Band 
Zweiter Band.
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In Deutschland ist der Stand der Advocaten allzu-sehr herabgewürdigt; und ein unterdrückter Standwird, wie ein unterdrücktes Volk, für Gefühle desRechts, der Tugend und der Ehre abgestumpft. DieseWahrheit wird auch in andern Dingen gar gerne über-sehen. Die achtungsvolle und höfliche Art, wie inFrankreich der geringste Bürger, und so auch jederBeamte von seinen Vorgesehen, von den Ministern unddem Könige behandelt wird, ist gar sehr von der ver-schieden, die in Deutschland herkömmlich ist, um jedem,der einem Andern untergeben ist, seine Autorität begreif-lich zu machen, die beinahe zum bmi ton gehört. Jenegalt schon zu Ludwig's XIV. Zeiten, der zwar auchstolz und streng, dabei aber liebenswürdig war; inDeutschland glaubt man sich in dieser Beziehung nochim Anfange des sechszehnten Jahrhunderts.

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Von Geschwornengerichten.

Es ist hier der Ort nicht, übenden Ursprung der

» schimpfen und über die Richter und die Regierung ungesittet her-fallen dürften. In der That thun sie dies auch kaum jemals;ihre Würde belehrt sie hinreichend, was sie sich und Andern schul-dig sind. Sie halten unter sich strenge darauf, und der wäreverloren, welcher die Gesetze deS Anstands außer Acht lastenwollte. Ein schöner, sogar edler, großmüthiger Esprit -le Lorxsbeherrscht sie; keine schmutzige Gewinnsucht schändet ihn.

Im ersten Band. Seite 507 ist zu lesen. welche Wirkungdieser Unterschied in Neapel hervorgebracht hatte.