123
demselben Jahre den Zins und die Steuern von den Leuten auf dem Lande bei Tett-nang, zu Sumerau und Langenau^). Dagegen sah sich Gr. Rudolf genöthigt,selbst Scheer rc. an Wolf von Zillnhart und Heinrich von Reischach zu Dietfurt indem I. 1410 und 1414 zu verpfänden2). Uebrigens war Gr. Rudolf ein ange-sehener Mann und, wie oben angegeben wurde, nicht nur im I. 1408 Hauptinannder adelichen Gesellschaft zum St. Georgenschild, sondern er stand auch bei KaiserSigismund in großer Gnade, welcher ihn im I. 1412 zum kaiserlichen Landvogtfür Oberschwaben ernannte. Als solcher wohnte er der Eröffnung des Consiliumszu Konstanz (1414) bei, wo er die Ehre hatte, bei dem Einzüge des Papstes Jo-hann XXIII. dessen Zelter zu führen, ein Dienst, welchen bei dem Abzüge des neuenPapstes, Martin V., von Konstanz im Jahre 1418 Kaiser Sigismund in eigenerPerson verrichtete. Kaiser Sigismund erkannte auch diese Dienste, die ihm GrafRudolf leistete, indem er am Freitag vor St. Gallentag 1418 zu Augsburg demMarkgrafen Bernhard von Baden, welchem der Einzug des geistlichen ZehentenS(von der Pfaffheit) übertragen war, befahl, von demselben »den Edlen Rudolfs,Grafen von Tettnang unserm Diener und Getreuen vier und zwaintzig hundert Rei-nischen Guldin zwischen hie und Lichtmeß" zu bezahlenb).
Gr. Rudolf der ältere von Tettnang starb den 8. Dezember 1425 und wurdeim Kloster Langenan begraben. Er scheint nie verehelicht gewesen zu sein, wenig-stens findet sich in den Akten hiervon nichts vor. Sein Bruder, Graf Wilhelm,blieb daher im Besitze sämmtlicher Güter, welche er möglichst selbst bei Lebzeiten sei-nes Bruders Rudolf zu vermehren suchte, was ihm auch theilweise gelang. So
1) Memmingers Beschreibung des O. A. Saulgau S. 188.
2) Die Herrschaft Scheer mit dem Dinggau wurde an die von Stein, Zillnhart,Gremlich, dann wieder an die von Reischach und von diesen endlich an den TruchseffenEberhard von Waldburg verpfändet, welcher sie im I. 1447 an Herzog Albrecht von Oestreichgegen Erlegung des Pfandschillings zurückgab, bis endlich Herzog Sigismund von Oestreichdiese Herrschaften im I. 1452 an denselben Eberhard, Truchseß von Waldburg, nachmaligemGr. von Sonnenberg (seit 1463), um 30,000 Fl. verkaufte. (S. Fid. Bauers Geschichte derZollern. IV. Heft. S. 37, und Arch.-Urk.)
Nach einer Urkunde vom Dienstag nach Mathias (27. Febr. 1410) verschreibt sich RitterWolf von Zillnhart gegen den Gr. Rudolf von Montfort, daß dem letztem die Wiederlösungder dem ersteren verpfändeten Grafschaft Friedberg mit Burg und Stadt freistehen soll. Eineähnliche Urkunde vom Freitag vor Simon und Judä (26. Okt.) 1414 liegt von Heinrich demältern, von Reischach zu Dietfurt, vor, nach welcher die Einlösung der ihm verpfändeten Festeund Stadt Scheer obigem Gr. Rudolf gestattet sei, sowie eine Verschreibung rom I. 1414des letztem gegen Herzog Friedrich von Oestreich, daß diese Verpfändung dem Einlösuugsrechtcdes Hauses Oestreich nnuachtheilig sein sollen. S. Anhang Nr. 178.
") S. Anhang Nr. 184.