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Verschiedenheit der Stände, wo diese nochbestehet, und der pekuniären Interessen der Bür-ger bejahend beantwortet werden muß. Denn wir dür-fen es uns nicht verschweigen, paß, vorzüglich in denmonarchischen Verfassungen, beide Verhältnisse die größ-ten Widersacher alles Guten und Gerechten sind: Ge-brechen, an welchen auch die Repräsentativ-Spsteme,wie sie jetzt praktisch eingeführt sind, leiden und woransie nothwendig scheitern müssen.
Die Organisation dieser Institutionen mußsonach diesem Unheils zuvorkommen. Die unteren,ärmeren, zu gleicher Zeit nützlichsten, thätigsten und»«verderbtesten Volksclassen, ich meine die der Land-leute, der Ackerbauer, und die der Handwerker undHandarbeiter, finden bei ihren höheren und reicherenMitbürgern und den sogenannten gebildeteren Ständenkeine Verfechter: ihre Beschwerden kommen entwedergar nicht vor den Thron, oder ihre Klagen verhallenvor dem übertönenden Geschrei der Mächtigeren. Unterden vielen Tausenden von Monarchen nennt die Ge-schichte nur wenige, die den ernsten Willen hatten, dieLeiden jener Unglücklichen kennen zu lernen, Geistes-
schiedene Verfassung und Gesetzgebung hat. Auch die BezirkSräthesind, wenn gleich an sich nützlich, doch dermalen noch nicht sodringend n öthig'/ weil es in diesem Kreise keine rechtlicheVerschiedenheit der Stände gibt, und die Glücksgüter der Ein-wohner noch zur Zeit nicht so auffallende Kontraste,darstellen,daß man getrennte Interessen mit ihren nachtheiligen Fol-gen befürchten müßte. Der Landrakh hat bisher seinem Zweckevollkommen entsprochen.