Band 
Zweiter Band.
Seite
406
JPEG-Download
 

406

Eine andere Bemerkung des Herrn von Feuerbachgehet darauf, daß durch die Vorlesungen, welche diegewöhnlich jungen Heus 6n Loi den gewöhnlich altenRäthen halten, noch außer dem Mißstande von die-ser Seite, auch der schleunige Gang der Rechtspflegegehindert werde.

Ein weit größeres Gebrechen des Instituts, wie esin Frankreich (aber nicht im Bayerischen Rheinkreise)bestehet, ist darin zu suchen, daß die Glieder des öffent-lichen Ministeriums von der Regierung völlig und unbe-dingt abhängig sind. Diese sucht ja ohnehin nursolche Leute aus, die ihren Zwecken huldigen, und wirsahen während der Restauration bei Weitem die mei-sten derselben als servile Diener der herrschenden Par-tei. Die Revolution vom Jahre 1830 hat jedoch dar-über Gericht gehalten; fast alle wurden entlassen unddurch Anhänger der neuen Ansichten der Regierung(meistens Advocaten) ersetzt. Wenn irgend ein Zweigder Verwaltung völlig unabhängig und von gediegenen,rechtlichen, kenntnißreichen und erfahrenen Männernbesetzt seyn soll; so ist es gewiß dieser, der durch seineAttributionen die persönliche Freiheit der Bürger gewis-sermaßen in Händen hat. Nur durch die im vorigenAbschnitte angegebene Ernennungsart der Beamten kanndiesem Gebrechen wirksam vorgebeugt werden,

Vielleicht ist dieses Institut auch darin mangelhaft,daß die Aufsicht des Gcneral-Procurators über die

darum sind die Vortrage der Glieder des öffentlichen Ministeriumsohne Zweck und nur zeitverderbend.