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Zweiter Band.
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Warum sollte aber die Jury nicht fähig seyn, ge-rechte Urtheile geben zu können? Warum sollte sienichr auch solche gerechte Urtheile geben wollen?Der große Baco, der Stolz der philosophischen Rechts-gelehrten und der praktischen Philosophen, hatte behaup-tet, daß das Verhör, welches dem Grafen von Ejserin dessen berühmten Prozeß nach dem Land rechte,d. i. dem Verhör vor der Jury, zugestanden wordenwar, ein« Gnade der Königin gewesen sey, indem ersonst vor dem Kriegsgerichte hatte gerichtet werdenmüssen. Es wäre aber doch gewiß keine Gnade gewe-sen, die ihm die zärtliche Elisabeth erzeigt hatte, ihnvor ein Gericht zu stellen, das weder die Fähigkeitnoch den Willen hat, nach Gerechtigkeit zu richten: dieJury muß also in der Meinung des großen Baco undin der Ueberzeugung des Grafen von Esser und derliebenden Königin ein sehr gerechtes und fähiges Ge-richt gewesen seyn. Auch die schuldlose Königin AnneBoleyn forderte das Recht einer freien Engländerin,„öffentlich und von der Jury gerichtet zu werden":der Despot, der sie gesch lachtet wissen wollte,verweigerte es aber. Gibt es wohl einen kräftigermBeweis von der hohen Achtung, in welcher das Institutder Jury schon damals stand?

schwornengerichte allzusehr in ihren Privatgeschäften zurückgehaltenwerden. Die Gesetze sind auch in der Thal auf Richter, welchedie Rechtswissenschaft studirt haben, eingerichtet und setzen dieDoclrin voraus. Bergt. silsluoire LUV te gui^ ziar

üt. , z>. 8Z.