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Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
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kirch vorbehalteuen Güter fort, auf welche der Vater des Gr. Rudolf zu Werdenbergin Rheinegg gleichfalls Ansprüche machen zu können glaubte. In Folge dieser Zer-würfnisse mit dem Gr. Rudolf von Werdenberg und einer Beleidigung, welche ihmvon dem Grafen Wilhelm von Montfort, als Pfandinhaber der Feste Werdenbcrg,angethan worden zu sein Herzog Friedrich behauptete, zog letzterer mit dem Bannervon Feldkirch und seinen Lehenleuten und Söldnern vor Werdenberg (10. August1104), eroberte die Stadt und zwang den Gr. Rudolf, selbst sein anerkanntes vä-terliches Erbe zu verlassen und sich zu den Appenzellern, den erklärten FeindenOestreichs, zu flüchten, deren Anführer er wurdet). Schon vor diesem Jahre hatteRudolf mit seinem Bruder Hugo die Burg Werdenberg dem Gr. Heinrich von Tctt-nang verpfändet, theils weil er wirklich Hülfe und Vorschüsse von dem Gr. Heinricherhalten hatte oder doch sein väterliches Erbe eher seinen Verwandten als Oestreichgönnte. Immerhin scheint auch Oestreich in so weit damit einverstanden gewesen zusein, daß es selbst nach der Eroberung der Feste und Stadt Werdenberg dieselbezwar an sich zog, aber bald wieder dem Gr. von Montfort übergab 2).

8. 9.

Fortsetzung.

Die Söhne Graf Heinrichs III., Rudolfs VI., Wilhelms IV. und Heinrichs IV.oon Montfort-Tettnang.

(11081139).

Die erste Angelegenheit der Söhne Heinrichs, Rudolfs VI. und Wilhelms IV,nach dem Tode ihres Vaters war, die Bestätigung ihrer Reichspfandschaften zu be-wirken, dann das Erbe ihres Vaters unter sich zu vertheilen. Beides geschah nochim I. 1108, dem Todesjahre ihres Vaters. Erstere ertheilte ihnen Kaiser Rupertim I. 1108 3). Die Erbstheilung geschah am Donnerstag nach St. Gallentag desI. 1108. Rudolf behielt die Scheer und das Dinggau, sein Bruder sollte vonHeinrich von Reischach Herwatingen (Herbertingen), dem es um 3000 U Hl. ver-pfändet war, auslösen, auch sollte Gr. Wilhelm die Schulden seines Bruders Ru-dolf bezahlen, ihm jährlich 53 als Leibgeding abreichen und versprechen, ohnedessen Zustimmung keine der Herrschaften zu verkaufen. Dagegen sollten ihm (dem

S. II. Abtheilung Z. VI. S. 102.

2) S. Zellwegers Geschichte d. A. V. I. Thl., S. 213.') S. Anhang Nr. 389.