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§. 30.
I. Da (§. 22. 1.) das Vermögen oder die Stoßkraftdes durch den Durchschnitt oder die Parabel (Fig. 5.) .IuEfließenden Wassers — (f JuzE) — M, dem Gewichte vonM — MG; (§. 29. III.) das Bett des Flusses aber, nochmit einer Wassermaffe — £ M' ausgefüllt ist, von welcherman sich vorstellen kann, daß sie entweder todte Masse sei,oder daß in dieselbe das Vermögen MG mitwirkend vertheiltwäre; so würde im ersten Falle:
II. Die Kraft MG, um der todten Masse i M'G'eine Geschw. von -f G ertheilen zu können, (mit welchersie dem Stoße MG ausweicht,) die Hälfte ihrer eigenenGröße verwenden, um mit M'G' ins Gleichgewicht zu kom-men , und die andere Hälfte von MG mit zugehörcnderGeschw. würde sie verbrauchen, um M' mit einer Geschw.
G, das ist mit ihrer eignen übrigbleibenden Geschw.in Bewegung zu versetzen. So findet sich auch hier dasParentsche Gesetz bestätigt, welches die vollkommenste Wir-kung dann giebt, wenn die Geschw. des bewegten Wassers— von der absoluten Geschw. des bewegenden Wassersist, und das sich in der Natur überall findet, wo sie Kraftund Widerstand gegen einander ausgleicht.
III. Stellt man sich aber vor, daß wegen des Zu-sammenhangs der Wassertheile, die bewegte Kraft MG inder ganzen Masse M + § M' vertheilt wäre, so hat man 'ebenfalls die Geschw. für £ M' = f C,
Anmerkung. Um diese Behauptung noch weiter auszu-führen, glaube ich dieselbe durch ein Beispiel, besondersfür den Praktiker, deutlicher machen zu müssen.
Perron et fand, daß die Seine bei der Brücke vonNeuilly auf eine Länge von 1330 Toisen — 7980 Fußen,