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fräste genug, um den Willen durchzusetzen, und hin-reichende Klugheit und Menschenkenntniß, um zu dieserKenntniß zu gelangen. Die Publicität ist allerdingsein dienliches Mittel hiezu, aber nicht genügend, weil— ich wiederhole es — diese Classen von Staatsbür,gern, obgleich die wichtigsten und würdigsten unterallen, und darum auch von dem civilisirtesten Volkedes Alterthums geschont, begünstigt und wie Heiligeverehrt, wenig Gönner, selbst unter den Gelehrten,finden. In de» Bezirksräthen können sie aber ihreVertheidiger erhalten, wenn dieseausschließlich auSden Gemeindevorstehern genommen werden.
Doch was dem ganzen Kreise oder der ProvinzNoth thut, welche Gesetze mangelhaft, welche zweckwi-drig oder einer Verbesserung fähig sind, welche Maß-regeln den Wohlstand, die Aufklärung und Moralitätuntergraben, welche Vorkehrungen nöthig seyn möchten,um der Erreichung des höchsten Zwecks des Staatsimmer mehr und mehr sich zu nähern: — das wissendiese guten Leute nicht, und ihre beschränkte Lage erlaubtihnen auch nicht, über die Verwaltungsbehörden, welchesie drücken, laute Klagen zu führen. Dies ist der Be-ruf der Land- und Pr ovinzialräthe. Ihre Aus-wahl muß von den successiven Wahl männern, dieauch für die Vorschläge zu den Beamten ernannt wer-den, geschehen. In England, wo es keine solche In-stitutionen gibt, hat die Anklags-Jury die Befug-
*) Siehe den ersten Band meiner „Untersuchungen." SeiteS0 und gl.