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Zweiter Band.
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der Minister begründen, den Kammern vor, nahm esaber selbst wieder zurück, und es ward auch kein anderesseitdem mehr in Vorschlag gebracht. Die Verantwort-lichkeit der Minister vor dem Volke lag nicht imSinne der herrschenden Partei und im Spstem derRegierung. * **) )

Es ist wahr, die Parlamente in England habenauch öfters mit Redlichkeit und Festigkeit unwürdigeMinister und solche hohe Staatsbeamte angeklagt undverurtheilt, wie ich schon früher bemerkte: aber nochweit mehrere haben sie unverfolgt gelassen.Die Regierung, welche immer das Parlament nach ihremWillen lenket, wird schwerlich diejenigen fallen lassen,welche die Volksfreiheiten angreifen, und auf jeden Fall,wie Carl II. den Lord-Schatzmeister Dauby, demGerichtshöfe entziehen und begnadigen.

Eben so wenig sind die ordentlichen Gerichtegeeignet, über die Verantwortlichkeit der Minister zuerkennen. Es handelt sich weit seltener von wirklichverübten und erweisbaren Verbrechen, als von Hand-lungen im Thun und Unterlassen, welche, ohne Rück-sicht auf ihre Triebfeder, wenigstens dem Zwecke derGesellschaft, dem Wohle des Volkes entgegen wirken,wenn auch nur aus Nachlässigkeit oder Unfäbigkeit.

*) Siehe die vorhergehende Anmerkung. Die' Revolutionvvm Juli hat auch diesem schändlichen Geiste ein Ende gemacht.

**) So auch ist es IN England. Nist. critigue er

rai!.v,in<?e >1« ls eitusliou cle l'-Vngleterre a» 1. 4anvier 1816,r. II., P. 249-