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und die Achtung erhalten,, die von den Gemeindeglie-dern ihren frei erwählten Vorständen freiwillig gezolltwird? Würden die Gemeindeangelegenheiten besser,insonderheit uneigennütziger, verwaltet werden, undder Einfluß der Staats - Finanzgewalt und andererGebrechen der Staatsregierung nicht zu befürchten seyn?Wenn wir auch im Deutschen Vaterlande diesen Ein-fluß nirgends finden sollten, wäre dies ein Grund,ihn künftig für unmöglich zu halten? Was in Frank-reich, wo dieses Vormundschaftssystem bisher,besonders seit der Restauration der Bourbons, bestan-den hat, bekannt geworden ist, läßt wenigstensdiese Besorgniß nicht als chimärisch verwerfen. Nochmehr: der Eifer und die Eifersucht der Gemeinden fürdie Aufrechthaltung ihrer Rechtsame und der Autonomie,die, wie die tägliche Erfahrung lehrt, in der Gesammt-heit heftiger sich äußern, als bei einzelnen Gliedernin ihren Privatangelegenheiten, und der Patriotismus,den sie in Beziehung auf die Gemeindeangelegenheitenunendlich mehr, als in Beziehung auf die Staatsan-gelegenheiten zeigen, — dieser republikanische Geistwürde ausgerottet und die Menschen zu Maschinen ge-stempelt werden. Das große Gebrechen monarchischerVerfassungen, das man nicht oft genug bemerkbar ma-chen kann, daß Tugend und Genialität in Gleißnerei,in Schmeichelei und in schmutzigen Egoismus sich ver-
*) Man lese die Debatte in der Depulirten - Kammer überden am 9. Febr. 1829 vorgelegten Entwurf einer Communal-Gesetzes.