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nisscn unter den Geschwistern oder ihren Nachfolger» gaben, besonders wenn sie,wie es öfters der Fall war, einzelne Güter, Rechtere, im gemeinschaftlichen Be-sitze behielten. Immerhin waren diese steten Vertheilungen die Ursache des Unter-ganges vieler sonst angesehenen und mächtigen Familien, welche, da sie außerStande den gewohnten Aufwand fort zu bestreiten, ihre Güter verpfändeten, undam Ende veräußern mußten, wie dieses auch der Fall bei den StammverwandtenMontfort und Werdenberg war.
Wann und wie die Erbstheilung unter den drei Montsortischen Brüdern vor-genommen wurde, ist aus Abgang einer dicßfallsigen Urkunde unbekannt. DieGeschichte lehrt uns aber, daß der älteste Graf Rudolf die alten Stammlandchdie Grafschaft Feldkirch mit dem Stammschloß Altmontfort u. s. w,, Graf Ulrichdie Grafschaft Bregen;, der dritte Graf Hugo, Scheer und die Herrschaft Tettuangerhielten; daher sie sich bald nur einfach die Grasen zu Montfort, bald aber auchvon den Herrschaften, die ihnen zum Erbtheile zugefallen waren, von Felvkirch,Bregen;, Scheer oder Tettnang nannten. Doch wie früher bei der ersten Theilungzwischen den Montfort und Werdenberg einzelne Güter und Rechte ungetheiltblieben, und gemeinschaftlich besessen wurden, so war dieses auch der Fall bei derdamaligen Theilung zwischen den 3 Brüdern. Den Beleg liefert die Urkundedes Grafen Wolfram von Beringen vom 3. 1265 ^), nach welcher er dem Klo-ster Marienberg einige Güter, die er vom Grafen Hugo von Montfort, so wiedas Vogteirecht, welches er von dem Grafen Rudolf und Ulrich von Montforterhalten hatte, überläßt. Letztere beide besaßen daher das Vogteirecht üher das Klo-ster Marienberg gemeinschaftlich, so wie auch ihr jüngerer Bruder Hugo eigeneGüter daselbst besaß. Aber auch weitere Güter besaß der ältere Sohn Graf Ru-dolf in diesen Donaugegenden, indem er 1262 in üie eonvors. 8. knüll (25. Jän-ner) einem Ulrich von Hagen daS Eigenthum derjenigen Güter überläßt, welcheer von ihm in Andelfingen als Lehen besaßt). Einen weiter» Beweis eines ge-meinschaftlichen Besitzes liefert eine Urkunde des St. Galler Archivs <t. ü. SchloßMontfort den 21. Jänner 1261, nach welcher Rudolf und Ulrich, beide leiblicheBrüder und Grafen von Montfort (kuüoilus et liolrieim, irntros enrnslos ot dlo-initos äs Alonttorts) mit einander dem Kloster St. Johann im Thurthal in Mari-derun so viele Wiesen schenken, als 10 Man» in einem Tag mähen können.
U S. Neugart C, A. Nro. 958. Hier wird der Graf von Beringen statt WolframWolfhard genannt, die Urkunde ist vom 7 . April 1265 gegeben zu Constauz und enthältzugleich daß Gamertingen, villa lnter possesslones Niotoium «lomilum NnilolpNi erUlrici gehört habe,
2 ) Königl. Württemberg. Staatsarchiv,