Anhängsel aber sagen: „der Monarch müsse sich zudieser oder jener Sekte bekennen"; so ist nicht nur das
kritisirten: die servilen Richter achteten die Geiße l der öffent-lichen Stimmen nicht und glaubten, wie gemeine Köpfe überallglauben, daß jede Kritik ihrer Amtshandlungen eine Injurie gegensie sey, die man rächen müsse. — Das öffentliche Ministeriumstellte in der Sache gegen den Ourrier sranyais die Theorie auf,daß nach Art. 6 der Charte von 1814 die katholische Religion dieStaats-Religion sey, mithin die Dogmen der katho-lischen Religion einen Theil der Staatsgrundge-setze ausmachten. Die Charte dulde blos die übrige» Re-ligionen; aber diese Duldung schließe keine einzige Lehre aus,welche die Katholiken glaubten. Diese Ansicht nahm daS Gerichtan. Hierdurch wäre also das ganze katholische Kirchenrecht einBestandtheil der Französischen Charte, die Toleranz eine Concession,kein Recht; man könnte folglich die Non-Conformisten fortjagen,wann man will! In der That wurde auch auf diese Art ehemalszur Rechtfertigung der Aufhebung des ELicts von Nantes raison-nirt. (Siehe über diesen Gegenstand einen geistvollen Aufsatz inNro. 220 des Lourrier lrair^ai8 von 1829.)
Auffallend ist eS, daß die Französische Regierung während derEpoche der Restauration in Hinsicht auf »icht-christliche Re-ligionen, namentlich in Beziehung anf die Juden, viel toleran-ter handelte. Napoleon sah die Quelle der moralischen Verdor-benheit dieses Volkes i» ihrem Schachersinn. der freilich nurder unchristlichen Mißhandlung der verfolgten Juden durch unsereRegierungen und barbarischen Gesetze zur Last gelegt werden kann.Nachdem er sich mit den aufgeklärtesten Juden berathen hatte, gaber die so häufig angefochtenen, jetzt aber bis zum Himmel erhobenenDecrete des Jahrs 1808, welche dahin wirken sollten und wirklichdahin wirkten, daß die Juden sich mit bürgerlichen Geschäften ab-geben, den Schacher und den Wucher verlassen möchten. DieseVerfügung sollte aber nur 10 Jahre geltend seyn; einzelne Judenkonnten von den Verpflichtungen, die ihnen gegen das gemeine