Band 
Zweiter Band.
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Funktionen ergeben sich aus dem, was von denen derletzteren gesagt worden ist. Hier besonders ist der Vor-stand des Collegiums, weil er ein geborner Candidatdes Areopags ist, von der größten Wichtigkeit.

Viertes Kapitel.

Von der Organisation der Rechtsverwaltung.

Die in der Solon'schen Verfassung angenommenendrei Elementar-Principiell der Rechtspflege, ") dieauch während der Römischen Republik in Criminalsa-chen * **) -') in Anwendung kamen, sind: Oeffentlich-keit der gerichtlichen Verhandlungen, geheimeAbstimmung und große Gerichtshöfe. Beideerstere gehören zu den Institutionen für die Sicherheitder Personen und des Eigenthums; nur von dem letz-teren ist hier die Rede. In der Menge der Urtheiler,in ihrer Unabhängigkeit, in ihren Fähigkeiten und inihrem unbeugsamen Rechtssinne findet das Volk diesicherste Gewährschaft für eine gerechte Rechtspflege:wer möchte es bezweifeln? Alle Völker des Alterthums,auch die Deutschen Völkerstämme zur Zeit, wo wir siekennen lernen, und wo sie Gallien eroberten, habendies anerkannt; und jetzt noch sind die Appellations-gerichte und der Caffationshof in Frankreich mit einerbedeutenden Anzahl von Richtern besetzt. ***)

*) Meine „Untersuchungen/' I , Seite 160.

**) Daselbst. Seite 375 ff.

In früheren Zeiten, freilich au« einer schlechten Ursache.