59
künde von 1259 schenkte Konrad von Bodmann den Klosterfrauen zu Mengen denOrt Habsthal, den er von dem Pfalzgrafen von Tübingen, Hugo, als Lehen (no-nnas lsucli) besaß, mit des letztern Zustimmung, wozu auch der jüngere Bruder drsPfalzgrafen Hugo's mit Namen Rudolf, in einer eigenen Urkunde seine Einwilligunggab. Hieraus folgt, daß dieses Lehnrecht damals beiden Brüdern gemeinschaftlichangehörte und daß die Pfalzgräflische Tübingische Familie damals noch im Besitzeeines Theils der Herrschaft Scheer war. Aber auch ein, vielleicht der größere Theildieser Herrschaft, war zur nämlichen Zeit im Besitze des Grafen Hugo von Montfort,wie er dann denselben Klosterfrauen in Mengen (von 1259 an in Habsthal) dasGut Wekenhofen (1254) und im nämlichen Jahre einen Hof, den er Curiamnennt in Mengen selbst, wo sich damals noch das Kloster befand, schenkt. DieserGraf Hugo soll, selbst wenn anders die Nachricht von der Stiftung des KlostersMarienberg richtig ist, bei diesem letztern Kloster auf der Altenburg gewohnt haben, i)Man scheint aber das Nachtheilige dieser Zerstückelung und Vermischung der Be-sitzungen um so mehr gefühlt zu'haben, als diese Besitzer, anfänglich Brüder undnächste Verwandten, einerseits sich immer fremder wurden, anderseits man um dieseZeit immer mehr suchte, aus den eigenthümlichen Besitzungen ein geschlossenes Ganzes,ein Gebiet zu bilden. So scheint der Pfalzgraf Hugo von Tübingen alles was erin der Scheer und der alten Grafschaft Sigmaringen besaß, seinem jüngern Bruder, demGrafen Rudolf welcher in Herrenberg wohnte, überlassen zu haben, weßhalb er auchder Scheerer genannt wird. Aber auch die beiden älteren Montfortischen Brüder,Rudolf und Hugo, scheinen ihren jüngsten Bruder Hugo, alles was sie früher ge-meinschaftlich in der Scheer besessen hatten, überlassen zu haben, indem von 1270^)an, alle diese Herrschaft betreffenden Urkunden allein von Herrn Hugo gefertigtwurden, und er sich daher auch Gr. von Montfort zu Scheer schrieb. Später scheintdiese Ausgleichung noch mehr vollendet worden zu seyn, so daß die früher vermischtenBesitzungen in drei Theile getheilt wurden, in die Herrschaft Scheer, welche dem Gr.Hugo von Montfort, in die Graf- oder Herrschaft Sigmaringen, welche dem Gr.Ulrich von Montfort-Brcgenz, und in die Herrschaft Trochtelfingen, welche demPfalzgraf Rudolf von Tübingen, genannt der Scheerer, allein zugetheilt wurde».
Die Stadtgemeinde Mengen scheint sich der Herrschaft dieser Grafen nach undnach entzogen, und gewissermaßen eine freie Reichsstadt gebildet zu haben, ^)biS
S. Memming. Wärt. Jahrb. Jahrg. 1825 ». Heft S. 427.
2) Lauf. Unters kkaelin X. B., S. 143.
Bischof Eberhard von Konstanz nennt in einer Urkunde ä. Konstanz 1. Juni 1257nach welcher er das damals noch in Mengen befindliche Frauenkloster Habsthal in seinen