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Kenntnisse, welche sich die Einzelbeamten in ihren Fä-chern erworben haben, sind in solchen Fällen vom größtenGewinn bei der Berathung, weil der Einfluß EinesZweigs der Verwaltung auf die anderen Zweige jedembekannt ist, der selbst in verschiedenen Zweigen angestelltist oder war. Ich gehe noch weiter: auch Personen,welchen nicht-administrative Functionen übertragen sind,wie die der Notarien (in Frankreich und wo sonstdieses Institut eingeführt ist), und wie die der Anklagstjury in England, können bei den erwähnten Begutach-tungen mit großem Vortheil zugezogen werden: Napo-leon zog die besten Köpfe unter den Notarien bei Ent-werfung der Civilgesetzbücher in geeigneten Materienim Staatsrathe bei, der ohnehin aus Männern, die inallen Fächern, in allen Zweigen der Wissenschaftenglänzten, schon besetzt war.
Es kann also aus den Einzelbeamten eines Bezirksein Solle gium für die Verwaltung gebildet unddennoch das Gute, das durch das System der Bu-reaukratie bewirkt wird, erhalten werden. Doch istnöthig, daß einer dieser Einzelbeamten (ich würde den,der die Regierungspolizei zu besorgen hat, vor-schlagen) eine gewisse, durch die Instruktion genaubestimmte Superiorität über die andern Glieder derBezirksverwaltung übe, und in der Collegialberathung,die er veranlaßt, den Vorsitz führe. Es verstehet sich,daß die Vorschläge der Notablen immer auf die einzel-nen Functionen gehen müssen.
Die Kreis-Administration muß im nämlichenGeiste, wie die Bezirksverwaltung organisirt seyn. Ihre