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Zweiter Band.
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liche Freiheit und Sicherheit gegen Parteisucht, Kasten-geist und, vor Allem, gegen die Willkür der, von derKrone ausgesuchten, abhängigen Richter zuschützen. Da nach meinem Plane alle richterliche Be-hörden ebenfalls von der Krone unabhängig werden,und da sie auch eine Repräsentation des Volkes imRichteramte sind; so scheint es, daß in meinem Systemdas Institut der Jury füglich wegfallen könne. Indes-sen sind mit demselben noch andere Vortheile verbunden,die ich höher achte, und um dieser wegen empfehle iches auf das nachdrücklichste.

2) Allerdings ist die wichtigste Frage die: ob durchGeschworne eine gerechte Rechtspflege zu erwar-ten sey? Vorerst bemerke ich, daß es sich nur von einerJury inCriminalsachen handle, weil in Zivilsachenmancherlei Schwierigkeiten sich dagegen setzen, die gelehr-ten Richter besser dazu geeignet scheinen, und unsereSitten und Verhältnisse die bestehende Einrichtung for-dern.

unter den gleichenGesetzen waren. Denn das war der G ei stjenes billig hochgeschätzten Vorrechts, unter Rich-tern seines Gleichen zu stehen, und keinesweges swie Mszardfaseltj, daß diese gerade von gleichem Stand oder Ge-werbe seyen." sAlso der adelige Carlist auck von einem an-dern Adeligen, wenn nicht gar auch Carlisten, und der Becker,der Gyps ins Mehl gethan, von einem andern Beckers „Imletztem Fall ist sehr oft Eifersucht und Handwerksneid eben sosichtbar, als die Unwissenheit im Gesetz: im ersten Sinne werdenz. B. die Bürger-in der Schweiz von ihres Gleichen gerich-

tet ic." 2oh. Müller'S Schweizergesch. I., 14, Aum. 106,

Wenigstens jetzt noch. Besonders aber würden die Ge-