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vorzulegen: und das Volk nahm sie auch mit Enthu-siasmus an, wenn man den ofsiciellen Urkunden undden öffentlichen Zeitungen Glauben schenken darf. *)Hierdurch erhielt sie den Charakter eines Vertrags,der aber freilich durch die späteren Senatusconsulte gar
*) „Bei der Mittheilung des Friedens von Amiens tl802>sprach das Tribunal am 6. Mai einstimmig den Wunsch aus.daß dem ersten Consul ein in die Augen fallendes Pfandder Volksdankbarkeit gegeben werde. Der. Wunsch desTribunals fand auf der Stelle Erhörung. Ein Senatusconsuttvom 8. Mai erklärte Napoleon, den ersten Consul der Republik,für wiedergewählt für die zehn Jahre, welche unmittelbar auf diezehn Jahre folgen würden. für die er durch den ZSsten Artikelder Verfassung ernannt war. Die Gründe. auf die sich das Se-natusconsult stützte, waren viel ausgedehnter, als ihr Schluß,denn die Nothwendigkeit eines erblichen Systems und dies gewißnicht ohne Absicht, war darin nebenbei erwiesen."
— Der erste Consul sagte in seiner Antwort an denSenat: „„die Stimme des Volks hat mich mit der höchsten Ma-gistratur bekleidet. Ich würde mich seines Vertrauens nicht ver-sichert halten, wenn die Akte, die mich länger dazu bestimmt, nichtdurch seine Stimme geheiligt wird."" Diese Berufung an dieGenehmigung des Französischen Volks hatte ihre au-genblickliche Wirkung."-—
„Die Aufzählung der abgegebenen Stimmen über daS lebens-längliche Consulat gab 3,000.577 beifällige und 8000 für die ab-fällige Meinung. Man hat die Richtigkeit dieser Nach-zählung in Zweifel gezogen und ob sie streng pünktlich gewesen.Doch warum sollte sie es nicht gewesen seyn? War der Betrugdamals nothwendig? Wenn es noch irgendwo Meinungsverschie-denheit gab, so bestand sie nur noch in den erhitzten Köpfen, woein alter Sauerteig von Demagogie Zährte rc." (B ignon Gesch.v. Franko, il., Kap. 2l, Seite 148.) Eben so ließ Napoleonvon der Ration sich zum erblichen Kaiser ernennen.