439
und unter dem Herzog von Alba in den Niederlandenu. s. w. -)
6) Bei der Organisation der Geschwornen-gerichte ist vorzüglich zu berücksichtigen:
s) die Auswahl des Richters (Präsidenten)-In England gab es früher viele Mißbräuche, wie ichschon im ersten Bande dieses Werks angeführt habe,die meistens den Oberrichtern, welche die Assisen pra-sidirten, zu Lasten bleiben. In Frankreich mußte der-gleichen seit der furchtbaren Restauration der Bourbonsnoch mehr erwartet werden, und unter andern sind dieVortrüge des Assisenpräsidenten an die Geschwornen indem Prozesse gegen die Mörder der Protestanten inNismes, * **) ***) ****) :-) in dem berühmten Prozesse gegen denGeneral Verton (im letzteren saßen eitel ausgesuchteLudwigs-Ritter!) und in dem noch merkwürdigerenProzesse gegen Bergasse, ^-") Muster von Anmaßungund Parteilichkeit. Ich bin der Meinung, daß derPräsident der Jury gleichsam ihr Consulent seyn sollte,und darum, außer der klaren und unparteiischen Dar-stellung der Thatsachen, auch seine eigene Ansicht vor-tragen müsse. *^">'9 Immerhin ist der Einfluß des Nich-
*) HeSperus. Nro. 101 ff. von 1828-
**) Siehe oben Seite 170. Anm. *).
***) Seite 200 oben. in der Anmerkung.
****) Sg ist es in England. S. Eott u a. a. O. S. 102. DasDecret der National-Versammlung vom 29. Sept. 21. Oct. 1791enthält eine weitläustige Jnstructivn über das Criminalverfahren.Darin heißt e«: „Die Vortrage der Asstsen - Präsidenten an dieGeschwornen (Las sogenannte Kanins) sind bestimmt, um die