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Zweiter Band.
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man ihnen Autoritäten vorlegt; und ich bin geneigt zuglauben, daß Ein — (freilich sehr entscheidender)Grund gegen dieses Institut, der aber nicht aus derreinsten Quelle stießt, *) alle Gründe für dasselbe,und stünden sie so deutlich in der Bibel, daß sie nichteinmal der Interpretation bedürften, überwiegen würde.Es ist auffallend, daß die Gegner der Jury und dieKritiker der Organisation derselben hauptsächlich daleben, wo das Institut nicht eingeführt ist, und man esnur aus Büchern, sogar nicht einmal richtig, kennt.

1) DerUrsprung desGeschwornengerichtswird häufig „in den Wäldern der Germanen"gesucht; die Schweden sprechen es als eine Erfindungihrer Alt-Dordern an, und es ist gewiß, daß, so weitman in die Geschichte dieser Nation hinaufsteigt, diesesInstitut schon gefunden wird. Indessen mögen wohlalle Nationen gleiche Ansprüche machen. In demStande der untern Stufe der Ausbildung kann esnur eine Rechtspflege geben, die sich dem Institute derGeschwornen nähert; dieser Ursprung spricht folglichmehr gegen, als für das Institut, wird aber gerade

*) Der berühmte Lord Mansfield äußert: „eS falle denMagistraten schwer, über zwei Fragen unparteiisch zu entscheiden,erstlich über die Jury, und zweitens über die Preß irei-het t." Das erstere läßt sich erklären aus dem nämlichen Grunde,aus welchem die Fabrikarbeiter in England und sonst die Maschi-nen nicht lieben. Ein Deutscher Nechlsgelehrkcr fand in der Ein-führung der Specialgerichte für einige Verbrechen den Beweisder Untauglichkeit der Jury. Um konsequent zu seyn, müßte ernun, wo sie aufgehoben wurden, ihre Vortrefflichkeit behaupten.