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welche ihre Kriege ansfcchten, ihnen Steuern und Abgaben entrichten mußten, dahinging schon um diese Zeit ihr Wunsch und Streben. Daher das Bestreben derSchwyzer und Glarner, wie der Zürcher, sich thcilweise der gewissermaßen herren-losen Länder des verstorbenen Grafen v. Toggeuburg zu bemächtigen, zum Theildurch dargebotenes Landrecht (eine Art von Unterwerfungsvertrag) mit sich zu ver-binden. List, Aufwiegelung der Unterthanen, Gewalt rc. waren die Waffen, wel-cher sich beide Theile zur Erreichung ihres Zweckes bedienten und einen fünfjährigenKrieg herbeiführten, in welchem der ganze Schweizerbund und auch Oestreich nachund nach Theil nahmen und der, endlich beigelegt, einen Brennstoff zurückließ, derzu noch späteren Kriegen zwischen den Eidgenossen und den Zürichern, zu welchensich Oestreich und der Adel schlugen, Anlaß gab. Tschudi in seiner Geschichte derEidgenossen, II. Th., 11. und 12. Buch hat diesen Krieg ausführlich beschrieben,auf welchen sich hier vorerst berufen wird, has weitere findet sich §. 12, H. Abth.Hier daher nur dasjenige, was den Gr. Wilhelm von Montfort-Tettnang berührt.Die Jntestaterben des Gr. Friedrichs von Toggenburg versammelten sich gleich nachdessen Tode den 30. Mai 1136 zu Rapperswyl. Die Erben waren die vier Stief-schwestern des Erblassers, welche dessen Mutter, Katharina von Werdenberg, mitihrem zweiten Ehemanne, dem Gr. von Werdenberg-Sargans, erzeugt hätte, näm-lich Kunegund, die Frau des Gr. Wilhelms von Montfort - Tettnang, Verena,die Frau des Wolfhards von Brandis, Katharina, die Frau des Heinrich Sar vonMasor und Margareth, die Frau des Thürings von Arburg. Hierzu kam noch dieTochter der Margareth von Toggenburg, Margareth von Rätzuns mit ihren Söh-nen Ulrich von Mätsch aus erster Ehe und Petermann und Hildebrand von Raronaus ihrer zweiten Ehe. Diese vereinigten sich, nachdem von Brandis auf sein be-sonderes Erbrecht verzichtet und Herzog Friedrich von Oestreich die von früh,r anden verstorbenen Gr. Friedrich von Toggenburg verpfändeten Herrschaften Feldkirch,Sargans, Nidberg und Freudenberg wieder an sich gelöst hatte, dahin, ihr Erb-recht gegen die Wittwe des Gr. Friedrichs, Elisabeth von Mätsch und ihrem Schutz-herrn, die Stadt Zürich, auf alle übrigen Herrschaften zu behaupten und unter-handelten insgeheim, theils mit der Wittwe, theils mit den Schwyzern und Glarnern.Alle kamen im Nov. 1137 zu Feldkirch zusammen, woselbst auch die Wittwe desGr. Friedrichs von Toggenburg und die Boten der Schwyzer und Glarner erschie-nen. Es wurden Schiedsrichter ernannt; Heinrich von Lichtenstein und KonradHörr, Bürgermeister zu St. Gallen, Hans von Ast und Hans von Nidegg, unterdem Obmanne Rudolf Hofmeister, Schultheiß zu Bern, welche die ganze Erbschaftden sechs obgenannten Erben, an deren Spitze Gr. Wilhelm von Montfort stand,zuerkannten. Die Gräfin Elisabeth von Toggenburg, die Wittwe, stand von ihrenAnsprüchen ab. Schon früher hatten die sechs Erben ein Landrecht mit Schwyz und