Band 
Zweiter Band.
Seite
359
JPEG-Download
 

359

>

t

j

i

! hend und zu Sinecuren herabgewürdigt, muß diei Quint-Essenz der Weisheit, Tugend, Kenntnisse undi Erfahrung seyn, wie es in Frankreich unter Napo-? leon wirklich gewesen. Die Staatsräthe sind, wiedie Minister, verantwortlich.

2) Wenn der Staatsrath den Entwurf eines Gesetzesbeendigt hat, wird dieser Entwurf vom einschlägigen^ Minister dem Areopag zur Prüfung übergeben, undj dessen Bemerkungen werden von neuem dem Staatsrathmitgetheilt, welcher hierauf selbige in Berathung ziehet,und, nach dessen Beschlüssen darüber, den ebenfallsverbesserten oder abgeänderten Entwurf dem Ministeri zuschickt. Der Minister macht darüber einen schriftlichen

i Vortrag, welcher den Gliedern des geheimen Raths

i mitgetheilt und demnächst von denselben in reise Bc-

! rathung genommen wird. Nach Beendigung desselben

i decrctirt der geheime Rath das zu erlassende Gesetz,

i Dieser, vom geheimen Rathe gebilligte Entwurf

' wird während einer angemessenen Zeit nach der Bestim-' mung des verantwortlichen Ministers, der öffentlichenPrüfung unterworfen, und Jedermann ist befugt, ini Schriften, Zeitblättern und Addressen seine Bemerkun-> gen darüber zu machen. Nach Ablauf dieser Frist,

*) Niemand wagt heute mehr, dieser zu bezweifeln, der das,was der Staatsralh gethan bat, kennt, und im Stande ist, er zubeurtheilen. Während der Restauration wurde gar Manches überdie Rechtszültigkeit der Gutachten des Staatsratbs gefaselt undso gingen diese Urtheile auch int Ausland über, das dadurch irregeführt wurde.

I