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Dritter Band. [Specielle Arzneymittellehre. Fortsetzung.]
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3 3 6 Dritte Classe. Sauerstoffige Arzneymittel.

§. 649.

Zu substituiren:

Radix Rhei nostratis, inländische Rhabar-ber, die Wurzel des in Deutschland und andern europäi-schen Ländern wachsenden Rlieum compactum, palma-tum unD vndulatum. Sie ist grünlich gelb, zusammenge-schrumpft und zähe, schmeckt bittrer und weniger adsirin-girend, und knirscht nicht zwischen den Zahnen, weil siewenig oder gar keine zuckersaure Kalkerde enthalt. Sieenthält mehr schleimige, weniger harzige Theile, ist da-her minder würksam und muß in noch einmahl so starkenDosen angewendet werden als die ausländische. NachHufe land ist sie dieser als bloßes Purgirmittcl, be-sonders bey Armen, zu substituiren. Wo ein hoher Gradvon Atonie und Unempfindlichkeit einen stärkerii Reiz er-fordert, ist nach deüisclben die ausländische vorzuziehen;wo aber Schwäche deö Darmcanals mit großer Empfind»lichkeit, Vollblütigkeit und phlogistischer Anlage ver-bunden ist, und wo die ausländische Rhabarber leichtKoliken und zu heftige Reizung erregt, z. B. bey-morrhoidalischen Beschwerden, schmerzhafter Diarrhöeund Dysenterie, soll die inländische vorzuziehen seyn.

Sechste Gattung.

Eptractivstoff mit Schleim und Gerbstoff.

§. 650.

Allgemeiner Charakter.

Durch die Vereinigung mit Gerbestoff würkt derEptractivstoff zuvörderst mehr auf das gesammte MuS»