ebenfalls vonder Dcputirten-Kammer angeklagt und von der Pairs-kammcr gerichtet werden sollen," — so schrieb ich imJahre 1825 — „gibt es noch kein Beispiel und wirdes auch schwerlich jemals geben, so lange die Aristo-kratie, wie jetzt, die beiden Kammern beherrscht."Aber die Aristokratie verlor einen großen Theil ihrerMacht durch die Revolution vom Juli 1830, und diePairskammer, freilich vom Volke bedrohet und einge-schüchtert, verurtheilte die hochverrätherischen MinisterPolignac, Peyronnet, Chantelauze und Gucruon-Ran-ville, wenn auch nicht nach den Gesetzen, doch nach Ge-rechtigkeit. Im Jahre 1819 legte zwar die Regierungeinen Gesetzentwurf über die Fälle, welche eine Anklage
*1 Ein neueres Beispiel, freilich Nicht von einem angeklagtenMinister, sondern von dem berühmten Marschall Ney. bestätigtdies. Er wurde von der Lour äes kairs am 6. Dezember 1815geschlachtet. Man verweigerte ihm, die Zeugen abhören zu lassen,die erklären sollten, daß seine Handlung in der Amnestie begriffensey, die in der Capitulation von Paris vom 3. Juli 1815 bedun-gen wurde. Der Grund deS PairSgerichtS war: „weil die Capi-tulation dem König fremd sey, der sie niemals genehmigt habe."Ney verbot seinen Vertheidigern, ihre Vertheidigung fortzusetzen:„je suis aecuüs contre la kol 6es trairSs, et l'on ne veul psrgue je lss invogue ! sie ksrai comms : j'en appells a
l'kurops el ä la kosteriw." König Ludwig Philipp und dieRation haben die Berufung für gerechtfertigt erklärt, und diePairSkammer? — S. oben Seite 215.
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