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wig der Fromme legten theilweise hiezu den Grund durch ihre Heirathen mit Töch-tern aus diesen allemamüschen Grafenhäusern.
Eine Hildegard, die geliebte Gemahlin Karl d. Gr., eine Judith, GemahlinLudwig des Frommen, hatten, wie die Geschichte lehrt, einen zu großen Einfluß aufihre Ehemänner, als daß derselbe nicht auch auf ihre Familien, namentlich auf ihreBruder und nächsten Verwandten, zurückgewirkt und ihnen ein bedeutendes politi-sches Gewicht, ausgezeichnete Begünstigungen von ihren Schwagern , den Kaisern,verschafft hätten. Befanden sich nun unter diesen selbst Männer von kriegerischemMuthe, ausgezeichneter Thatkraft, von Umsicht und Klugheit, mit der sie für sichund ihre Angehörigen die ihnen günstigen Verhältnisse benutzten, so mußte dadurchdas unter den älteren Gaugrafen bestandene Gleichgewicht nothwendig zerstört undEinzelnen eine Macht eingeräumt werden, durch welche das Ansehen der übrigengeführter wurde. Dieses führte bei dem steten Wechsel der Regenten und ihrer poli-tischen Ansichten, bei ihrem oft.so schwachen Geiste und Mangel an eigener selbst-ständiger Kraft zu politischen Verwickelungen, Intriguen, die Fehden, Mord undVerbannungen hervorriefen, welche die Geschichte Oberschwabens vom 9ten bis indas 13te Jahrhundert bezeichneten, und die nur dann in einem richtigen pragma-tischen Lichte erschienen, wenn man diese oben angegebenen Verhältnisse und die ausdenselben sich ergebenden Familienverbindungen beachtet.
8- 3.
Unter den Familien Oberschwabens möchte ich aber besonders zwei bezeichnen,von welchen das Schicksal ihres Vaterlandes durch Jahrhunderte abhieng. Diesebeiden Familien möchte ich, mit Rücksicht auf ihre Stifter und Häupter, die ersteredie Burkardische, oder später die Welfische, die zweite die Bertholdischenennen. Beide Familien rühmten sich, von den alten allemanischen Herzogen abzu-stammen, beide waren mit dem karolingischen Kaiserhause verschwägert, und zumTheile von mütterlicher Seite verwandt; beide Fanlilien waren weit verzweigt, untersich verwandt und im Besitze ausgedehnter, oft weit entlegener Familiengüter, diesie theils als Eigenthum, theils als Sold - und Dienstlehen inne hatten, mit wel-chem sie die Rechte der Gaugrafen und der kaiserl. Bevollmächtigten oft über mehrereGauen verbanden. >
Die erstere (Burkardische) Familie hatte ihren Hauptsitz an den Ufern des Bo-densees, und besaß in ihren verschiedenen Hauptzweigen die älterm GrafschaftenAltdorf, Ravensburg, Bregenz, Buchorn, Heiligenberg, Khburg, Kirchberg?Churwallgau und das Rheingau ^), und begriff demnach mit Ausnahme einzelner
') Unter dem Rheingau wird hier das Rheinthal, von der alten Herrschaft Sar undFeldkirch anfangend bis an die Einmündung des Rheinsinffes in den Bodensee verstanden.