Band 
Zweiter Band.
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wandeln, würde nun auch noch in die ärmsten Hüttenund bis zum Gänsehüter dringen, und das End-Re-sultat dieser abgeschmackten Herrschsucht müßte Demo-ralisation und Sclaverei der ganzen Nation werden.Die Auswüchse der Freiheit, — und wo wäre irgendeine gute, die beste Anstalt, die davon frei bliebe? —jene Cabalen und Intriguen in der Wahl der Orts-vorstände sind kein Grund, die Freiheit zu vernichten,so wenig der Mißbrauch der Preßfreiheit eine vernünf-tige Ursache ist, dieses Menschenrecht, dieses großeMittel der Volksbildung, diese Gcwährschaft der bür,gcrlichen Rechte zu vernichten: die Regierung hat nurdie Pflicht, die Freiheit zu leiten und zu bewachen.

Die Art und Weise der Wahlart, die Bestimmungender activen und passiven Wahlfähigkeit, der Dauer desAmts der Vorsteher und Diener, die Anzahl der Glie-der des Gemeinderaths, die Aufsicht der Bezirks- undKreis-Verwaltungen über die Administration des Ge-meindcguts, über das Schuldenwesen, die Handhabungder Polizei, der Weg- und Straßenbau, der Schul-unterricht u. s. w. — alles dies sind Gegenstände derGesetzgebung, nach den Lokalitäten und dem Gradeder Volkscultur bemessen, — Sache der Politik, derRegierung. Die Aufsicht über diese Gegenstände so-wohl, als über die Verwendung der Gemeindeeinkünfte,die Verwaltung überhaupt gehört dem Staatsoberhaupte,der Regierung: und Carl's des Großen Maßregel -)kann noch immer Lehre und Beispiel bleiben.

*) Er ließ die Scabinen (die Richter und verwalkende Be-