Band 
Zweiter Band.
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421
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von Erskine (dem größten Rechtsgelehrten und treff-lichsten Kopfe) und For (dem edelsten Menschen) ein-gebrachte Bill über Schmähungen und Libelle (wozuein von der Kings-Bench im Jahre 1770 anhängigerProzeß gegen den Herausgeber der berühmten Junius-briefe Veranlassung gab), durch den Parlamcntsbe-schluß vom Jahre 1792 allgemein und zwar bejahendzu Gunsten der Jury entschieden. Auch inFrankreichwurde dies bei der ersten Einführung der Jury vor-gebracht, weil sich die alten Juristen eben so wenigvon den Ordonnanzen von den Jahren 1539 und 1670lossagen konnten, als der Mohr von seiner Haut undder Parther von seinen Flecken. Abgesehen davon, daßdie Gelehrten über den Begriff von verbrecherischerAbsicht und bloßer Verschuldung (äolu« und eulp»)noch nicht einmal recht einig werden können, daß ersich aber sehr klar denken und fühlen läßt, wie sogarein.großer Jurist, der Bayerische Staatörath von

überlassen solle. Die armen Geschwornen wurden so lange geäng-stigt, bis sie dar letztere zugaben. lles ^ouvoirs er

Neb Obligation; ciss llnry; , p. 32 z.) Vergeblich widersetzte sichErskine, damals noch Advocat und Vertheidiger des Angeklag-ten, gegen diesen Despotismus knechtischer Richter. — Ueber dieergangene und im Texte angeführte Bill von 1792, die den An-maßungen der gelehrten Richter ein Ende machte, kann nachge-lesen werden: a. a. O. p. 213; Lore« l's<imini;t.

lie la justice criin. en /tngleterre, p. 206; De Lvlme Vers.von England (Uebersetz. von Oahlmann) S. 169. und über dieBriefe des Junius (erdichteter Name), Genz Jahrbücher derLiteratur, I., Seite 240.