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Vollziehung der Gesetze nur auf Gegenstände derRechtspflege beschränkt ist und sich nicht auchauf andere Gegenstände der öffentlichen Ordnung, ichmeine der Regierungspolizei, erstreckt. In Frankreichnennt man die Glieder des öffentlichen Ministeriums„das Auge der Regierung"; aber das Auge der Re-gierung muß weiter sehen; die Aufsicht ist in allenZweigen der Verwaltung gleich nöthig. Zur Zeit, alsdas öffentliche Ministerium durch die Käuflichkeit derStellen in der That unabhängig war, zeichneten sichmehrere Glieder desselben aus das verdienstlichste aus,namentlich durch die muthigsten öffentlichen Bezeich-nungen des Drucks der Nation, * **) ) der Eingriffe desRömischen Hofs, des Unwesens der Jesuiten, durchBewachung der Gouverneurs in den Provinzen unddurch Widerstand gegen fiscalische oder andere nach-thcilige Edicte.
3.
Anwälte und Advocaten.
Der Stand der Advocaten ist in Frankreich sehrgeehrt; er genießet der höchsten Achtung, auch bei denhöchsten Behörden. Mit Recht. Aus ihm gingen vieleausgezeichnete Männer hervor; die Namen de L'Hopital,
*) Siehe ein schönes Beispiel davon durch den General-Ad.vocaten Talon in einer öffentlichen Rede an die Mutter Ludwig'sXlV. in meinen „Untersuchungen," I., Seite 404, Anm- 350.
**) S. den ersten Band dieses Werks, S. 380. ,